Bilanzstichtag
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Der Bilanzstichtag ist unter anderem in Rechnungswesen von großer Bedeutung. Es handelt sich dabei um den letzten Tag des Geschäftsjahres, an dem in der Regel die Bilanz erstellt wird bzw. auf den sich die Bilanz bezieht.
Was ist der Bilanzstichtag?
Jedes Unternehmen hat ein Geschäftsjahr, dessen Zeitraum normalerweise 365 Tage beträgt. Oftmals endet das Geschäftsjahr mit dem 31. Dezember eines jeden Jahres. Dies wäre gleichzeitig der Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um einen festgelegten Termin, der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass an diesem Stichtag sämtliche Konten einer Firma abgeschlossen werden und dementsprechend auf dieser Grundlage die Bilanz erstellt wird.
Dabei muss es sich allerdings nicht zwangsläufig um den 31.12 handeln, denn manche Unternehmen haben durchaus ein abweichendes Geschäftsjahr. Von großer Relevanz ist der Bilanzstichtag insbesondere in steuerlicher Hinsicht, denn zu dem Tag wird das Unternehmen auch im Hinblick auf die zu zahlende Körperschaftssteuer und sonstige Steuern bewertet. Daher versuchen manche Firmen – auf legale Art und Weise – ein bestimmtes Ergebnis exakt zum Bilanzstichtag zu erreichen.
Welchen Sinn und Zweck hat der Bilanzstichtag?
Der wesentliche Sinn und Zweck des Bilanzstichtages besteht darin, dass zu diesem Termin die periodengerechte Erfolgsermittlung stattfinden kann. Sämtliche Ereignisse, die in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Bilanzstichtag stehen, haben für die Bewertung des Unternehmens keine Bedeutung. Ein weiteres Ziel des Bilanzstichtages besteht darin, dass zu diesem Termin eine Inventur erfolgen muss. Allerdings gibt es einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen nach dem Bilanzstichtag, denn die Inventur kann auch bis zu zehn Tage vorher oder nach dem Stichtag durchgeführt werden. Das Hauptziel besteht beim Bilanzstichtag also darin, dass zu diesem Termin das Unternehmen mit sämtlichen Kennzahlen bewertet werden kann.
Wann ist der Bilanzstichtag?
Vom Grundsatz her gibt es keine Vorschrift, zu welchem Datum der Bilanzstichtag sein muss. Wie bereits erwähnt, entscheiden sich die meisten Unternehmen dafür, dass das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr endet. In dem Fall ist der Bilanzstichtag demnach der 31. Dezember eines jeden Jahres. Festgelegt im Gesetz ist allerdings, dass der Bilanzstichtag immer nach Ablauf von zwölf Monaten des Geschäftsjahres sein muss. Hat sich das Unternehmen allerdings einmal für einen bestimmten Bilanzstichtag entschieden, darf es diesen nicht einfach wieder ändern. Zusammengefasst bedeutet das, dass der Bilanzstichtag jedes Datum im Jahr sein kann, an dem das Geschäftsjahr endet, jedoch immer ein Abstand von exakt zwölf Monaten zwischen zwei Bilanzstichtag eingehalten werden muss.
Wann ist der Abschluss eines Geschäftsjahres?
Unter der Voraussetzung, dass ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen wurde, ist es erlaubt, das Geschäftsjahr und Kalenderjahr unterschiedlich sind. Daraus folgt unter anderem, dass das Geschäftsjahr häufig ebenso als Wirtschaftsjahr bezeichnet wird. Allerdings gibt es die Auflage, mit dem Finanzamt zu klären, dass Geschäftsjahr und Kalenderjahr abweichend sind. Häufig abweichende Geschäftsjahre haben übrigens landwirtschaftliche Betriebe, denn dort beginnt das Wirtschaftsjahr oft im Frühjahr oder im Sommer.
Was sind Stichtags- und Wertaufhellungsprinzip?
Im Zusammenhang mit dem Bilanzstichtag wird häufig das Stichtagsprinzip oder das Wertaufhellungsprinzip genannt. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung ist normalerweise das Stichtagsprinzip gültig. Dieses besagt, dass sämtliche Güter des Unternehmens, die am Bilanzstichtag existieren, zum einen bilanziert und zum anderen bewertet werden müssen. Keine Berücksichtigung zum Bilanzstichtag dürfen allerdings sogenannte wertbegründende Tatsachen finden. Dabei handelt es sich um solche Fakten, deren Entstehung auf ein Datum nach dem Bilanzstichtag zurückzuführen ist. Da diese wertbegründeten Tatsachen zum Bilanzstichtag noch nicht vorlagen, fallen diese unter das Wertaufhellungsprinzip. Das wiederum besagt, dass es sich um Tatsachen handelt, die zwar im alten Geschäftsjahr passiert sind, jedoch erst im folgenden Jahr vor Erstellung der dann notwendigen Bilanz bekannt geworden sind.