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Rentengarantiezeit

Entgegen einer weitverbreiteten Meinung hat die Rentengarantiezeit nichts mit der gesetzlichen Rente zu tun, dass diese etwa bis zum Lebensende gezahlt wird. Stattdessen kommt die Rentengarantiezeit innerhalb privatwirtschaftlicher Versicherungsverträge zum Tragen, insbesondere bei einer privaten Rentenversicherung oder auch bei einer speziellen kapitalbildenden Lebensversicherung. In unserem Beitrag gehen wir näher darauf ein, worum es sich bei der Rentengarantiezeit handelt. Ferner erläutern wir die Funktion der Rentengarantiezeit, deren Dauer und was Sie sonst zu diesem Thema noch wissen sollten.

Was ist die Rentengarantiezeit?

Bei der Rentengarantiezeit handelt es sich um einen optionalen Vertragsbestandteil, der insbesondere im Rahmen einer privaten Rentenversicherung zum Tragen kommen kann. Inhalt der Rentengarantiezeit ist eine Dauer, für welche die aus der Versicherung resultierende Leistung auch dann noch gezahlt wird, falls der Versicherungsnehmer bereits gestorben sein sollte. Anders ausgedrückt: Die Rentengarantiezeit definiert den Zeitraum, innerhalb dessen aus der Versicherung auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird. Kennzeichnend für die Rentengarantiezeit ist ferner, dass die entsprechenden Leistungen nicht mehr an den Versicherungsnehmer fließen, sondern stattdessen an einen Begünstigten, der im Vertrag genannt werden muss. Dabei handelt es sich in aller Regel um:

  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Kinder
  • Enkelkinder

Sollte die Rentengarantiezeit enden, bevor der Versicherte gestorben ist, erhält er seine persönliche Leibrente natürlich wie vorgesehen bis zu seinem Tod. Vor dem Abschluss einer Garantiezeit ist zu bedenken, dass dieser Einschuss in der Regel die Versicherungsprämie erhöht.

Welche Funktion hat die Rentengarantiezeit?

Die wesentliche Funktion der Rentengarantiezeit besteht darin, dass eine begünstigte Person auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers noch eine bestimmte Leistung aus der privaten Rentenversicherung erhält. Dementsprechend ist die Rentengarantiezeit eine Sondervereinbarung, die im Zuge einer privaten Rentenversicherung, manchmal auch bei einer bestimmten Kapitallebensversicherung, getroffen werden kann. Mit ihr wird als Hauptfunktion sichergestellt, dass die Rentenzahlung auf jeden Fall vorgenommen wird, selbst wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Garantiezeit sterben sollte.

Davon unberührt ist übrigens die Auszahlung der regulären Rente, die wie vereinbart mit dem Erreichen des Rentenalters seitens des Versicherungsnehmers ausgeführt wird. Anschließend wird während der gesamten Garantiezeit eine Zahlung geleistet, selbst wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Rentengarantiezeit sterben sollte. Zusammengefasst ist es demnach die Hauptfunktion der Rentengarantiezeit, für den Hinterbliebenenschutz zu sorgen.

Wie lange dauert eine Rentengarantiezeit?

Innerhalb einer privaten Rentenversicherung kann die Dauer der Rentengarantiezeit zwar individuell vereinbart werden. Auf der anderen Seite haben die meisten Versicherungsgesellschaften hier bestimmte Standards, an denen sie sich orientieren. Üblich ist es, dass die entsprechenden Verträge eine Mindestrentengarantiezeit von einem Jahr beinhalten. Die maximale Rentengarantiezeit ist hingegen oftmals abhängig davon, wann das Renteneintrittsalter der entsprechenden, versicherten Person ist. Hier finden sich oftmals die folgenden Vereinbarungen:

  • Renteneintrittsalter bis 60: Rentengarantiezeit bis zu 25 Jahre
  • Renteneintrittsalter von 61 bis 70: Rentengarantiezeit 15 Jahre
  • Renteneintrittsalter ab 71: Rentengarantiezeit 10 Jahre
  • Renteneintrittsalter 76: Rentengarantiezeit 5 Jahre

Wichtig zu erwähnen ist in dem Zusammenhang, dass die Rentengarantiezeit keinesfalls die durchschnittliche Lebenserwartung übersteigen darf. Anders ausgedrückt: Wird das Renteneintrittsalter zum Beispiel auf das 68. Lebensjahr festgelegt, dürfte die Rentengarantiezeit nicht mehr als 13 Jahre betragen, weil die aktuelle Lebenserwartung bei rund 81 Jahren liegt.

In welche Verträgen kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden?

Relevant ist eine Rentengarantiezeit in der überwiegenden Mehrheit aller Fälle im Zuge einer abgeschlossenen, privaten Rentenversicherung. Dabei handelt es sich faktisch um die einzige Versicherung, bei der von vornherein feststeht, dass später mit Ablauf eine monatliche Rente ausgezahlt wird. Manchmal kann die Rentengarantiezeit auch im Zuge einer besonderen Kapitallebensversicherung zum Tragen kommen, bei der es neben dem Kapitalwahlrecht auch eine Art Rentenwahlrecht gibt. Dabei handelt es sich allerdings um eine relativ spezielle Versicherungskonstruktion, sodass Sie sich vorab bei der Versicherungsgesellschaft erkundigen sollten, ob grundsätzlich in den Vertrag überhaupt eine Rentengarantiezeit implementiert werden kann.

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