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Bausparvertrag

Zu den ältesten und sicherlich nach wie vor bekanntesten Finanzprodukten zählt unter anderem der Bausparvertrag. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Spar- und Darlehensvertrag, auch wenn der sogenannte Bausparer nicht verpflichtet ist, einen Bausparkredit aufzunehmen. In unserem Beitrag gehen wir näher darauf ein, worum es sich beim Bausparvertrag handelt. Ferner erläutern wir die zwei mögliche Phasen des Vertrages, für wen ein Bausparvertrag geeignet ist und wie Bausparen als solches funktioniert.

Was ist der Bausparvertrag?

Das Bausparen gibt es mittlerweile schon seit mindestens 50 Jahren und es dient nach wie vor zahlreichen Bürgern in Deutschland dazu, sich ein Eigenheim leisten zu können. Das ist auch der wesentliche Sinn und Zweck des Bausparvertrages, nämlich mit dem zur Verfügung stehenden Geld später eine Immobilie zu finanzieren. Geschlossen werden Bausparverträge stets zwischen dem Bausparer als Privatperson und der Bausparkasse, auch wenn manche Banken durch eine Kooperation ebenfalls solche Verträge anbieten.

Wie ist der Bausparvertrag aufgebaut?

Das Bausparen und somit auch der Bausparvertrag können sich in zwei Phasen gliedern. Die erste Phase wird als Ansparphase bezeichnet und ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bausparer regelmäßig oder auch durch Einmalzahlungen Geld in den Bausparvertrag fließen lässt. In dieser Phase kann der Bausparvertrag somit als reiner Sparvertrag genutzt werden, denn Bausparer sind nicht dazu verpflichtet, später in die zweite Phase einzutreten.

Diese zweite Phase wird als Darlehensphase bezeichnet und kennzeichnet sich dadurch, dass der Bausparer von der Bausparkasse einen meistens sehr zinsgünstigen Bausparkredit erhält. Dieser trägt oft im Rahmen der Immobilienfinanzierung dazu bei, den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Beendet ist der Bausparvertrag, wenn dieser Bausparkredit vollständig zurückgezahlt wurde.

Wie funktioniert das Bausparen?

Das Bausparen funktioniert auf Grundlage eines sogenannten Verteilungssystems, welches oftmals auch als Bauspartopf bezeichnet wird. Auf der einen Seite zahlen die Bausparer während der zuvor erläuterten Ansparphase in ihren Bausparvertrag ein. Die angesammelten Gelder werden dann entnommen, um anderen Bausparern, die sich bereits in der Darlehensphase befinden, einen zinsgünstigen Bausparkredit anbieten zu können. Ebenfalls in den Bauspartopf fließen Prämien und Zinsen, die durch die Bausparkasse gezahlt und vereinnahmt (Darlehenszinsen) werden. Das Bausparsystem funktioniert demnach nur solange, wie es genügend Einzahler gibt und die anderen Bausparer bedient werden können, die ein Recht auf Bauspardarlehen haben.

Was ist die Zuteilung?

In Verbindung mit dem Bausparen und einem Bausparvertrag fällt häufig der Begriff der Zuteilung. Gemeint ist damit, dass die Ansparphase abgeschlossen ist und der Bausparvertrag dann zuteilungsreif wird. Das wiederum bedeutet, dass der Bausparer sein Recht auf ein günstiges Bauspardarlehen wahrnehmen kann und dieses ausgezahlt wird. Die Zuteilungsreife eines Bausparvertrages ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, insbesondere:

  • Bewertungszahl erreicht
  • Mindestspardauer absolviert
  • Mindestkapital angespart
  • Bauspardarlehen beantragt

Anhand dieser Kriterien wird die Bewertungszahl berechnet, sodass die Zuteilung nur dann erfolgt, wenn diese ausreichend ist. In den Bausparverträgen wird daher zum Beispiel festgelegt, dass die Anspardauer mindestens 1,5 oder zwei Jahre betragen muss. Ebenfalls zu beachten ist das Mindestsparguthaben, welches erreicht werden muss. Je nach Bauspartarif beläuft sich dieses meistens zwischen 30 bis 50 Prozent der gesamten Bausparsumme. Wenn Sie also beispielsweise einen Bausparvertrag in Höhe von 80.000 Euro abschließen, ist das gleichzeitig die Bausparsumme. Ist im Tarif festgelegt, dass Sie einen Mindestsparanteil von 30 Prozent haben müssen, müssen Sie demnach von den 80.000 Euro mindestens 24.000 Euro selbst ansparen.

Wird der Bausparvertrag staatlich gefördert?

Tatsächlich ist der Bausparvertrag durchaus bereits während der Ansparphase ein interessantes Finanzprodukt. Dies liegt unter anderem an den staatlichen Förderungen, die Bausparer in Verbindung mit dem Bausparvertrag erhalten können. Grundsätzlich kommen die folgenden Forderungen infrage:

  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnriester (Riester-Rente)

Finanziell am attraktivsten ist sicherlich im Zuge des sogenannten Wohnriester die Riester-Zulage. Diese besteht aus einer Grundzulage und einer eventuellen Kinderzulage. Zu beachten ist allerdings, dass manche der genannten staatlichen Förderungen eventuell zurückzuzahlen sind, wenn der Bausparvertrag zu früh gekündigt wird.

Wie kann ich meinen Bausparvertrag kündigen?

in der Regel haben Bausparverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie haben also faktisch jederzeit die Möglichkeit, den abgeschlossen Bausparvertrag zu kündigen. Sie sollten sich diesen Schritt allerdings gut überlegen, denn insbesondere unter der Voraussetzung, dass in den Vertrag staatliche Förderungen geflossen sind, müssen Sie diese eventuell bei einer vorzeitigen Kündigung zurückzahlen.

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