Präambel
Die COMPEON GmbH (nachfolgend „COMPEON“ genannt) betreibt unter dem Namen COMPEON ein Vermittlungsportal für Finanzprodukte im Internet (nachfolgend „Portal“ genannt). Das Portal richtet sich an:
- Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler (nachfolgend „Nutzer“ genannt) sowie an
- Banken und andere Finanzdienstleister (nachfolgend „Finanzdienstleister“ genannt).
Auf dem Portal können Nutzer ihren Finanzierungsbedarf angeben und passende Finanzprodukte anfragen. Die Anfragen leitet COMPEON an ausgewählte Finanzdienstleister weiter. Die Finanzdienstleister haben dann die Möglichkeit, unverbindliche Angebote (nachfolgend „Angebote“ genannt) abzugeben. Der Nutzer kann die Angebote auf dem Portal einsehen und miteinander vergleichen. Nachdem er sich für ein Angebot entschieden hat, kann der Nutzer den Vertragsabschluss über das Portal beantragen.
I. Einbeziehung
Der Nutzer muss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen, um sich auf dem Portal registrieren zu können. Ohne diese Zustimmung können weder das Portal noch weitere Leistungen von COMPEON genutzt werden. Bei speziellen Anfragen muss der Nutzer zusätzlich Sonderbedingungen zustimmen, auf die er im Einzelfall hingewiesen wird.
Die Zustimmung erklärt der Nutzer durch Anklicken eines Kontrollkästchens vor Abschluss der Registrierung (Opt-In-Verfahren).
II. Allgemeines / Nutzergruppe
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Rechte und Pflichten zwischen den Parteien in Bezug auf die Nutzung des Portals.
Andere Regelungen gelten nur dann, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.
Nur Gewerbetreibende und Freiberufler (Unternehmer nach § 14 BGB) dürfen sich als Nutzer auf dem Portal registrieren. Anderen Personen, insbesondere Verbrauchern (nach § 13 BGB), ist die Nutzung nicht gestattet.
III. Leistungsumfang
1. COMPEON stellt unter der URL https://www.compeon.de ein Internetportal zur Verfügung, auf dem Nutzer Finanzprodukte für gewerbliche Zwecke anfragen können. Mit der Anfrage fordert der Nutzer die Finanzdienstleister unverbindlich dazu auf, passende Angebote abzugeben. Nur vollständig ausgefüllte Ausschreibungen (alle Pflichtfelder sind ausgefüllt) können bearbeitet werden.COMPEON leitet die Ausschreibungen an ausgewählte Finanzdienstleister weiter, mit denen COMPEON zusammenarbeitet. Die Auswahl nimmt COMPEON nach den Ausschreibungskriterien vor, die COMPEON zuvor von den Finanzdienstleistern mitgeteilt wurden. Hierbei legen die Finanzdienstleister z. B. fest, zu welchen Finanzprodukten, von welchen Kundengruppen oder in Höhe welches Finanzierungsvolumens sie ausschließlich Anfragen erhalten möchten.
Zudem legt COMPEON nach eigener Bewertung fest, welche Finanzdienstleister für die jeweilige Ausschreibung in Frage kommen.
Die Finanzdienstleister erhalten dann die Möglichkeit, innerhalb eines vom Nutzer festgelegten Zeitraums, passende Angebote abzugeben. Diese Angebote sind unverbindlich.
2. Dem Nutzer werden die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebote in seinem persönlichen Login-Bereich unmittelbar und fortlaufend angezeigt. In Einzelfällen erhält der Nutzer die Angebote über COMPEON auf separatem Wege, etwa per E-Mail.Möchte der Nutzer einen Finanzdienstleister auswählen und mit ihm in Kontakt treten, hat der Nutzer hierzu die entsprechenden Funktionen des Portals zu nutzen. Eine direkte Kontaktaufnahme ist untersagt. Der Nutzer hat COMPEON in jedem Fall einzubeziehen, wenn er einen Finanzdienstleister kontaktieren möchte. Hat der Nutzer einen Finanzdienstleister ausgewählt, übermittelt COMPEON dem Finanzdienstleister die vom Nutzer mitgeteilten Kontaktdaten.
Bezüglich der über COMPEON abgegebenen Angebote oder sonstiger Informationen, die Finanzdienstleister COMPEON zur jeweiligen Ausschreibung mitteilen (z. B. Ablehnungsgründe), willigt der Nutzer in die entsprechende Weitergabe dieser ihn betreffenden Information an COMPEON ein und befreit den Finanzdienstleister insoweit von der Wahrung des Bankgeheimnisses.
Die über COMPEON eingestellten Angebote von Finanzdienstleistern sind zunächst unverbindlich. Die Angebotsbedingungen und -konditionen können sich daher noch verändern. Zudem erfolgt ggf. erst nach der Auswahl eines Finanzdienstleister durch diesen eine konkrete Bonitätsprüfung. Das Ergebnis dieser Prüfung kann zu geänderten Bedingungen oder ggf. auch zur Ablehnung einer Finanzierung führen. COMPEON ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer eingegebenen Daten zu prüfen. COMPEON ist auch nicht verpflichtet, die von den Finanzdienstleistern abgegebenen, ggf. unter Bedingungen gestellten, Angebote zu prüfen. COMPEON stellt, sofern vorhanden, die vom Finanzdienstleister übermittelten Vertragsdokumente bereit. Für den Inhalt der beigestellten Vertragsdokumente und sämtlicher weiteren Informationen des Finanzdienstleisters übernimmt COMPEON keine Haftung.
3. COMPEON übermittelt den Finanzdienstleistern im Rahmen der Ausschreibung auch ausgewählte Informationen aus Bonitätsauskünften von externen Auskunfteien (etwa Creditreform oder SCHUFA). Hierzu wird COMPEON den Auskunfteien die zuvor vom Nutzer auf dem Portal erfassten Daten übersenden. COMPEON hat sich gegenüber den Auskunfteien teils dazu verpflichtet, diese nicht als Informationsquellen bekanntzugeben.
Die Auskunfteien bieten keine Gewähr für die Vollständigkeit der erteilten Informationen. Darüber hinaus kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass behördliche und andere Register eingesehen werden.
COMPEON ist nicht verpflichtet, die Bonitätsauskünfte zu prüfen.
4. Der Finanzdienstleister stellt dem Nutzer bereits mit Auswahl seines Angebotes die Vertragsdokumente elektronisch zur Verfügung. Andernfalls wird er den Nutzer innerhalb von maximal zwei Bankarbeitstagen nach Auswahl des Angebots kontaktieren, um den weiteren Bearbeitungsprozess abzustimmen. Die Auswahl eines Finanzdienstleisters durch einen Nutzer führt insoweit noch nicht zu einem Vertragsabschluss.
5. COMPEON steht nicht für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Finanzdienstleister und Nutzer ein.
6. COMPEON betreibt das in der Präambel beschriebene technische Portal. Somit tritt COMPEON als technischer Dienstleister auf, um die Kommunikation zwischen Nutzern und Finanzdienstleistern zu vereinfachen und einen Vertragsabschluss zwischen diesen zu ermöglichen.
7. COMPEON schuldet lediglich, die vom Nutzer erstellten und hierfür geeigneten Ausschreibungen an die Finanzdienstleister weiterzugegeben sowie die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebote vertragsgemäß im Login-Bereich des Nutzers zu speichern.
8. COMPEON schuldet keine erfolgreiche Geschäftsvermittlung. Insofern übernimmt COMPEON keine Haftung, wenn ein Vertrag zwischen Nutzer und Finanzdienstleister nicht zustande kommt.
9. COMPEON übernimmt keine Verantwortung und Haftung für den Zugang zur Website (Portal), soweit nicht ausschließlich ein von COMPEON betriebenes Netz benutzt wird. Die Website ist durchgehend über 24 Stunden täglich und an sieben Tage in der Woche einsatzfähig. Sie ist im Jahresmittel zu 99 % verfügbar.
Hiervon ausgenommen sind:
- Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates und
- Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, auf die COMPEON keinen Einfluss hat (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
Wenn COMPEON absehen kann, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als 12 Stunden dauern werden, wird COMPEON, unter angemessener Abwägung aller wechselseitigen, auch wirtschaftlichen Belange, per E-Mail hierüber informieren.
10. COMPEON erbringt sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Leistungen. Sofern nicht anders und explizit vereinbart, sind Leistungen von COMPEON stets kostenlos.
Kostenlose Leistungen
11. Sogenannte kostenlose Leistungen sind für den Nutzer kostenfrei. Die Vergütung der COMPEON erfolgt dann ausschließlich durch die Finanzdienstleister. Die vom Finanzdienstleister an COMPEON gezahlte Vergütung kann teilweise oder vollständig in den Angebotskonditionen der Finanzdienstleister enthalten sein.
Kostenpflichtige Leistungen
12. Im Rahmen kostenpflichtiger Leistungen erbringt COMPEON Dienstleistungen auf Basis fairer und marktüblicher Konditionen, die durch den Nutzer zu tragen sind.
13. Kostenpflichtig sind solche Leistungen, die bei COMPEON einen besonderen Bearbeitungsaufwand erzeugen. Zudem sind Leistungen kostenpflichtig, die COMPEON gesondert bzw. auf Nutzerwunsch erbringt. Hierbei handelt es sich etwa um folgende Leistungen:
- umfassende Beratungsleistungen,
- Strukturierungen,
- (Vorab-) Analysen,
- Finanzierungsanfragen für komplexe Immobilien- und Projektfinanzierungen,
- Existenzgründungen,
- Finanzierungsanfragen, die auf alternative Finanzprodukte jenseits klassischer Bankprodukte zielen.
14. Die Konditionen für kostenpflichtige Leistungen werden im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung mit dem Nutzer explizit vertraglich vereinbart. COMPEON unterbreitet dem Nutzer dafür ein individuelles und transparentes Angebot. Dem Nutzer steht es sodann frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt der Nutzer das Angebot ab, ist COMPEON nicht verpflichtet, die Ausschreibung des Nutzers weiter zu bearbeiten.
IV. Anmeldung durch den Nutzer
1. Die Nutzung des Portals und weiterer Leistungen von COMPEON setzen eine Registrierung voraus. Dabei sind sowohl die relevanten gewerblichen Daten als auch die Kontaktdaten des Ansprechpartners zu erfassen. Die Pflichtangaben sind für die Registrierung zwingend auszufüllen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. COMPEON ist berechtigt, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. COMPEON ist auch berechtigt, ein Nutzerkonto nicht freizuschalten oder nachträglich zu sperren, wenn erforderliche Nachweise fehlen. Darüber hinaus ist COMPEON jederzeit berechtigt, die Bearbeitung einer Finanzierungsanfrage ohne Nennung von Gründen abzulehnen oder abzubrechen und zu löschen.
2. Die Registrierung ist allen unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Neben den Firmendaten sind für die Registrierung auch die Daten des Ansprechpartners zu erfassen. COMPEON ist jederzeit dazu berechtigt, mit dem angegebenen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen. Eine Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail, telefonisch oder postalisch. Alle relevanten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß einzugeben. Bei falschen Angaben und sonstigen Unstimmigkeiten hat COMPEON das Recht, den Nutzer von der Nutzung der Website dauerhaft auszuschließen und Ausschreibungen (auch nachträglich) abzubrechen und zu löschen. Unter einem registrierten Nutzerkonto können mehrere Unternehmen bzw. gewerbliche Einheiten erfasst werden (z. B. Erfassung einer GmbH und Co. KG sowie die Erfassung der zugehörigen Geschäftsführungs-/Verwaltungs-GmbH). Hingegen ist es unzulässig, mehrere Nutzerkonten für das gleiche Unternehmen bzw. die gleiche gewerbliche Einheit anzulegen.
3. COMPEON ist berechtigt, vom Nutzer Nachweise über die angegebenen Registrierungsdaten anzufordern.
4. Der Nutzer vergibt sich mit der Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort.
5. Während des Anmeldeprozesses können aus Sicherheitsgründen verschiedene Authentifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
V. Pflichten des Nutzers
1. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit sämtlicher Informationen, Inhalte (z. B. Unterlagen, Dateien), Verlinkungen und sonstiger Daten, die er auf dem Portal erfasst. Insbesondere gewährleistet der Nutzer Folgendes:
- der Nutzer ist berechtigt, die auf dem Portal erfassten Daten an COMPEON weiterzugeben;
- die Weitergabe der vom Nutzer erfassten Daten durch COMPEON an die Finanzdienstleister ist rechtmäßig.
Der Nutzer ist zudem verpflichtet, seine Einträge so zu gestalten, dass er nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt.
Gleiches gilt, wenn der Nutzer Dritte (etwa einen Steuerberater) mit der Datenerfassung beauftragt.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Eingabe der Zugangsdaten ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen können.
3. Ist dem Nutzer bekannt oder besteht der Verdacht, dass ein Dritter von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt hat, so ist der Nutzer verpflichtet, seine personalisierten Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Ist dies nicht möglich, ist COMPEON zu unterrichten.
4. Der Nutzer ist verpflichtet, alle gespeicherten Daten und Unterlagen vor jeder neuen Ausschreibung zu prüfen und, sofern erforderlich, zu berichtigen bzw. erneut bereitzustellen.
5. Der Vertragsabschluss zwischen Finanzdienstleister und Nutzer findet außerhalb des Portals statt. Beide Vertragspartner (Nutzer und Finanzdienstleister) haben die Pflicht, COMPEON innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach erfolgreichem Vertragsschluss über das Zustandekommen zu informieren. Die Information kann per E-Mail, telefonisch, postalisch oder per Fax erfolgen. COMPEON ist jederzeit berechtigt und ermächtigt, für Rückfragen zum Vertragsstatus Kontakt zu den Nutzern und Finanzdienstleistern aufzunehmen. Der Nutzer ermächtigt den Finanzdienstleister, COMPEON bei erfolgreichem Vertragsabschluss das abgeschlossene Finanzprodukt, das Volumen sowie weitere Parameter (Laufzeit, Zinssatz etc.) mitzuteilen, sowie bei einem nicht erfolgreichen Geschäftsabschluss auch dieses mitzuteilen. Der Nutzer stimmt dieser Ermächtigung nochmals ausdrücklich zu, wenn er das Angebot eines Finanzdienstleisters auf dem Portal auswählt. COMPEON wird diese mitgeteilten Daten ausschließlich für die Rechnungsstellung verwenden.
6. Der Nutzer stellt COMPEON von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Finanzdienstleistern, frei, die wegen (fehlerhafter) Angaben des Nutzers gegenüber COMPEON geltend gemacht werden. Dies umfasst auch Fälle, bei denen der Nutzer automatisch vervollständigte Datenfeldern nicht hinreichend geprüft hat.
VI. Anmeldung und Nutzung durch Dritte
1. Die Nutzung des Portals kann durch einen vom Nutzer hierzu ermächtigten Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) erfolgen. Dabei kann die Nutzung durch einen Dritten auch in der Weise erfolgen, dass sich der Dritte mit seinem eigenen Namen registriert und fortan Finanzierungsanfragen für Nutzer aufgrund besonderer Ermächtigung einstellt. In jedem Fall hat sich der Dritte auf dem Portal zu registrieren. Hierbei gilt das Anmeldeverfahren nach Ziffer IV. entsprechend. Der Dritte vergibt sich einen eigenen Benutzernamen und ein Passwort. Eine Verknüpfung zwischen Nutzer und Drittem erfolgt spätestens dann, wenn der Dritte eine Ausschreibung für den Nutzer auf dem Portal erstellt.
2. Der Dritte sichert zu, dass er vom Nutzer zur Anmeldung und/oder Ausschreibung von Finanzprodukten sowie zur Abgabe jeglicher Angaben und Willenserklärungen, die über das Portal abgefragt werden, auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der COMPEON ermächtigt worden ist. Er stellt COMPEON sowie die Finanzdienstleister, denen COMPEON die jeweilige Ausschreibung weiterleitet, von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere des Nutzers, frei, die aufgrund (fehlerhafter) Angaben, unbefugter Datenweitergabe oder rechtswidriger Ausschreibungen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch Fälle, bei denen der Dritte automatisch vervollständigte Datenfelder nicht hinreichend geprüft hat.
3. Sofern der Dritte Finanzprodukte über COMPEON gewerblich vermittelt, sichert er COMPEON zu, über alle ggf. notwendigen behördlichen und sonstigen Genehmigungen zu verfügen. Der Dritte wird COMPEON auf Verlangen die entsprechenden Genehmigungen vorlegen. Darüber hinaus behält sich COMPEON vor, zu Beginn und während der Zusammenarbeit die Qualifikation, die Zuverlässigkeit sowie die Vermögensverhältnisse des Dritten nach den jeweils gültigen aufsichtsrechtlichen Maßgaben selbst zu überprüfen. Der Dritte stellt COMPEON auch insofern von allen Ansprüchen frei, die wegen fehlender Genehmigungen gegenüber COMPEON geltend gemacht werden. Der Abschluss einer Honorar-, Provisions- oder sonstigen Entgeltvereinbarung des Dritten mit dem Nutzer im Zusammenhang mit Vermittlungsleistungen über COMPEON bedarf der ausdrücklichen Zustimmung (zumindest in Textform) seitens COMPEON.
4. Der Dritte hat COMPEON auf Verlangen die bestehende Ermächtigung des Nutzers nachzuweisen. Eine Prüfungspflicht durch COMPEON besteht dennoch nicht.
5. Speziellen Dritten stellt COMPEON individuelle und anpassbare Einstiegswege auf das Portal zur Verfügung. Näheres hierzu wird zwischen dem Dritten und COMPEON separat vereinbart.
6. Im Übrigen gelten die Bestimmungen im Verhältnis zwischen COMPEON und dem Nutzer entsprechend.
VII. Auskunft/Weitergabe von Bonitätsdaten
1. COMPEON übermittelt ausgewählte Informationen aus Auskünften externer Auskunfteien (z. B. Creditreform, SCHUFA) unverändert an Finanzdienstleister. Somit erhalten die Finanzdienstleister bereits zusammen mit der Ausschreibung auch die Bonitätseinschätzungen von Auskunfteien.
2. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit erheben bzw. verwenden Auskunfteien und Finanzdienstleister Wahrscheinlichkeitswerte, die das Ausfallrisiko eines Vertragspartners ausdrücken. Bei diesen Werten können unter anderem Anschriftsdaten einfließen. Einige Finanzdienstleister treffen ihre Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit Hilfe automatisierter Verfahren und auf Basis dieser Wahrscheinlichkeitswerte (z. B. beim sogenannten Scoring). Näheres ist der COMPEON Datenschutzerklärung zu entnehmen.
VIII. Sicherheit/Kommunikation/URL
1. Vorbehaltlich der Haftungsvereinbarungen nach diesem Vertrag stellt COMPEON mit eigenüblicher Sorgfalt sicher, dass sämtlich Daten und Kommunikation auf der Website vor Zugriffen Dritter geschützt werden.
2. COMPEON speichert die vom Finanzdienstleister und Nutzer zur Verfügung gestellten Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Unabhängig davon ist der Nutzer dazu verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Daten außerhalb des Portals in geeigneter Form zu speichern oder in Papierform (Ausdruck) aufzubewahren.
3. COMPEON behält sich vor, die URL zu ändern. Hierbei wird COMPEON die berechtigten Belange des Nutzers berücksichtigen und diesen frühzeitig informieren.
IX. Haftung/Verjährung
1. COMPEON haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von COMPEON auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch bei Verschulden eines Erfüllungsgehilfen von COMPEON.
2. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von COMPEON auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die bzw. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar war.
3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleibt die Haftung wegen Vorsatzes sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von COMPEON, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von COMPEON beruht. Das Gleiche gilt für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von COMPEON oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von COMPEON beruht. Es gilt insoweit jeweils die gesetzliche Verjährungsfrist.
X. Aufrechnung
Der Nutzer kann gegen Freistellungsansprüche von COMPEON nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von COMPEON anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
XI. Vertraulichkeitsvereinbarung
Der Nutzer hat die ihm übermittelten Angebote der Finanzdienstleister vertraulich zu behandeln.
XII. Vertragslaufzeit/Kündigung
1. Der Vertrag über die Nutzung des Portals läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Der Nutzer sowie COMPEON sind jeweils berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit ordentlich zu kündigen. Die Kündigung hat zumindest in Textform (per E-Mail) zu erfolgen. Besteht zum Zeitpunkt der Kündigung eine offene Ausschreibung, kann COMPEON das Nutzungsverhältnis erst mit Beendigung dieser Ausschreibung kündigen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund und gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere:
- Grober Verstoß des Nutzers gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von COMPEON sowie Fortsetzung/Wiederholung des Verstoßes trotz Abmahnung durch COMPEON.
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers ist mangels Masse abgewiesen worden oder der Nutzer hat eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder ein Haftbefehl ist hierzu ergangen.
Mit Inkrafttreten der Kündigung sperrt COMPEON die Zugangsdaten des Nutzers. Die vom Nutzer eingestellten Daten werden, vorbehaltlich einer Abrechnung mit einem Finanzdienstleister und gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung, gelöscht.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Nutzers ist der Geschäftssitz von COMPEON.
2. Zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien in sachlicher, örtlicher und internationaler Hinsicht ist das Gericht am Sitz von COMPEON. COMPEON hat auch das Recht, am Sitz des Nutzers oder vor anderen Gerichten zu klagen oder sonstige gerichtliche Verfahren anhängig zu machen, die nach nationalem oder ausländischem Recht zuständig sind.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung.
XIV. Salvatorische Klausel, Änderungen, Ergänzungen
1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, an einer Vereinbarung mitzuwirken, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem ursprünglichen Parteiwillen so weit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vertragsanlagen und die Vertragsaufhebung bedürfen der Textform. Diese Klausel kann auch nicht mündlich abgeändert werden.
Stand: 14.01.2021
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Sonderbedingungen für das Immobilienabsatzfinanzierungsgeschäft