Insolvenz
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Den Fachbegriff Insolvenz haben die meisten Menschen in Deutschland schon mehrfach gehört. Meistens steht die Zahlungsunfähigkeit mit einem Unternehmen in Verbindung und es wird darüber in den Medien berichtet. Die meisten Verbraucher wissen allerdings nicht im Detail, worum es sich bei einer Insolvenz im Detail handelt, was die Grundlagen dafür sind und dass es mehrere Formen der Insolvenz gibt.
Worum handelt es sich bei einer Insolvenz?
Umgangssprachlich wird statt einer Insolvenz häufig von einem Konkurs oder der Pleite gesprochen. Fachlich definiert sich die Insolvenz als Zahlungsunfähigkeit. Dies wiederum bedeutet, dass entweder Unternehmen oder auch Privatpersonen nicht mehr dazu im Stande sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, also ihre Schulden zu begleichen. Eine Insolvenz tritt allerdings nicht automatisch in Kraft, sondern muss vom zuständigen Insolvenzgericht beschlossen werden. Zu diesem Zweck gibt es vorher ein sogenanntes Insolvenzverfahren, innerhalb dessen – falls der Tatbestand erfüllt ist – die Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird.
Was sind die Gründe für eine Insolvenz?
In der Praxis gibt es zwar eine Reihe von Gründen, die zur Zahlungsunfähigkeit führen können. Aufgrund des deutschen Insolvenzrechtes werden die Ursachen allerdings in drei zugelassene Gründe zusammengefasst, die von den Insolvenzgerichten als Auslöser einer Zahlungsunfähigkeit akzeptiert werden, nämlich:
- Bestehende Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Wie man an dieser Aufzählung erkennen kann, gibt es bezüglich der Gründe für eine Insolvenz mehrere Stufen. Nicht selten steht die Zahlungsunfähigkeit noch nicht fest, sondern droht zunächst. In dem Fall gibt es häufiger die Möglichkeit, die drohende Insolvenz noch abzuwenden. Noch besser sind die Chancen, falls noch keine Zahlungsunfähigkeit existiert, sondern lediglich eine Überschuldung festgestellt wurde. Dies bedeutet nämlich, dass die Vermögenswerte des Unternehmens geringer als existierenden Schulden sind.
Allerdings ist es bei Unternehmen dennoch so, dass bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eine Insolvenz normalerweise anzumelden ist. Verpasst die Geschäftsführung dies nämlich, kann dies sogar im Zuge einer Insolvenzverschleppung strafrechtlich relevant sein.
Welche Arten des Insolvenzverfahrens gibt es?
In der Praxis werden zwei Arten des Insolvenzverfahrens unterschieden. Zum einen gibt es die sogenannte Regelinsolvenz. Die Voraussetzung besteht darin, dass es sich entweder um einen Selbstständigen oder um ein Unternehmen handelt, bei dem mindestens 20 Gläubiger Ansprüche angemeldet haben bzw. gegenüber diesen Verbindlichkeiten bestehen. Das zweite Insolvenzverfahren ist die sogenannte Verbraucherinsolvenz. Umgangssprachlich wird oft stattdessen von einer Privatinsolvenz gesprochen, weil dies ausschließlich Privatpersonen und keine Unternehmen betrifft.
Worum handelt es sich bei der Privatinsolvenz?
An dieser Stelle möchten wir etwas näher auf die Privatinsolvenz eingehen, von der in Deutschland jedes Jahr eine Reihe von Menschen betroffen sind. Von der Funktionsweise her gibt es zahlreiche Gemeinsamkeiten mit der Regelinsolvenz. Der Unterschied ist lediglich, dass in dem Fall kein Unternehmen oder Selbstständiger zahlungsunfähig wird, sondern eine einzelne Privatperson. Auch in diesem Fall gibt es ein Insolvenzverfahren, das eröffnet werden kann. Eine wichtige Änderung gibt es in dem Hinblick seitens der Coronakrise, nämlich dass die spätere Restschuldbefreiung im Zuge der Wohlverhaltensphase bereits nach drei Jahren eintreten kann.
Was sind die Inhalte der Insolvenzordnung?
Die rechtliche Grundlage für Insolvenzen ist in Deutschland die sogenannte Insolvenzordnung. Diese beinhaltet zahlreiche Bestimmungen und Vorschriften, die bei einer Insolvenz zu beachten sind. Dazu zählen beispielsweise:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Anfechtung einer Insolvenz
- Befriedigung der Gläubiger
- Restschuldbefreiung
- Verbraucherinsolvenzverfahren
Diese Richtlinien und Vorschriften müssen beachtet werden, wenn eine Insolvenz ordnungsgemäß durchgeführt werden soll.