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Tariflohn

Vom Tariflohn hat in Deutschland nahezu jeder Verbraucher schon einmal etwas gehört. Es handelt sich dabei um einen festgelegten Lohn, der zwischen den sogenannten Tarifparteien vereinbart wird. Das sind zum einen die Arbeitgeber und zum anderen die Gewerkschaften, welche die Interessen der Arbeitnehmer vertreten.

Worum handelt es sich beim Tariflohn?

Als Tariflohn wird derjenige Lohn bezeichnet, der auf Grundlage eines Tarifvertrages zwischen den Arbeitgebern auf der einen und den Gewerkschaften auf der anderen Seite vereinbart wird. Wichtig zu betonen ist, dass der Tariflohn lediglich ein Mindestlohn ist, der vereinbart wird. Das bedeutet keinesfalls, dass Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber nicht ein Gehalt vereinbaren können, welches oberhalb des Tariflohns liegt.

Grundlegende Basis für den Tariflohn ist der Tarifvertrag, der in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) sowie den Arbeitgebern ausgehandelt wird. Meistens gibt es für eine einzelne Branche einen Tariflohn, der gleichzeitig den Mindestlohn darstellt. Charakteristisch für den Tariflohn ist, dass sich dieser an bestimmten Zeiteinheiten orientiert, wie zum Beispiel der Stundenlohn.

Welche Merkmale weist der Tariflohn auf?

Es gibt einige Merkmale, durch die sich Tariflöhne auszeichnen können. Dazu gehören in erster Linie:

  • Standards für Arbeitsbedingungen werden festgelegt
  • Tariflohn wird für meistens mehrere Gruppen von Arbeitnehmern geregelt
  • Der effektiv ausgezahlte Lohn darf nicht geringer als der Tariflohn sein
  • Im gesamten Bundesgebiet sind Tariflöhne innerhalb von mehr als 50.000 Tarifverträge geregelt
  • Der Tariflohn ändert sich für gewöhnlich im Durchschnitt alle zwei bis drei Jahre

Welche Arten des Tariflohns gibt es?

Es gibt in der Praxis nicht nur den einen Tariflohn, sondern verschiedene Arten von Tariflöhnen. Meistens handelt es sich um einen Zeitlohn, sodass sich die Vergütung entweder an einer Arbeitsstunde oder auch ein einer Arbeitswoche bemisst. Alternativ dazu gibt es noch weitere Varianten des Tariflohns, nämlich:

  • Ecklohn
  • Leistungslohn
  • Lohn- und Gehaltsgruppen

Der Ecklohn ist in einigen Branchen üblich und beinhaltet, dass vor allem mittlere Tariflohngruppen einen solchen Tariflohn vereinbaren. Die anderen Tariflöhne erhalten dann ein Gehalt, welches sich prozentual auf diesem Ecklohn als Grundlage bemisst.

Der Leistungslohn beinhaltet, dass die Arbeitnehmer nach ihrer Leistung bezahlt werden. Typisch ist zum Beispiel ein Akkordlohn, der zwischen den Vertragsparteien individuell im Hinblick auf die entsprechenden Zeiteinheiten vereinbart wird.

Bei den Lohn- und Gehaltsgruppen werden die Arbeitnehmer in Gruppen eingeteilt, bei denen es in der Regel Unterschiede im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit gibt. Jede der Gruppen erhält dann einen zum Teil abweichenden Tariflohn.

Wie hoch ist der Tariflohn?

Normalerweise gilt ein Tariflohn für sämtliche Arbeitnehmer eines Unternehmens bzw. manchmal auch einer gesamten Branche. Wie eingangs bereits erwähnt, stell der Tariflohn allerdings nur einen Mindestlohn dar, der im Einzelfall selbstverständlich überschritten werden darf. Das Aushandeln des Tariflohnes kommt zwei Parteien zu, nämlich einerseits den Gewerkschaften in Vertretung der Arbeitnehmer und zum anderen den Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden.

Es gibt verschiedene Faktoren, welche sich auf die Höhe des Tariflohns auswirken. Dazu zählen insbesondere:

  • Branche
  • Verhandlungsmacht der jeweiligen Partei
  • Gesamtwirtschaftliche Situation bzw. der Branche

Tarifverträge als Grundlage für den Tariflohn

Der Tariflohn wird stets im Rahmen der Tarifverträge vereinbart, welche die rechtliche Grundlage bilden. Wie beim Tariflohn, so gibt es auch bei Tarifverträgen unterschiedliche Varianten, insbesondere:

  • Vergütungstarifvertrag
  • Entgelttarifvertrag
  • Flächentarifvertrag
  • Manteltarifvertrag

Die Unterschiede bestehen meistens darin, für wen der Tarifvertrag gilt und was dort im Detail geregelt ist.

Worin unterscheiden sich Tariflohn und Mindestlohn?

Zwar ist der Tariflohn in gewisser Weise ein Mindestlohn, aber dennoch gibt es Unterschiede zwischen diesen zwei Lohnvarianten. Genau genommen handelt es sich beim Tariflohn um eine Unterart des Mindestlohns. Während der Mindestlohn allerdings für gewöhnlich bundesweit gilt, werden Tarifverträge und somit Tariflöhne für einzelne Branchen oder sogar lediglich für einzelne Unternehmen vereinbart. Der größte Unterschied besteht allerdings darin, dass der Tariflohn zwischen den zwei genannten Vertragsparteien ausgehandelt wird (Gewerkschaften und Arbeitgeber), während der Mindestlohn seitens des Staates festgelegt wird und dann für sämtliche Arbeitnehmer in Deutschland gültig ist.

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