Haftung GmbH
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Die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zählt zu den Gesellschaftsformen, bei denen es seitens der Gesellschafter lediglich eine unternehmerischere Haftung gibt. Diese Form der Kapitalgesellschaft wird häufig gewählt, weil die Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften müssen.
Was ist eine GmbH?
GmbH ist die Abkürzung für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Es handelt sich dabei nach deutschem Recht um eine Gesellschaftsform und gleichsam um eine juristische Person des Privatrechts. Dabei fällt die GmbH in den Bereich der Kapitalgesellschaften. Vor einigen Jahrzehnten war die deutsche GmbH rund um den Globus eine der ersten Gesellschaftsformen überhaupt, bei der die Haftung beschränkt war. Mittlerweile existieren ähnliche Gesellschaftsformen in zahlreichen anderen Ländern. Hierzulande handelt es sich bei der GmbH sogar um die am häufigsten auftretende Gesellschaftsform aus dem Bereich der Kapitalgesellschaften. Das Hauptmerkmal der GmbH besteht nach wie vor darin, dass die Gesellschafter ausschließlich mit dem Vermögen der GmbH (Einlage) und nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
Die Gründung der GmbH
Wer eine GmbH gründen möchte, der benötigt Gesellschaftskapital von mindestens 25.000 Euro. Die entsprechende Stammeinlage der Gesellschafter muss sich allerdings lediglich auf mindestens 100 Euro belaufen. Ist die entsprechende Stammeinlage höher, muss sie stets durch 50 teilbar sein. Das Gesellschaftskapital kann entweder aus Barvermögen oder Sachvermögen bestehen. Bei der Gründung ist ebenfalls von Bedeutung, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen ist. Stattdessen haftet ausschließlich das Unternehmen als juristische Person. Das finanzielle Risiko der Gesellschafter ist demzufolge stets auf die geleistete Kapitalanlage beschränkt. Dies gilt selbst unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung insolvent werden sollte.
Warum ist die Haftung der GmbH beschränkt?
Wer sich nicht mit einer GmbH auskennt, dem wird es auf den ersten Blick sicherlich kurios erscheinen, dass die Gesellschafter als Unternehmer nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Dies ist deshalb mitunter suspekt, weil es natürlich in erster Linie die Gesellschafter sind, die für eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit der GmbH verantwortlich wären. Trotzdem ist es in der Praxis häufiger anders, als es den Anschein haben mag, nämlich dass die Gesellschafter zum Teil nur sehr bedingt verantwortlich für die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens sind. Darüber hinaus gibt es einige Aspekte, die gegen eine persönliche Haftung sprechen, insbesondere:
- Wirtschaftlicher Ruin der Gesellschafter bei Insolvenz droht
- Deutlich weniger Gründungen von Unternehmen
- Beschränkte Haftung als Anreiz zur Unternehmensgründung
Bei einer Insolvenz der GmbH würde deshalb ein wirtschaftlicher Ruin der Gesellschafter drohen, weil die so entstandenen Schulden in der Regel das Privatvermögen der Anteilseigner bei weitem übersteigen würden. Darüber hinaus würde es aufgrund dieser hohen finanziellen Gefahr deutlich weniger Gründungen geben, was natürlich nicht im Sinne des Staates ist. Daher sollen die Gesellschafter durch die GmbH in erster Linie zu Gründungen angespornt und vor allem wirtschaftlich geschützt werden.
Haftung für Geschäfte vor Eintragung der GmbH
Die beschränkte Haftung der GmbH gilt in erster Linie ab dem Zeitpunkt der Gründung, die wiederum an die Eintragung ins Handelsregister gebunden ist. Doch was passiert eigentlich bei Geschäften, die bereits vor Eintragung ins Register getätigt wurden? In diesem Fall ist es tatsächlich so, dass die jeweiligen Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen, also persönlich, haften. In dem Fall ist nämlich noch keine GmbH gegründet, sodass es sich bei dem Unternehmen zwischenzeitlich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt. Daher sollten sich die Gesellschafter einer GmbH sehr gut überlegen, ob und welche Geschäfte sie bereits vor Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ins Handelsregister vornehmen.
Wann haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen?
Neben den Geschäften vor der Eintragung der GmbH ins Handelsregister und damit deren Rechtswirksamkeit gibt es noch weitere Situationen und Anlässe, in denen Gesellschafter trotzdem mit ihrem Privatvermögen haften. Dies geschieht insbesondere in den folgenden Situationen:
- Fehlender Eintrag im Handelsregister
- Insolvenzverschleppung
- Pflichtverletzung
Es gibt also insbesondere bei der Insolvenzverschleppung und bei der Pflichtverletzung ein persönliches Fehlverhalten der Gesellschafter, welches dazu führen kann, dass auch mit dem Privatvermögen gehaftet wird. Der Tatbestand der Insolvenzverschleppung dürfte relativ eindeutig sein. Mit Pflichtverletzung ist zum Beispiel gemeint, dass der Gesellschafter die Sozialabgaben für sich bzw. Mitarbeiter entweder gar nicht oder verspätet abgeführt hat.