Bislang haben Unternehmer die Möglichkeit, betriebliches Anlagevermögen mit einem Wert bis 410 Euro netto als Abzug in voller Höhe als Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung geltend zu machen, statt den Vermögenswert über mehrere Jahre verteilt abzuschreiben.
Für diese geringwertigen Geschäftsgüter (GWG) gelten ab 01. Januar 2018 neue Grenzen, welche Sie bereits heute beachten sollten.
Grenzen für GWG bis 31.12.2017
Nettopreis | Umsatzsteuer | Bruttopreis |
410,00 Euro | 77,90 Euro (19% USt) | 487,90 Euro |
410,00 Euro | 28,70 Euro (7% USt) | 438,70 Euro |
Grenzen für GWG ab 01.01.2018
Nettopreis | Umsatzsteuer | Bruttopreis |
800,00 Euro | 152,00 Euro (19% USt) | 952,00 Euro |
800,00 Euro | 56,00 Euro (7% USt) | 856,00 Euro |
Es ist ratsam, mit Anschaffung dieser Güter bis 2018 zu warten. Sie müssen z. B. Tablet-PCs nicht über drei Jahre Nutzungsdauer abschreiben, sondern können sich auch hier für den Sofortabzug als GWG entscheiden.
Die neuen Regelungen zu GWG betreffen auch Vermieter, die im Rahmen der Vermietung, Wirtschaftsgüter erwerben. Sollten Sie also beispielsweise eine möblierte Wohnung vermieten und eine Investition in neue Möbel planen, so ist es für Sie ebenfalls empfehlenswert damit bis 2018 zu warten.