Die Jahresplanung für die kommenden 12 Monate steht für jeden Unternehmer zum Jahresende ganz oben auf der To-do-Liste. Ob Marketingplanung mit neuer Webseite, Produktionsplanung im Ausland oder Budgetplanung für den Einkauf von Rohstoffen: Eine detaillierte Planung und Vorbereitung sind entscheidend für den unternehmerischen Erfolg.
Das vergangene Jahr analysieren, Probleme und Schwachstellen herausfinden
Jeder Unternehmer sollte zusätzlich zur üblichen Betriebswirtschaftlichen Auswertung auch eine eigene Zusammenfassung des letzten Jahres erstellen. Diese ist eher qualitativ gedacht und soll dazu dienen, einen Überblick über die Vorgänge im Unternehmen zu haben, die gut und weniger gut verliefen. Eine regelmäßige jährliche Zusammenfassung hilft dabei, die Jahre miteinander zu vergleichen und Fehler bereits frühzeitig zu entdecken. Eine einfache Checkliste hilft dabei, die Entwicklungen über das gesamte Geschäftsjahr genau zu verfolgen:
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Was hat gut geklappt, was waren dagegen eher die Misserfolge?
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Waren die eigenen Ziele zu hochgesteckt oder zu niedrig formuliert?
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Konnte die Budgetplanung eingehalten werden und wo lagen Knackpunkte?
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Welche (neuen) Maßnahmen konnten Kunden besonders gut erreichen und woran lohnt es sich weiter zu arbeiten?
Wichtig ist hierbei, ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Aufgaben für das nächste Jahr auf das Unternehmen zukommen und wie diese bewältigt werden können. Das Ziel ist immer eine Verbesserung und Weiterentwicklung des Betriebs, der Mitarbeiter sowie der Kundenbeziehungen.
Neue Ziele festlegen
Nach der Rekapitulation von 2018 wird es Zeit, neue Aufgaben und Ziele für die nächsten 12 Monate zu definieren. Eine klassische und effektive Methode, sinnvolle Ziele zu definieren und festzulegen, ist die SMART-Formel.
SMART ist ein Akronym und steht für: Spezifisch – Messbar – Ausführbar – Realistisch – Terminiert.
Wenn ein definiertes Ziel alle aufgeführten Faktoren berücksichtigt, fällt die Orientierung wesentlich einfacher, welche Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels notwendig sind. Auch die Prüfung, ob man die gesteckten Ziele wie vorgestellt erreicht hat, wird praktikabler gestaltet. Einfache Beispiele:
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Bis zum zweiten Quartal 10 Prozent mehr Umsatz im Gesamtunternehmen erzielen
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Bis zum letzten Monat des Jahres 2019 den Fuhrpark um vier neue Transporter erweitern
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Den durchschnittlichen Umsatz pro Monat in Berlin um 20 Prozent steigern
Finanzierungsplaner ausprobieren
Um die gesteckten Ziele zu erreichen, sind meist Investitionen in den Betrieb nötig. Bevor das neue Jahr beginnt und die bereits festgelegten Ziele angegangen werden, steht ein Überblick über die finanziellen Mittel an, die benötigt werden, um diese Ziele auch zu erreichen. Müssen Transporter ausgetauscht werden? Wie alt sind die vorhandenen Maschinen und müssen diese gegebenenfalls erneuert werden? Müssen im kommenden Jahr, aufgrund des Diesel-Skandals, Firmen- oder Lieferwagen gewechselt? Wie sieht es mit Maßnahmen zur Digitalisierung von Prozessen aus? Bei allen Anschaffungen, bei denen es einer Finanzierung bedarf, sollte eine ausreichende Vorlaufzeit zur Planung eingeräumt werden.
Je nach Finanzierungsanlass und Komplexität des Vorhabens sind mehrere Monate Planung nicht nur angemessen, sondern zwingend notwendig. Eine tiefgreifende Immobilienfinanzierung beispielsweise benötigt mehr Vorlaufzeit als ein einfacher Betriebsmittelkredit.
Doch wie erkennt man als Unternehmer, wann der ideale Zeitpunkt für das eigene Projekt zur Erreichung bestimmter Ziele gekommen ist? Genau dafür haben die COMPEON-Experten einen Finanzierungsplaner entwickelt: Unternehmer tragen lediglich die Art der Finanzierung sowie den Zeitpunkt ein, an dem sie die Mittel benötigen. Die COMPEON-Berater erinnern den Kunden unverbindlich und kostenlos zum besten Zeitpunkt, wenn es darum geht, mit der Vorbereitung des Projekts zu beginnen.
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Der Finanzierungsplaner wird aktuell überarbeitet. Sollten Sie kurzfristig Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.
Niedrigzinsphase nutzen
Was Banken und Sparer ächzen lässt, erfreut Kreditnehmer: Noch sind die Zinsen auf einem sehr niedrigen Stand. Aber Achtung – ein Ende dieser Phase niedriger Zinssätze für Unternehmenskredite deutet sich bereits an. Daher empfehlt es sich, diese Phase noch möglichst zeitnah auszunutzen. Unser Expertentipp:
»Einen Kredit mit einer Laufzeit und Zinsbindung von beispielsweise 15 Jahren kann der Unternehmer bereits nach 10 Jahren kündigen – und das ohne teure Vorfälligkeitsentschädigungen an den Finanzdienstleister zu zahlen. Der Finanzdienstleister kommt dagegen auch nicht mehr aus dem Kreditvertrag heraus: Der günstige Zins gilt über die gesamte Laufzeit hinweg.«
Dominik Prinz, COMPEON-Finanzexperte