NRW.BANK
Die NRW.BANK unterstützt das Bundesland Nordrhein-Westfalen als Förderbank bei verschiedenen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben.
Als öffentliches Institut tritt sie wettbewerbsneutral auf und arbeitet nach dem sogenannten Durchleitungsprinzip. Das bedeutet, dass die „Kunden“ der NRW.BANK in erster Linie Geschäftsbanken sind, welche eingeräumte Fördermittel an Unternehmen weiterleiten.
Um die wirtschaftspolitischen Aufgaben wahrzunehmen, fördert die NRW.BANK Unternehmen in folgenden Bereichen:
- Ausbau und Schutz der mittelständischen Struktur der Wirtschaft (besonders Finanzierungen für Existenzgründungen)
- Bereitstellung von Risikokapital
- Förderung von Technologie- und Innovationsmaßnahmen
NRW.BANK – Fördermittel erhalten
Als neutrales öffentliches Organ agiert die NRW.BANK wettbewerbsneutral. Da sie keine Filialen unterhält, arbeitet Sie nach dem Durchleitungsprinzip. In der Praxis gestaltet sich der Prozess folgendermaßen:
Möchten Unternehmen Fördermittel nutzen, kontaktieren diese im ersten Schritt eine Geschäftsbank. Hat das Unternehmen schon eine Wahl bezüglich des Förderprogramms getroffen, überprüft die Bank ob das Unternehmen für das ausgewählte Programm in Frage kommt. Ansonsten informiert und berät die Bank über mögliche Fördermittel.
Ist eine Auswahl getroffen und von der Geschäftsbank geprüft, leitet diese den Antrag auf Förderung an das entsprechende Förderinstitut.
Werden die Fördermittel gewährt, erhält nicht das Unternehmen eine direkte Förderung. Vielmehr können die Geschäftsbanken sich durch das Förderprogramm günstig refinanzieren und diesen Preisvorteil den Unternehmen weiterleiten.
Möchten sich Unternehmen unabhängig von einer Geschäftsbank informieren, beantwortet das COMPEON-Team unter der Telefonnummer 02572 960 31 20 gerne alle Fragen.
Der COMPEON-Prozess
Förderansätze der NRW.BANK
Die NRW.BANK nutzt drei wesentliche Förderansätze zur Unterstützung von Unternehmen:
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- Zinsgünstige Darlehen zur Optimierung der Zinsbelastung
Mit einem Förderdarlehen der NRW.BANK können Unternehmen ihre Zinsbelastung reduzieren und die Liquidität schonen. Mögliche Optionen sind hierbei zinsvergünstigte Darlehen oder die Ausweitung von Laufzeiten. Zusätzlich ermöglicht die NRW.BANK auch tilgungsfreie Jahre zu Beginn einer Finanzierung.
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- Bürgschaften zum Ausgleich fehlender Sicherheiten
Bei der Nutzung von Förderdarlehen haftet die Geschäftsbank für das Unternehmen
gegenüber dem Förderinstitut. Zur Risikoabdeckung verlangt die Geschäftsbank daher von
den Unternehmen entsprechende Sicherheiten. In starken Wachstumsphasen können diese
jedoch schnell zum Engpass werden. Damit die Finanzierung nicht an mangelnden
Sicherheiten scheitert, bieten
Förderprogramme mit Haftungsfreistellungen und Bürgschaften Unterstützung.
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- Beteiligungen zur Stärkung des Eigenkapitals
Eine solide Eigenkapitalbasis nimmt positiven Einfluss auf die Bonität eines Unternehmens. Die Bonität wiederum bestimmt den Zinssatz von Finanzierungen sowie den Spielraum für Finanzierungen.
Fördermittel der NRW.BANK
Hier haben wir wichtige Fördermittel zusammengefasst:
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- NRW.BANK.Mittelstandskredit
Zusammen mit der KfW und der Bürgschaftsbank NRW bietet die NRW.BANK den Mittelstandskredit zur Förderung von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern an. Mit Krediten von 25.000 bis 10 Mio. Euro werden Wachstumsvorhaben finanziert, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
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- NRW.BANK.Universalkredit
Der Universalkredit wird von der NRW.BANK an Existenzgründer, mittelständische Unternehmen und Freiberufler vergeben. Das Volumen des Kredites bewegt sich ebenfalls zwischen von 25.000 bis 10 Mio. Euro. Neben den langfristigen Laufzeiten von 15 und 20 Jahren kann die Laufzeit des Kredits flexibel dem Unternehmen zwischen 3 und 10 Jahren angepasst werden.
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- NRW.BANK.Mittelstandfonds
Die NRW.BANK stellt langfristige Finanzmittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der
Unternehmen bereit. Mittelständische Unternehmen im Wachstum können dieses
Förderprogramm ab einem Investitionsvolumen von 1 Mio. Euro nutzen.
NRW.BANK.Gründungskredit
Der Kredit in Höhe von 25.000 bis 10 Mio. Euro steht für Existenzgründer zur Verfügung.
Als Vorgabe für den Gründungskredit muss die Gesamtfinanzierung gesichert und der
Gründungsort in NRW sein. Dabei können sowohl Betriebsmittel als auch Investitionen
finanziert werden.