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Preisangabenverordnung

Bei der Preisangabenverordnung, kurz PangV, handelt es sich um eine Verbraucherschutzverordnung. Die Verordnung existiert mittlerweile seit 1970 in ihrer ursprünglichen Fassung, wurde zwischenzeitlich jedoch mehrmals geändert und angepasst. Der wesentliche Inhalt der Preisangabenverordnung besteht darin, dass nach ihr angegeben werden muss, wie sich der Preis für Güter oder Dienstleistungen gegenüber dem Endverbraucher gestaltet.

Worum handelt es sich bei der Preisangabenverordnung?

Entgegen der weit verbreiteten Meinung kommt die Preisangabenverordnung nicht nur im Finanzbereich zum Tragen, sondern es handelt sich um eine generelle Bundesrechtsverordnung. Innerhalb der PangV ist geregelt, welchen Preis Gewerbetreibende gegenüber Endkunden angeben müssen und welche Bestandteile dieser Preis haben muss. Verpflichtet zur Einhaltung der Preisangabenverordnung sind ausschließlich Personen und Unternehmen, die geschäfts- bzw. gewerbsmäßig handeln.

Welchen Sinn und Zweck hat die Preisangabenverordnung?

Der wesentliche Zweck der Preisangabenverordnung besteht darin, dass Verbraucher sachlich korrekte Informationen zu Preisen und deren Transparenz erhalten. Daher soll die Preisangabenverordnung vor allen Dingen die folgenden Eigenschaften gewährleisten:

  • Preiswahrheit
  • Preisklarheit
  • Preisvergleichsmöglichkeiten

Insbesondere die Preisvergleichsmöglichkeiten sind im Finanzbereich sehr wichtig, sodass beispielsweise alle Banken bei Darlehen den effektiven Jahreszins angeben müssen. Nur so haben Kunden überhaupt die Möglichkeit, verschiedene Angebote auf einer soliden Grundlage miteinander zu vergleichen. Ein Bestandteil der Preisangabenverordnung ist auch, dass gegenüber dem Endverbraucher Preise immer einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden müssen. Dies wiederum bedeutet, dass gegenüber Verbrauchern keine Nettopreise anzugeben sind.

Die Preisangabenverordnung im Finanzbereich

Eine besondere Aufgabe hat die Preisangabenverordnung auch im Finanzbereich. Dort sind in erster Linie alle Finanzprodukte betroffen, die für den entsprechenden Kunden nicht kostenlos sind. Dazu gehören in erster Linie das Girokonto und Darlehen. Laut der Preisangabenverordnung haben Banken im Darlehensbereich die Verpflichtung, alle für den Kunden relevanten Kosten zu nennen und ihm mitzuteilen. Darüber hinaus ist es ebenfalls verpflichtend, den Effektivzins zu nennen.

Was passiert bei Verstößen gegen die PangV?

Wer gegen die Preisangabenverordnung verstößt, der verstößt damit in nahezu allen Fällen automatisch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Mitunter kann es gleichzeitig auch einen Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung sein. In aller Regel werden etwaige Verstöße gegen die Preisangabenverordnung von Verbraucherschutzverbänden, Mitbewerbern und gewerblichen Interessenverbänden verfolgt. Was die Sanktionen angeht, so können Verstöße gegen die Preisangabenverordnung mit Ordnungsgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Preisangabenverordnung bei Gewerbekrediten

Etwas differenziert betrachtet werden muss die Preisangabenverordnung bei Gewerbekrediten. Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Angabe der Preise mit sämtlichen Faktoren nur gegenüber Endkunden auf privater Ebene verpflichtend, also gegenüber Verbrauchern. Bei Gewerbekrediten sind es hingegen häufig Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die als Kreditnehmer auftreten. Daher ist es je nach Darlehensnehmer und Art des Kredites nicht zwingend erforderlich, die Regeln der Preisangabenverordnung anzuwenden. Diesbezüglich kommt es allerdings mitunter auf jeden Einzelfall an, sodass die meisten Banken auch bei Gewerbekrediten freiwillig alle notwendigen Angaben machen.

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