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Prolongation

Im Finanzbereich gibt es einige Fachbegriffe, von denen die meisten Menschen noch nichts gehört haben. Dazu zählt vermutlich auch die Prolongation. Es handelt sich dabei ins Deutsche übersetzt um eine Verlängerung, die sich auf die Laufzeit eines bestimmten Finanzproduktes bezieht. Eine solche Verlängerung ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass es sich ohnehin von vornherein um ein zeitlich befristetes Vertragsverhältnis handelt. Der Verlängerung müssen in der Regel beide Seiten zustimmen, also sowohl der Kunde als auch die Bank.

Wo kommt die Prolongation in der Praxis zum Einsatz?

Die Verlängerung von Vertragsverhältnissen kommt in der Praxis in mehreren Sparten zum Einsatz, wie zum Beispiel:

  • Verlängerung eines Kredites
  • Verlängerung einer Festgeldanlage
  • Verlängerung von Wechseln
  • Verlängerung eines Versicherungsvertrages

In manchen Fällen muss die Prolongation manuell vorgenommen werden, manchmal gibt es allerdings auch automatische Verlängerung, falls keine der zwei beteiligten Parteien bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der anstehenden Verlängerung des Vertrages widerspricht.

Die Verlängerung eines Darlehens

Die Verlängerung eines Darlehens wird ebenfalls als Prolongation bezeichnet, kommt in der Praxis allerdings bei Weitem nicht so häufig vor, als dass der Kredit wie geplant zum festgelegten Termin ausläuft und damit erledigt ist. Die Prolongation eines Kredites ist insbesondere dann von Interesse, wenn nach Ablauf einer vereinbarten Zinsbindung noch nicht das gesamte Darlehen zurückgezahlt ist. Dies wiederum kommt vergleichsweise häufig vor, nämlich bei Immobilienkrediten. Schließt man zum Beispiel ein Immobiliendarlehen mit einer Zinsbindung in Höhe von zehn Jahren ab, beträgt die gesamte Laufzeit des Kredites jedoch 25 Jahre, steht nach Ende der Zinsbindungsdauer entweder eine Prolongation des Kredites an oder der Kreditnehmer sucht sich einen neuen Kreditgeber.

Prolongation einer Festgeldanlage

Die Verlängerung von Verträgen kommt nicht nur im aktiven Bereich, also bei Finanzierungen, vor, sondern ist auch bei einigen Anlageprodukten typisch. Das klassische Beispiel ist hier die Festgeldanlage. Beim Festgeld muss sich der Anleger beim Vertragsabschluss stets für eine bestimmte Laufzeit entscheiden, beispielsweise für eine Festlegedauer von sechs Monaten. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, kann die Anlage für gewöhnlich um den gleichen oder um einen anderen Zeitraum verlängert, also prolongiert, werden. Häufig tritt bei Festgeldern sogar eine automatische Prolongation ein. Dies bedeutet, wenn der Kunde beispielsweise nicht bis zu spätestens sieben Tagen vor der anstehenden Vertragsverlängerung widerspricht, findet diese automatisch statt.

Die Prolongation von Versicherungen

Ebenfalls sehr typisch sind automatische Prolongationen im Versicherungsbereich. Diese betreffen zahlreiche Versicherungsverträge, mit Ausnahme der Kapitallebens-, einer Risikolebens– oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere bei Sachversicherungen, wie zum Beispiel der Hausratversicherung oder der Wohngebäudeversicherung, beträgt die Vertragslaufzeit meistens ab Abschluss des Vertrages ein Jahr. Trotzdem werden diese Versicherungen natürlich meistens über Jahrzehnte benötigt, sodass oftmals eine automatische Verlängerung in Kraft tritt, falls der Kunde den Vertrag nicht bis zum möglichen Kündigungstermin vorzeitig beenden möchte.

Prolongation von Wechseln

Ein weiterer Bereich, in dem Verlängerungen vorkommen können, ist das Wechselgeschäft. Dieses hat allerdings mittlerweile erheblich an Bedeutung verloren, denn Wechsel werden als Zahlungsmittel nur noch relativ selten genutzt. Trotzdem kann es auch bei einem Wechsel passieren, dass das ursprüngliche Zahlungsziel verlängert wird, sodass eine Prolongation in Kraft tritt. Dies wird in der Praxis meistens dann durchgeführt, wenn der Schuldner des Wechsels nicht in der Lage ist, diesen zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Die Wechselprolongation soll allerdings auch davor schützen, dass sehr nachteilige Folgen für den Schuldner eintreten, da das Zahlungsziel ein äußerst relevanter Bestandteil des Vertrages ist.

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