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Forderung

Eine Forderung kommt nicht nur im Finanzbereich sehr häufig vor. Auch im Alltag haben es Privatpersonen und Unternehmen oft mit Forderungen zu tun, vielfach, ohne sich darüber bewusst zu sein. Schon der Einkauf im Supermarkt ist mit einer Forderung verbunden, nämlich die des Verkäufers, dass die im Einkaufswagen liegenden Waren auch bezahlt werden.

Was beinhaltet eine Forderung? Allgemeine Definition

Die Forderung resultiert immer aus einem Schuldverhältnis. Meistens entsteht dies dadurch, dass eine Partei eine Leistung anbietet, welche eine zweite Partei bezahlen muss. Ein klassisches Beispiel ist der Verkauf von Waren. Der Verkäufer hat dann an die Käufer eine Geldforderung, während der Käufer an den Verkäufer die Forderung hat, dass er die Waren mitnehmen kann oder diese geliefert werden. Es gibt demzufolge auf der einen Seite Geld- und auf der anderen Seite Sachforderungen. Dies gilt nicht nur für die Lieferung von Waren, sondern natürlich auch von angebotenen Dienstleistungen. Rechtlich wird eine Forderung daher auch als Anspruch definiert, dass eine Erfüllung einer Vereinbarung stattfindet.

Rechtliche Grundlage einer Forderung

Die rechtliche Grundlage von Forderungen ist insbesondere § 241 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort ist nämlich definiert, dass es sich um einen Anspruch aus dem sogenannten Schuldrecht handelt. Die Forderung gehört daher zu den klar geregelten Rechtsangelegenheiten und ist in den meisten Fällen unstrittig, zumindest dann, wenn das Bestehen einer Forderung bewiesen werden kann. Dazu ist zwar keine schriftliche Vereinbarung zwingend erforderlich, aber aus Beweisgründen empfehlenswert.

Die Forderung im Finanzbereich: Kredit und Geldanlage

Die bekanntesten Forderungen im Finanzbereich sind sicherlich im Zusammenhang mit Krediten vorhanden. Jede Bank, die an ihre Kunden Geld verleiht, hat damit automatisch eine Forderung, nämlich die, dass der Kreditbetrag in Raten wieder vom Kreditnehmer zurückgezahlt wird. Zuvor hat nach Abschluss des Kreditvertrages natürlich der Kreditnehmer die Forderung an die Bank, dass der vereinbarte Darlehensbetrag ausgezahlt bzw. auf sein Konto überwiesen wird.

Aber auch bei einer Geldanlage tritt nahezu immer eine Forderung auf, jedoch dieses Mal vonseiten des Anlegers. Dieser leiht der Bank nämlich mit der Kapitalanlage Geld und hat somit die Forderung, diesen Betrag am Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. bei Fälligkeit zurückzuerhalten. Ebenfalls erstreckt sich die Forderung natürlich – wie auch beim Kredit seitens der Bank – auf den Erhalt der vereinbarten Zinsen.

Wann ist eine Forderung erloschen?

Eine Forderung besteht so lange, bis sie erfüllt wurde. Daher muss im Schuldverhältnis klar definiert sein, worin die Forderung besteht und bis wann sie erfüllt werden muss. Bei Krediten zum Beispiel ist dies sehr einfach: Die Forderung der Bank besteht darin, den verliehenen Kreditbetrag zurückzuerhalten, und zwar bis zum Laufzeitende. Die Forderung erlischt also, wenn der Kreditnehmer die letzte Rate ordnungsgemäß gezahlt hat. In dem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass die Bank dann die Schufa über die erloschene Forderung informiert, damit der Kredit als erledigt und somit ordnungsgemäß bedient gelten kann.

Forderungen buchhalterisch betrachtet

Buchhalterisch entsteht der Forderungsanspruch zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung zugeht und verbucht wird. Betrachtet man sich nun die Buchhaltung des Gläubigers, also des Inhabers der Forderung, so handelt es sich zunächst um eine offene Forderung, weil noch keine Bezahlung der Rechnung erfolgt ist. Ausgeglichen wird die Forderung buchhalterisch somit an dem Zeitpunkt, an dem das entsprechende Geld auf dem Konto des Gläubigers eingegangen ist. Es wird zudem buchhalterisch bei den offenen Forderungen ein Unterschied gemacht, ob diese noch innerhalb oder bereits außerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist liegen. Bei großen Unternehmen ist es üblich, dass unbezahlte Rechnungen in einer sogenannten OPOS-Liste festgehalten werden. Oftmals findet heute bereits ein automatischer Abgleich mit dem Firmenkonto statt, ob der Forderungsbetrag eingegangen ist.

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