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Bezugspreiskalkulation

Für Firmen ist es wichtig, ihre Preise regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf Änderungen vorzunehmen. Daher ist die Preiskalkulation eine der wesentlichen Aufgaben, mit der jeder Betrieb und jedes Unternehmen beschäftigt ist. In dem Zusammenhang wird häufig von der sogenannten Bezugspreiskalkulation gesprochen. Worum es sich dabei handelt, möchten wir in unserem Beitrag näher erläutern.

Was ist die Bezugspreiskalkulation?

Die Bezugspreiskalkulation ist eine Unterform der Bezugskalkulation bzw. wird dieser Kategorie zugeordnet. Inhaltlich besteht die Bezugspreiskalkulation darin, dass Firmen ihre Bezugspreise ermitteln. Damit ist gemeint, dass die Preise bezogen auf Güter oder Dienstleistungen festgestellt werden, die eingekauft werden. Dazu ist es im Rahmen der Bezugspreiskalkulation notwendig, im ersten Schritt überhaupt die entsprechenden Bezugspreise zu kennen. Dabei wird meistens so vorgegangen, dass die Einkaufspreise als Basis genommen werden. Im zweiten Schritt werden dann eventuelle Preisnachlässe subtrahiert sowie Bezugskosten für die Produkte (Lieferkosten) hinzugerechnet. Im Rahmen der Bezugspreiskalkulation wird somit der Einstandspreis ermittelt.

Wie wird die Bezugspreiskalkulation durchgeführt?

Bei der Bezugspreiskalkulation geht es um die Berechnung der Bezugspreise. Die wichtigste Grundlage ist der Einkaufspreis, den jedes Unternehmen kennen sollte. Beim Einkaufspreis wiederum handelt es sich um den Preis, den das Unternehmen als Käufer zum Beispiel an einen Lieferanten für eine Ware zu bezahlen hat. Häufig wird von diesem Einkaufspreis ein Rabatt abgezogen, der seitens des Lieferanten an den Käufer zum Beispiel bei besonders schneller Zahlung der Rechnung vergeben wird.

Alternativ kann es sich ebenfalls um eine Prämie oder einen Treuebonus handeln, der ebenfalls dazu führt, dass sich der Einkaufspreis reduziert. Bezugspreise sind also die Differenz zwischen Einkaufspreisen und eventuellen Rabatten, die als Nettoeinkaufspreise bezeichnet werden. Im weiteren Verlauf der Berechnung müssen dann im Rahmen der Bezugspreiskalkulation die Bezugskosten hinzugerechnet werden. In der Regel sind solche Bezugskosten gleichzusetzen mit den Lieferkosten. Das Endergebnis ist dann der Bezugspreis, der im Zuge der Bezugspreiskalkulation berechnet wird.

Schwierigkeiten bei der Bezugspreiskalkulation

In der Hauptsache hat die Bezugspreiskalkulation die Aufgabe, dass Unternehmen ihren Einstandspreis für Dienstleistungen oder Produkte feststellen. Das soll vor allem dazu führen, dass bei mehreren Angeboten die Wahl auf denjenigen Lieferanten oder Verkäufer fällt, bei denen sich ein besonders geringer Einstandspreis ergibt. Die Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass derartige Entscheidungen für oder gegen Anbieter meistens nicht ausschließlich vom günstigsten Bezugspreis abhängig sind. Darüber hinaus fließen weitere Aspekte mit ein, die über den Bezugspreis nicht einfließen können, wie zum Beispiel die Warenqualität, die Zuverlässigkeit des Verkäufers oder auch eine langjährige Geschäftsverbindung.

Was ist ein Beispiel für eine Bezugspreiskalkulation?

Wie eingangs erwähnt haben die meisten Unternehmen regelmäßig mit der Bezugspreiskalkulation zu tun und müssen dementsprechend Einstandspreise ermitteln. Um die erläuterte Berechnungsmethode zu verdeutlichen, gehen wir im Folgenden von einem Beispiel aus der Telekommunikationsbranche aus. In dem Fall möchte ein Smartphone Hersteller gerne im nächsten Quartal 5.000 Geräte produzieren.

Zu diesem Zweck benötigt der Hersteller Rohstoffe, insbesondere 450 Kilogramm Plastik. Die Kosten belaufen sich auf 1.500 Euro. Bei einer schnellen Bezahlung der Rechnung erhält er von seinem Lieferanten einen Preisnachlass (Skonto) von drei Prozent. Darüber hinaus gibt es einen Mengenrabatt von fünf Prozent. Die Bezugskosten in Form der Lieferkosten belaufen sich für das Plastik auf 450 Euro. Daraus würde sich nun im Zuge der Bezugspreiskalkulation die folgende Berechnung ergeben:

1.500 Euro – 120 Euro (8% Skonto und Mengenrabatt) = Einkaufspreis + 450 Euro (Bezugskosten) = 1.830 Euro Bezugspreis

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