Bilanz
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Wer sich ein Bild über ein Unternehmen machen möchte, der wirft in aller Regel zunächst einen Blick in die Bilanz. Vereinfacht dargestellt handelt es sich dabei um die Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva, also der Vermögenswerte und der Schulden eines Unternehmens. Tatsächlich ist die Bilanz nur eine Momentaufnahme, denn sie wird zu einem bestimmten Stichtag erstellt.
Das Rechnungswesen als Grundlage der Bilanz
Die Bilanz ist ein wichtiger Teil im Rechnungswesen, denn es werden im Grunde zahlreiche Buchungen innerhalb des Geschäftsjahres in Zahlen und Daten zusammengefasst. Im Detail handelt es sich bei der Bilanz um eine Momentaufnahme, die zu einem bestimmten Stichtag (Bilanzstichtag) erfasst wird. Jedes Unternehmen kann selbst entscheiden, wann der Bilanzstichtag ist. In den meisten Fällen ist der Bilanzstichtag gleichzeitig der letzte Tag des Kalenderjahres, demzufolge der 31. Dezember. Insbesondere größere Unternehmen sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine detaillierte Bilanz zu erstellen. Bei besonders großen Unternehmen besteht zudem die Pflicht, die Bilanz im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Gesetzliche Vorgaben für das Erstellen einer Bilanz
Wie in nahezu allen Bereichen des Rechnungswesens, so gibt es auch für das Erstellen einer Bilanz Vorgaben und gesetzliche Regeln, an die sich die Unternehmen halten müssen. Dabei geht es insbesondere um formale und inhaltliche Vorschriften, die dazu führen sollen, dass Dritte sich ein möglichst genaues Bild über die Vermögens- und Finanzlage des entsprechenden Unternehmens machen können. Kern einer jeden Bilanz sind zum einen die Aktiva und zum anderen die Passiva, die sich innerhalb der Bilanz gegenüberstehen.
Dabei gibt die linke Seite der Bilanz, auch als Aktiva bezeichnet, insbesondere Auskunft darüber, welchen Wert das Vermögen des entsprechenden Unternehmens hat und welcher Art die Vermögensgegenstände sind. Dabei wird insbesondere zwischen dem Anlage- und dem Umlaufvermögen unterschieden. Die rechte Seite der Bilanz stellt demgegenüber die Finanzierungsseite dar. Diese gibt wieder, wem die Vermögenswerte gehören. Meistens besteht ein Teil der Passiv-Seite aus Eigenkapital, während der andere Teil Fremdkapital beinhaltet. Die finanzielle Situation eines Unternehmens ist umso besser, desto mehr Eigenkapital in der Passivseite der Bilanz aufgeführt wird.
Was lässt sich in der Bilanz ablesen?
Wie eingangs bereits erwähnt, soll die Bilanz in erster Linie Dritten die Möglichkeit geben, sich schnell einen Überblick über die finanzielle Lage eines Unternehmens verschaffen zu können. Somit sind es unter anderem die folgenden Angaben, die sich aus der Bilanz zum jeweiligen Bilanzstichtag ablesen lassen:
- Vermögen des Unternehmens (Anlage- und Umlaufvermögen)
- Welchen Schuldenstand hat das Unternehmen?
- Wie hoch ist der Eigenkapitalanteil?
- Welche Vermögenswerte sind vorhanden und wem gehören sie?
Grundsätzlich sind Bilanzen unabhängig von der Branche zwar in weiten Teilen identisch, aber dennoch gibt es insbesondere bei der Unterscheidung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen einige Feinheiten zu beachten. So können beispielsweise Sachwerte, die für die meisten Unternehmen zum Anlagevermögen zählen, bei einem anderen Unternehmen Werte sein, die dem Umlaufvermögen zuzurechnen sind. Solche Feinheiten sind unbedingt zu beachten, wenn eine Bilanz qualifiziert analysiert werden soll.
Aktiva und Passiva müssen identisch sein
Wer sich schon einmal eine Bilanz betrachtet hat, dem wird vermutlich aufgefallen sein, dass die Summe an Aktiva stets identisch mit der Summe der Passiva ist. Die Bilanzsumme ist demzufolge auf beiden Seiten (links und rechts) identisch. Diese Tatsache wird auch als Bilanzregel bezeichnet, denn diese besagt, dass das Vermögen (Aktiva) immer einen Eigentümer hat, nämlich entweder dem Unternehmen selbst gehört (Eigenkapital) oder einem Dritten (Fremdkapital).