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Regressanspruch

Rechtsanspruch, was die Bezeichnung von Regressanspruch ist, ist den meisten Menschen sicherlich in Verbindung mit einem Versicherungsschaden geläufig. Denn dann fordern einige Versicherer unter bestimmten Umständen einen Regress von Versicherungsnehmer. Daher ist es interessant zu wissen, was sich insbesondere hinter einem Regressanspruch verbirgt. Es gibt zum Beispiel einen wichtigen Unterschied zwischen einem Regressanspruch und den gewöhnlichen Gewährleistung Anspruch.

Worum handelt es sich bei einem Regressanspruch?

Regress bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen einen Rückgriff auf den Schuldner nehmen kann. Demzufolge ist der Regressanspruch das recht einer Partei, eine andere Partei aufgrund einer existierenden Forderungen in Anspruch zu nehmen. In der Praxis kommt ein Regressanspruch meist dann zum tragen, wenn es einen Geschädigten gibt und dieser zwar zunächst eine Leistung bringen erbringen muss, sich allerdings anschließend zum eigentlichen Schadensverursacher verändert. Daher kommt es in den meisten Fällen im Alltag nur nur dann zum Regressanspruch, wenn es um einen Versicherungsfall hingeht. Aber auch im Dienstleistungssektor gibt es zwischen Unternehmen häufiger Regressansprüche, wenn zum Beispiel eine zugesicherte Leistung nicht so wie beschrieben existiert und der Käufer dann entweder einen Teil oder den gesamten, gezahlten Betrag zurück fordert.

Wie hoch ist der Regressanspruch?

Welchen Umfang der Regressanspruch beinhaltet, ist in der Regel sehr individuell geregelt. Naturgemäß kann der Regressanspruch maximal die Summe beinhalten, die einen Schaden verursacht hat. Muss also beispielsweise eine Versicherungsgesellschaft an einen Dritten einen Schaden in Höhe von 5.000 € begleichen, so kann sich der Regressanspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer ebenfalls auf maximal 5.000 € belaufen.

Wann besteht ein Regressanspruch?

Zuerst bleiben wir bei den in der Praxis am häufigsten auftretenden Regressansprüchen, nämlich denen einer Versicherungsgesellschaft gegenüber ihren Kunden. Ein solcher Regress ist im Prinzip nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer auf irgendeine Art und Weise hingegen die Versicherungsbedingungen verstoßen hat. Demzufolge sind es insbesondere die folgenden Voraussetzungen, die in der Regel für einen Regressanspruch erfüllt sein müssen:

  • Fahrlässigkeit
  • Vorsatz

Wie sich die Voraussetzungen der Praxis auswirken können, werden wir im nächsten Abschnitt anhand eines Beispiels darlegen:

Wie bereits mehrfach erwähnt, kommt es insbesondere im Versicherungsbereich beim Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer häufiger zu Regressansprüchen. Nehmen wir dazu ein Beispiel aus der Praxis: ein Autofahrer, der bei seiner Versicherungsgesellschaft im Rahmen der Kfz Haftpflichtversicherung ein Versicherungsschutz besitzt, verursacht einen Verkehrsunfall. Normalerweise würde die Kfz Haftpflicht Versicherung den Schaden des Dritten regulierten und den Versicherungsnehmer auch nicht in Regress nehmen. Aufgrund der Fahrzeit im Beispiel jedoch hat der Versicherungsnehmer absichtlich und mindestens grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich, ein Stoppschild überfahren und in der Folge aufgrund der missachtete Vorfahrt einen Unfall verursacht. In dem Fall würde die Versicherungsgesellschaft zwei gegenüber dem Geschädigten für den Schaden aufkommen, anschließend jedoch ihren Kunden in Regress nehmen. In dem Fall existiert nämlich aufgrund der groben Fahrlässigkeit bzw. des Vorsatzes ein Regressanspruch seitens der Versicherungsgesellschaft.

Bildung von Regressansprüchen Bauunternehmen

Während es im Versicherungsbereich in der Regel Privatpersonen sind, die in Regress genommen werden, gibt es solche Regressansprüche natürlich auch bei Geschäftsbeziehungen zwischen juristischen Personen. Aus diesen Gründen gibt es einige Unternehmen, die vorsorglich Rückstellungen für eventuelle Regressansprüche bilden. Meistens handelt es sich dabei um Garantieansprüche, die dritte anmelden, weil eine zugesicherte Leistung oder Garantie nicht vereinbart erbracht wurde. Einige Branchen sind sehr typisch für Regressansprüchen Dritter, beispielsweise im Transportbereich. Kommt zum Beispiel ein Flugzeug mehrere Stunden zu spät und entsteht dem Fluggast dadurch ein Schaden, können Fluglinien keinen Regress nehmen. Meistens gibt es dann pauschale Zahlungen, die unabhängig vom Einzelfall sind. Solche Ansprüche bilden beispielsweise bei Fluglinien regelmäßig Rückstellungen.

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