Doch was genau versteht man unter Kurzarbeit und welche Unternehmen können Kurzarbeit nutzen? Und was müssen Unternehmen bei der Beantragung beachten?
Durch Kurzarbeit sollen Arbeitsplätze gesichert werden, da die Arbeitszeit der Beschäftigten verringert oder sogar ganz auf Null reduziert wird. Ein Teil des Lohns der Arbeitnehmer kann in diesem Zuge von der Agentur für Arbeit übernommen werden: Bei Beschäftigten ohne Kinder beträgt der übernommene Anteil 60 Prozent der Nettoeinbuße, bei Beschäftigten mit Kindern rund 67 Prozent (im Falle einer Reduzierung der Arbeitszeit auf Null). Die Lohnkürzung wegen der verringerten Arbeitszeit wird also subventioniert.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Für die Übernahme der Löhne ist ein bewilligter Antrag vonnöten, für den eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Unter anderem:
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Wirtschaftliche Gründe, zum Beispiel fehlende Zulieferungen, die sowohl unvermeidbar als auch vorrübergehend sind
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Mindestens 10 Prozent der Beschäftigten muss von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent des Bruttoarbeitsengelt betroffen sein (Geringverdiener inklusive)
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Betrieblich muss mindestens eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein
Sollten Sie als Unternehmer Kurzarbeit beantragen wollen, so müssen Sie dies schriftlich tun. Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Kurzarbeit kann auch online über „Meine E-Services“ angezeigt und Leistungen darüber beantragt werden.
Wichtig: Wenn die Agentur für Arbeit die Bewilligung von Kurzarbeitergeld ausspricht, berechnen Sie im Anschluss die Auszahlungen. Dies sollten Sie über Ihren Steuerberater abwickeln lassen.
Das bedeutet: Sie gehen als Unternehmer bei Kurzarbeit immer in Vorleistung und bekommen das Geld von der Agentur für Arbeit rückerstattet. Da die nötige Liquidität aber sofort gebraucht wird, ist eine Vorfinanzierung die passende Lösung.
» Unternehmen, die mit Kurzarbeit die aktuelle Situation bewältigen können, haben einen Vorfinanzierungsbedarf, der beispielsweise durch Darlehen und Kontokorrentkredite passend gedeckt werden kann. «
Dr. Nico Peters, Geschäftsführer der Finanzierungsplattform COMPEON
Peters erklärt weiter: „Unternehmen, denen Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit bewilligt wurde, haben bei Banken gute Aussichten auf einen Kredit, mit dem sie direkt Löhne auszahlen können.“ Auf diese Weise entsteht den Unternehmen kein finanzieller Nachteil, da sie nicht aus eigener Kasse in Vorleistung gehen müssen und sich ihre wirtschaftliche Situation dadurch möglicherweise weiter verschlechtert. Unternehmer sollten diesbezüglich ihren Steuerberater einbinden und die Möglichkeiten der Kurzarbeit im eigenen Betrieb prüfen, um dann nachgehend direkt einen Antrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
„Durch Anbieter wie COMPEON bieten wir Unternehmen einen Zugang zu einer Vielzahl von Finanzpartnern, die wiederum Kurzarbeitergeld in Vorleistung durch entsprechende Kredite vorfinanzieren. Wir platzieren hierzu eine Anfrage bei möglichst vielen Partnern, um die Wahrscheinlichkeit einer zeitnahen Kreditzusage zu erhöhen und so Unternehmen durch die Krise zu führen“, so Peters weiter.
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