Bewertungsreserven
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Im Zusammenhang mit Lebensversicherungen gibt es einige Fachbegriffe, die für Versicherungsnehmer und Kunden durchaus interessant sind. Neben der Versicherungssumme, der Überschussbeteiligung und dem Garantiezins zählen unter anderem auch die sogenannten Bewertungsreserven zu den Begriffen, die man durchaus kennen sollte. In unserem Beitrag gehen wir darauf ein, worum es sich bei Bewertungsreserven handelt und warum diese Reserven existieren. Ferner erläutern wir, welche Verteilungsgrundsätze es gibt, wann die Bewertungsreserven ausgezahlt werden und wir geben ein Beispiel zur Ermittlung dieser stillen Reserven.
Worum handelt es sich bei Bewertungsreserven?
Bewertungsreserven kommen in der Praxis vor allem im Zusammenhang mit einer Kapitallebensversicherung zum Tragen. Sie werden häufig alternativ ebenso als stille Reserven bezeichnet. Konkret handelt es sich bei den Bewertungsreserven um Überschüsse, die seitens einer Versicherungsgesellschaft durch die Anlage der vom Versicherungsnehmer gezahlten Versicherungsbeiträge resultieren. Bewertungsreserven entstehen dadurch, dass die Versicherungsgesellschaft mit der Anlage der Versicherungsprämien einen Gewinn erwirtschaftet. Sollte also zum Beispiel der Kurs des Wertpapiers aktuell höher als zum Kaufzeitpunkt sein, resultiert daraus eine Bewertungsreserve als sogenannte stille Reserve. Daraus leitet sich eine bekannte Formel ab, wie sich die Bewertungsreserven leicht ermitteln lassen:
Bewertungsreserven = aktueller Marktwert – Kaufwert bzw. Buchwert
Daraus lässt sich ableiten, dass natürlich auch einmal negative Bewertungsreserven entstehen können. Dies wäre der Fall, wenn zum Beispiel der aktuelle Kurs des Wertpapiers geringer als zum Zeitpunkt des Erwerbs wäre.
Warum gibt es Bewertungsreserven?
Die Existenz von Bewertungsreserven dient insbesondere einer höheren Sicherheit der Lebensversicherung. Die stillen Reserven führen insbesondere in der Bilanz dazu, Schwankungen am Kapitalmarkt zu kompensieren. Daher findet die tatsächliche Realisierung der Bewertungsreserven auch erst zu dem Zeitpunkt statt, an dem Wertpapiere oder andere Kapitalanlagen veräußert werden. Daher werden die einzelnen Bewertungsreserven in der Erfolgsrechnung auch erst dann ausgewiesen, wenn diese realisiert wurden. Bis dahin sind es stille Reserven, die nicht explizit aufgeführt werden.
Welche Verteilungsgrundsätze gibt es bei Bewertungsreserven?
Da sich bei Bewertungsreserven und Gewinne handelt, werden daran auch die Versicherungsnehmer beteiligt. Daher stellt sich die Frage, auf Grundlage welcher Verteilungsgrundsätze dies in der Praxis geschieht. Genutzt wird in dem Zusammenhang das sogenannte verursacherorientierte Verfahren. Dieses gewährleistet, dass jedem Einzelvertrag der korrekte Anteil an den gesamten Bewertungsreserven zugeordnet werden kann. Zu diesem Zweck werden Gruppen gebildet, sodass jeder Vertrag der einzelnen Gruppe anteilig mit den Bewertungsreserven in Zusammenhang gebracht werden kann. Dabei ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass spätestens bei Ende des Vertrages diese Bewertungsreserven mindestens zur Hälfte (50 %) zugeteilt werden müssen.
Wann findet die Auszahlung der Bewertungsreserven statt?
In der Regel findet die Auszahlung der Bewertungsreserven sowohl bei Lebens- als auch privaten Rentenversicherungen am Laufzeitende statt. Alternativ geschieht dies bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages, falls der Versicherungsnehmer kündigen sollte. Etwas anders die Handhabung bei privaten Rentenversicherungen, denn dort fließen die Bewertungsreserven in die monatliche Auszahlung in Form einer Rente ein.
Wie werden Bewertungsreserven ermittelt: ein Beispiel
Um die Ermittlung der Bewertungsreserven zu verdeutlichen, nehmen wir als Beispiel eine Aktie, in die das Versicherungsunternehmen die Versicherungsprämien zur Kapitallebensversicherung investiert hat. Nehmen wir dazu an, dass der Kaufkurs des Wertpapiers bei 40 Euro lag. Zum Stichtag der Bewertung ist der Kurs auf 50 Euro angestiegen. Somit ergibt sich eine Differenz zwischen Kaufkurs und aktuellem Kurs in Höhe von zehn Euro, was gleichsam die Bewertungsreserven für diese Aktie darstellt. In der Bilanz würde die Aktie allerdings aufgrund des sogenannten Niederstwertprinzips lediglich mit dem Kaufkurs In Höhe von 40 Euro aufgeführt.