KfW-Kredit: Nichtwohngebäude (inkl. BEG)
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein neues Förderprogramm im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien aufgestellt. Dieses Förderprogramm wird von der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Für Förderkredite mit Tilgungszuschüssen ist die KfW zuständig. Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen liegen beim BAFA. Für die Sanierung sind Kredite bis zu 30 Mio. Euro mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent möglich. Beim Neubau gilt ein maximaler Kreditbetrag bis 10 Mio. Euro mit einem Tilgungszuschuss von 5 Prozent.
Über das zur BEG gehörende Förderprogramm der KfW zu Nichtwohngebäuden sind Sanierung, Kauf oder Bau eines Effizienzgebäudes finanzierbar. Unternehmen und Freiberufler können das Programm nutzen, um Nichtwohngebäude wie Büroimmobilien, Lager- und Fabrikationshallen oder andere Wirtschaftsgebäude zu finanzieren. Bei einem Neubau beträgt der maximal mögliche Tilgungszuschuss zwar „nur“ 5 %, aber: je nach Region, in der das Projekt realisiert wird, sind Kombinationen mit weiteren öffentlichen Programmen möglich. So gibt es bspw. regionale Wirtschaftsförderungsprogramme (RWP) in unterschiedlichen Bundesländern, aus denen nochmals Zuschüsse in die Finanzierung integriert werden können. Wie das geht? Sprechen Sie uns an: Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Neben Komplettsanierungen zum Effizenzgebäude werden auch der Neubau und Kauf von Effizienzgebäuden durch den KfW-Kredit Nichtwohngebäude abgedeckt. Je nach Investitionsvorhaben variiert der Zuschuss durch die Bundesförderung.
Beim Neubau einer Nichtwohnimmobilie, die den KfW-Vorgaben eines Effizienzgebäudes entspricht, sind Tilgungszuschüsse von bis zu 5 % möglich. Unsere COMPEON-Immobilienexperten beraten Sie gerne unverbindlich zur Finanzierung Ihres Vorhabens.