Leasing als Alternative zu traditionellen Finanzierungsformen
Neben dem klassischen Bankkredit kann das Leasing für viele Unternehmen eine interessante Alternative darstellen. Traditionelle Finanzierungsformen reichen heute vielfach nicht mehr aus und Unternehmen sind gezwungen, sich nach alternativen Finanzierungsinstrumenten umzusehen. Insbesondere für mittelständische Unternehmen hat sich diese alternative Finanzierungsform in den letzten Jahrzehnten zu einer sehr guten Alternative zum klassischen Bankkredit entwickelt. Laut dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen liegt die Marktdurchdringung derzeit bei knapp 16 Prozent. Ein guter Grund, genauer hinzuschauen, um die Potenziale dieser Finanzierungsform besser abschätzen zu können.
Was ist Leasing?
Beim dieser Finanzierungsform überlässt der Leasing-Geber dem Nehmer ein Investitionsobjekt zur Nutzung. Hierfür zahlt der Nehmer eine monatliche Rate. Der Geber, also die Leasinggesellschaft, bleibt dabei in der Regel rechtlicher Eigentümer des Objekts und nimmt es in seine Bilanz auf. Damit ist das Leasing ähnlich wie ein klassischen Mietvertrag. Der Unterschied besteht insbesondere darin, dass der Leasingvertrag über die reine Nutzungsüberlassung hinausgeht. So sind darin beispielsweise Wartungs- oder Instandsetzungsleistungen, Reparaturen oder Versicherungen geregelt.
Beim Firmenleasing kaufen Unternehmer ihre Investitionsgüter nicht, sondern nutzen diese für eine bestimmte Zeit gegen Zahlung einer festgelegten Gebühr. Die Vorteile: Neben einer Liquiditätssteigerung und der Vermeidung von Kapitalbindung können Produktionsmittel dadurch durch stets aktuelle Modelle ersetzt werden, was zur Vermeidung von Wartungs- und Reparaturkosten führt.
Leasing bietet eine Alternative zur Anmietung von Investitionsgütern oder einem Kauf mittels einer Kreditfinanzierung.
Leasing wird wie folgt definiert:
Beim Leasing für Maschinen können Sie
schnell auf technologische Innovationen wie auch auf die zukünftige Auftragslage
reagieren.
Sie zahlen lediglich den Nutzen für das Objekt. Der Kosten-Nutzen-Faktor überzeugt
kleine wie mittlere Betriebe, wie man am Wachstum der Leasing-Wirtschaft gut sehen
kann.
Im gewerblichen Bereich ist Leasing eine Finanzierungsform mit der Unternehmen einfach, flexibel und günstig Objekte finanzieren und gleichzeitig bares Geld sparen. Hierbei ist es unerheblich, ob Mittelständler, Gewerbetreibende oder Selbstständige eine Finanzierung in Erwägung ziehen: Das sogenannte Operate Leasing und das Finance Leasing bieten jeder dieser Gruppen zahlreiche Vorteile.
Die Anforderungen an die Kreditwürdigkeit des Unternehmens kann hierbei geringer sein als dies bei Banken im Falle einer Kreditfinanzierung ausgewiesen wird.
Grundsätzlich gilt: Ein geleastes Gut muss bei demjenigen in der Bilanz auftauchen, der die Chancen und Risiken der Wertentwicklung trägt. Das sollte immer der Leasinggeber sein.
Wie funktioniert Leasing?
In einem Vertrag, den das Unternehmen mit dem Anbieter abschließt, werden die Rahmenbedingungen und Konditionen festgelegt. Mit dem Vertrag erwirbt das Unternehmen das Nutzungsrecht für das Leasingobjekt. Rechtlich bleibt das Eigentum aber beim Anbieter. Hierfür wird die Leasingrate als vertraglich vereinbarte Gebühr regelmäßig v übermittelt.
So sind beispielsweise Nutzungsdauer, Finanzierungskosten oder Gewinnaufschlag des Leasinganbieters abgedeckt.
Wer kann Leasing nutzen?
Dies ist für alle Unternehmensformen wie auch Selbstständige eine Alternative zu klassischen Finanzierungsformen. Insbesondere mittelständische Unternehmen aber auch Start-ups profitieren hiervon, denn so können mangelnde verfügbare Kreditsicherheit oder fehlende Handlungsspielräume durch bereits ausgelastete Kreditlinien eröffnet werden.
Was kann durch Leasing finanziert werden?
Bei diesem Punkt unterscheidet man sogenanntes Mobilien- und Immobilien-Leasing.
Zur mobilen Variante zählt alles, was beweglich ist. Dazu gehören beispielsweise Finanzierungen von Maschinen oder Produktionsanlagen oder IT-Ausstattung von Hardware über Betriebssoftware. Die Immobilien-Variante vereint Lagerhallen, Bürogebäude wie auch Grundstücke unter der Klammer der größeren Objekte der gewerblich nutzbaren Gebäudeausstattung.