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Rückgang an Patientenzahlen: Als Arzt durch die Krise

Niedergelassene Ärzte gehören zu den eher wenig beachteten Leidtragenden der Corona-Krise. Medizinische Fragen sind eine Sache – doch viele Ärzte sehen derzeit ihre wirtschaftliche Existenz bedroht.

Was Arztpraxen Sorgen bereitet

Neben medizinischen Heraus­forderungen wie die Ansteckungs­gefahr für sich und die Praxis­mitarbeiter bereiten fehlende Schutz­materialien wie Masken und Kittel sowie eine nötige räum­liche Trennung des normalen Praxis­betriebs von Corona-Verdachts­fällen vielen Haus­ärzten, Fach­ärzten und Zahn­ärzten Schwierig­keiten. Oft ist eine Neu­gestaltung des gesamten Praxis­eingangs erfor­derlich – ein mitunter großer logistischer Auf­wand. Doch diese Probleme sind relativ schnell zu beheben und mit Kreati­vität zu lösen. Ein Rück­gang von Patienten­zahlen und damit enorme Aus­wirkungen auf das Liquiditäts­management der Praxis wiegen dagegen deutlich schwerer.

Angst vor Ansteckung: Patientenrückgang

Sowohl Hausärzte wie auch Fach­ärzte bemerken zur Zeit zwar ein erhöhtes Informations­bedürfnis der Patienten zum Thema Corona und Infektions­risiken, doch oft begegnet ihnen auch wirk­liche Angst: Patienten trauen sich nicht mehr in die Praxen, aus Angst vor einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus. Das hat direkte Aus­wirkungen auf die Ein­künfte der Praxis. Viele Ärzte steigen auch auf Wunsch der Patienten auf die auch schon vor der Krise beliebter werdende Tele­medizin, also die Beratung via Telefon oder Webcam, um. Auch wenn diese nicht unum­stritten und nicht für alle Be­handlungen bzw. Diagnosen geeignet ist, bietet sie Medizinern in dieser Zeit eine Möglich­keit der Kompensation. Dafür haben einige KVen den er­laubten Anteil der Telemedizin-Behandlungen einer Praxis bereits erhöht. Hier sollten sich interessierte Mediziner direkt bei den KVen zur Um­setzung, Ab­rechnung und den zertifizierten Pro­grammen infor­mieren. Doch eine dauer­hafte Lösung, die Liquidität einer Praxis mit Mit­arbeitern zu sichern, bietet dies nicht.

Wenn sich Arzt und Mitarbeiter infizieren

Das Worst-Case-Szenario ist natürlich die Infektion eines Arztes oder eines Mit­arbeiters der Praxis. In diesem Fall muss die Praxis in der Regel ge­schlossen werden, um eine Gefahr für die Patienten aus­schließen zu können. Die wirtschaft­lichen Folgen einer solchen Schließung mit komplettem Verdienst­ausfall sind natür­lich beträcht­lich.

Ausbleibende Rechnungszahlungen der Patienten

Ein weiteres Problem sind Patienten, die für bereits erbrachte Behand­lungen abseits der KV-Leistungen offene Rech­nungen nicht begleichen. Das kann daran liegen, dass sie selber durch die Corona-Krise in wirt­schaft­liche Probleme geraten sind und so nicht in der Lage sind, die Arzt­rechnungen zu zahlen. Hier­von sind vor allem Praxen mit hoher Dichte an Privat­versicherten oder Zahn­ärzte mit vielen Selbst­zahler­leistungen betroffen.

Lösungen für niedergelassene Ärzte

Sind Ärzte mit einer Praxis von diesen Folgen der Corona-Krise betroffen, sodass finan­zielle Eng­pässe und Liquiditäts­probleme drohen, gibt es unter­schied­liche Lösungen. Auf steuer­licher Seite haben Ärzte beispiels­weise die Möglich­keit von Steuer­stunden oder der Neu­be­rechnung bereits voraus­gezahlter Steuern. Für diese Redu­zierungen von Steuer­vor­aus­zahlungen bestehen bereits verein­fachte Anträge von Seiten der Finanz­ämter. Hier ist auf jeden Fall not­wendig, dass sich betroffene Ärzte mit ihrem Steuer­berater dazu aus­tauschen und Beratung suchen.

Eine weitere Möglich­keit der kurz­zeitigen Ent­lastung ist der Um­stieg auf Kurz­arbeit in der Praxis. Das Kurz­arbeiter­geld der Bundes­agentur für Arbeit sichert das Aus­kommen der Mit­arbeiter zumindest zu einem großen prozen­tualen An­teil und die Liqui­dität der Praxis be­kommt etwas Luft. Hier­bei gilt es aber zu be­achten, dass es sich beim Kurz­arbeiter­geld um eine Lei­stung handelt, die man erst nach­träg­lich zurück­erstattet bekommt. Eine Vor­finanzierung des Kurz­arbeiter­gelds ist deshalb eine Über­legung wert.

Überziehen Patienten die Zahlungs­ziele bei Rech­nungen, kann Factoring eine Lösung sein. Dabei handelt es sich um das Out­sourcen des Zahlungs­managements, indem die Rech­nung des Arztes an einen Finanz­dienst­leister weiter­gegeben wird. Dieser be­gleicht die offene Zahlung für den Patienten zeit­nah und kümmert sich um die Rech­nungs­stellung beim Patienten. So wird die Ver­waltung der Praxis ent­lastet und Zahlungs­aus­fälle oder ver­spätete Zahlungen werden ver­mieden. Auf Medi­ziner und Factoring für nieder­gelassene Ärzte haben sich bereits An­bieter spezialisiert.

Kommt nach einer ausgiebigen Liquiditätsanalyse eine Fremd­finanzierung in Frage, gibt es unter­schiedliche Optionen. Die kurz­fristige und zeit­nahe Lösung ist die Nutzung des Konto­korrent­kredits der Praxis. Dieser funktioniert ähn­lich wie der Dispo­sitions­kredit (Dispo), ist aber mit höheren Zins­kosten verbunden als bei einem normalen Firmen­kredit. Eine in den meisten Fällen günstigere Lösung sind Betriebs­mittel­kredite. Diese können je nach Finanz­anbieter eben­falls variabel ge­nutzt werden und sind bei einer guten wirt­schaft­lichen Lage vor der Krise auch jetzt noch gut verfüg­bar. Um das Ansteckungs­risiko zu redu­zieren, kann man die Be­an­tragung einer Praxis­finanzierung in Form eines Kredits auch bequem digital erfolgen.

Förderkredite der KfW als Corona-Hilfe

Eine weitere Option der Fremd­finanzierung, um die Liquidität einer Arzt­praxis zu opti­mieren, sind Förder­kredite, die der­zeit von unter­schied­lichen Förder­banken an­ge­boten werden. Die Corona-Hilfen der KfW können Ärzte eben­falls bequem digital über Online-Platt­formen an­fragen und müssen dafür nicht zwingend eine Geschäfts­bank direkt vor Ort auf­suchen. Das ist gerade für an­ge­hörige medi­zinischer Berufe zur­zeit essentiell wichtig, um persön­lichen Kontakt zu ver­meiden – zum Schutz der eigenen Person, der Praxis und der Patienten. Diese An­frage ist zeit­lich unab­hängig und kann auch vor oder nach der Praxis­öffnung er­folgen.


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