Tarifautonomie
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Von Tarifverträgen oder Tarifverhandlungen haben die meisten Verbraucher in Deutschland schon öfter gehört. Grundlage dafür, dass überhaupt Tarifverträge abgeschlossen werden dürfen, ist die sogenannte Tarifautonomie. Worum es sich dabei handelt und was Sie zum Thema Tarifvertrag als wichtigste Folge der Tarifautonomie wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Worum handelt es sich bei der Tarifautonomie?
Mit der Tarifautonomie wird ein spezielles Recht bezeichnet, welches darin besteht, dass die entsprechenden Verhandlungspartner eigenständig und ohne Vorgaben arbeitsrechtliche Verträge abschließen dürfen, die bestimmte Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen enthalten. Es handelt sich dementsprechend um sogenannte Tarifverträge. Das Recht der Tarifautonomie basiert insbesondere auf Art. 9 des Grundgesetzes und steht den Verbänden zu, die am Arbeitsmarkt aktiv sind. Dabei handelt es sich in erster Linie um Gewerkschaften auf der einen und Arbeitgeberverbände auf der anderen Seite. Wichtig zu wissen ist, dass die Tarifautonomie darin besteht, dass eine freiwillige Verhandlung und der freiwillige Abschluss von Verträgen seitens der zwei beteiligten Parteien vorgenommen wird.
Die Tarifautonomie in Deutschland
Deutschland zählt definitiv zu den Ländern, in denen die Tarifautonomie noch am stärksten ausgeprägt ist. Jährlich werden hierzulande mehr als 7.000 einzelne Tarifverträge abgeschlossen. Davon gilt allerdings nur ein kleiner Teil von etwa 15 Prozent für das gesamte Bundesgebiet, während die mit Abstand meisten Tarifverträge (ca. 70 Prozent) ausschließlich für ein einzelnes Bundesland abgeschlossen werden. Davon wiederum sind die Hälfte der abgeschlossenen Tarifverträge sogenannte Firmentarifverträge. Das bedeutet, dass der Vertrag nicht eine gesamte Branche, sondern lediglich ein einzelnes Unternehmen betrifft. Daher sind insgesamt rund 40 Prozent aller in Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge von großer, regionaler Bedeutung.
Folge der Tarifautonomie: der Tarifvertrag
Umgesetzt wird die Tarifautonomie in Deutschland mittels der Tarifverträge. Diese sind gleichzeitig eine Folge der Tarifautonomie, denn nur aufgrund der Freiheit für die Verhandlungen dürfen überhaupt Tarifverträge abgeschlossen werden. Diese beinhalten in erster Linie sowohl die Rechte als auch Pflichten, und zwar einerseits der Arbeitgeber und zum anderen der jeweiligen Mitarbeiter, also der Arbeitnehmer. Es sind im Wesentlichen die folgenden Punkte, die innerhalb der Tarifverträge definiert und verhandelt werden:
- Arbeitszeit
- Arbeitsschutz
- Höhe der Gehälter
- Urlaub
- Arbeitsbedingungen
- Aus- und Fortbildung
- Ausbildungsbedingungen
- Betriebliche Altersvorsorge
Ein wichtiges Detail ist ferner, dass Gewerkschaften so lange keinen Arbeitskampf durchführen bzw. initiieren dürfen, bis der aktuelle Tarifvertrag ausgelaufen ist und daher neu verhandelt werden muss. Man bezeichnet dies auch als sogenannte Friedenspflicht.
Vorgaben für die Tarifverträge
Grundsätzlich können die zuvor erläuterten Bedingungen und Konditionen innerhalb der Tarifverträge frei verhandelt werden. Dennoch ist es notwendig, dass sich die Verträge stets innerhalb der Verfassungsgrenzen bewegen. Zudem müssen internationale Regelungen beachtet werden, in Deutschland vor allem das europäische Recht. Demzufolge darf es zum Beispiel keine Tarifverträge geben, innerhalb derer Männer gegenüber Frauen bevorzugt werden. Das verbietet zum einen die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung und zum anderen die nicht erlaubte Diskriminierung der Geschlechter.
Die Qualität der Tarifverträge und der entsprechenden Verhandlungen ist mittlerweile in höherem Maße abhängig davon, wie mächtig die Gewerkschaften sind. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, beispielsweise zu den 80ern, sind heutzutage wesentlich weniger Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft organisiert. Dies hat die Verhandlungsposition der Gewerkschaften über viele Jahre hinweg in manchen Branchen deutlich geschwächt. Nicht zuletzt darauf führen insbesondere Kritiker zurück, dass immer mehr Menschen in Deutschland aufgrund der für sie zu geringen Löhne einen Zweitjob benötigen.