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Sicherheiten zur Unter­nehmens­finanzierung: Was ist dem Banker etwas wert?

Eine Unternehmensfinanzierung ohne ausreichende Sicherheiten? Für viele Banken undenkbar. Wer einen Kredit zur Finanzierung von Investitionen braucht, muss diesen absichern. Aber welche Sicherheiten zur Unternehmensfinanzierung sind gefragt? Was zählt alles zu den Sicherheiten? Und wie erhalten Unternehmen eine Finanzierung, auch wenn die Sicherheiten womöglich nicht ausreichen?

Sicherheiten zur Unternehmenfinanzierung berechnen

Was sind Sicherheiten zur Unternehmens­finanzierung?

Neben den zukünftigen Einnahmen (Cash Flows), die auf Basis von Jahres­abschlüssen und der BWA von den Banken ermittelt werden, ist das Eigen­kapital (und die Eigen­kapital­quote) ent­scheidend für die Kredit­vergabe von Finanz­dienst­leistern.

 

»Banken bewerten den Cash Flow generell höher als Sicher­heiten. Stimmen die Zahlen nicht, bringen auch die besten Sicher­heiten zur Unter­nehmens­finanzierung wenig. Alternative Finanzierungen können hier eine Lösung sein.«

Dr. Nico Peters,
Co-Geschäftsführer von COMPEON

 

Stimmt der Cash Flow, kommen Sicher­heiten ins Spiel. Das können beispiels­weise Bürg­schaften über Bürg­schafts­banken oder selbst­schuldnerische Bürg­schaften der Gesell­schafter eines Unter­nehmens sein. Doch was eignet sich genau als Sicher­heit zur Unter­nehmens­finanzierung – und wie berechnet sich der Wert?

Wie berechnen sich Sicherheiten zur Unternehmens­finanzierung?

Wenn es um den Wert der Sicher­heiten geht, rechnen Finanz­institute wie Banken im Normal­fall nicht mit dem Ver­kehrs­wert (bzw. Markt­wert) des Objekts, sondern berück­sichtigen in der Regel einen Puffer. Auf diese Weise sollen Wert­schwankungen während des Beleihungs­zeit­raums ausge­glichen werden. Außer­dem bestehen Verwertungs­risiken, die Banken in die Bewertung von Sicher­heiten zur Unter­nehmens­finanzierung einbeziehen. Diese Ab­schläge können mitunter sehr hoch ausfallen – je nachdem, um was für eine Sicher­heit es sich handelt, kann die Beleihungs­grenze (der pro­zentuale Anteil des Werts der Sicher­heit, zu dem Banken das Objekt beleihen) variieren.

 

»Zusätzlich hängt die Bewertung von Sicher­heiten von der Kredit­risiko­strategie des Finanz­instituts ab – und können sich so unter­scheiden, je nachdem bei welcher Bank ein Unter­nehmen eine Finanzierung anfragt.«

Dr. Nico Peters,
Co-Geschäftsführer von COMPEON

 

Immobilien:

Für Immobilien liegt die Beleihungs­grenze beispiels­weise in der Regel zwischen 60 bis 80 Prozent des Werts. Die Bewertung von privaten Immobilien wie Wohnungen oder Wohn­häusern geschieht bei den meisten Instituten intern – also durch Mit­arbeiter der Bank. Für größere Gewerbe­immobilien oder Mehr­familien­häuser als Sicher­heiten verlangen viele Kredit­institute zusätzlich die Ein­schätzung und Bewertung unpar­teiischer Gutachter.

  • Gewerbliche und private Immobilien

  • Häuser

  • Grundstücke

  • Wohnungen

Mobilien:

Oftmals werden auch mobile Objekte wie Maschinen, Fahrzeuge, technische Anlagen oder auch Betriebs­einrichtungen als Sicher­heiten zur Unter­nehmens­finanzierung einge­setzt. Voraus­gesetzt ist hier in den meisten Fällen ein Wert über 10.000 Euro sowie die generelle Verwert­bar­keit – dies bezieht sich vor allem auf Spezial­maschinen oder Sonder­anfer­tigungen, die für den Finanzierer nicht ohne großen Aufwand weiter­verwertbar wären. Fahr­zeuge wie PKW und LKW werden meist mit etwa 50 Prozent des aktuellen Werts als Sicherheit bewertet. Ähnliche Werte ergeben sich bei der Sicherungs­übereignung von Anlagen und Maschinen. Da dieser Wert aller­dings sehr stark mit dem Alter schwankt, reduziert sich der Wert jedes Jahr in der Regel um 20 Prozent.

Betriebs­ausstattung und -einrichtungen werden sogar nur mit 40 Prozent des Werts als Sicher­heit aufgenommen. Generell gilt aber auch bei Mobilien, dass alle Banken Sicher­heiten anders bewerten, diese Prozent­angaben sollen lediglich erste lose Orientierung bieten.

  • Maschinen

  • Geräte

  • Werkzeuge

  • Fahrzeuge

  • Ladeneinrichtung

Vermögen:

Vermögenswerte wie Spar- und Bankgut­haben haben im Normalfall eine Beleihungs­grenze von 90 bis 100 Prozent des Gut­habens. Ebenso verhält es sich bei Bauspar­guthaben. Voraussetzung: Das Vermögen liegt auf einem Konto in Deutschland. Bei Lebens­versicherungen gilt die Beleihungs­grenze von 80 Prozent auf den aktuellen Rück­kauf­wert.

Komplexer gestaltet sich die Bewertung von Aktien als Sicherheit zur Unternehmens­finanzierung: Hier wird bei der Wert­ermittlung zwischen Anteilen inländischer, bei denen eine Beleihungs­grenze von etwa 60 Prozent ange­nommen wird, und ausländischer Unter­nehmen, bei denen 40 Prozent als Beleihungs­grenze die Regel ist, unter­schieden. Grund­lage ist der aktuelle Kurswert.

  • Sparguthaben und Sparbriefe

  • Lebensversicherungen / Rückkaufswerte

  • Wertpapiere und Aktien

  • Festgelder

Forderungen und Umlaufvermögen:

Wenn es darum geht, Forderungen zu beleihen, berechnen die meisten Banken in der Regel einen sehr hohen Prozent­satz des Wertes der Forderungen als Sicher­heit. Der Grund für diese hohen Ab­schläge liegt vor allem darin begründet, dass die Verwertung von Forderungen für Banken mit großem Auf­wand verbunden ist. Doch Vorsicht: Wenn ein Unter­nehmen mit dem Gedanken spielt, die eigenen Forderungen über Factoring abzu­treten, darf diese nicht vorher als Sicher­heit einge­setzt haben. Eine Abtretung ist dann nicht mehr möglich.

Viele Kunden fragen an, ob auch der aktuelle Waren­bestand als Sicher­heit genutzt werden kann. Da diese aber nicht konstant vorhanden und außer­dem für Banken schwer zu verwerten sind, lehnen viele Kredit­institute Waren­lager als Sicher­heit ab oder setzen sehr niedrige Bewertungen des Waren­wertes an.

  • Forderungen

  • Waren / Warenlager

Außerdem können Bürgschaften über Bürgschafts­banken oder selbst­schuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter eines Unter­nehmens genutzt werden, wenn keine ausreichenden Sicher­heiten zur Verfügung stehen.

Wann sind unabhängige Gutachter und Sach­verständigte zur Wert­ermittlung von Sicher­heiten gefragt?

Unabhängige Gutachten sind vor allem bei gewerblichen Immobilien gefragt – und werden in der Regel von der Bank gesondert angefordert. Häufig werden die Gut­achten aber von Banken hausintern erstellt. Für andere Sicher­heiten wie Mobilien werden die Werte über Wert­tabelle oder Gutachten er­mittelt. Generell ist dies aber von Bank zu Bank verschieden.

Achtung: Banker gehen im wahrsten Sinne des Wortes gerne auf Nummer Sicher und lassen sich mehr Sicher­heiten vom Unter­nehmen für eine Finanzierung geben, als eigentlich notwendig wären – das Stichwort Über­sicherung hat in der Vergangen­heit häufig auch deutsche Gerichte beschäftigt. Der Grund: Sind bestehende Kredit­linien über­sichert, besteht die Gefahr, dass dem Unter­nehmen finanzieller Spiel­raum für weitere Investitionen fehlt. Banken sichern so nicht nur den Kredit ab, sondern versuchen den Kunden an sich zu binden. Sind die Sicher­heiten an ein Geschäft mit der Bank gebunden, kann der Unter­nehmer schlecht bei Konkurrenten vorstellig werden.

Welche Sicherheiten zur Unternehmens­finanzierung sind bei Bankern besonders beliebt?

Die Antwort ist einfach: Alles, was sich schnell und sicher zu Geld machen lässt und dem Finanz­institut möglichst wenig Kosten ver­ursacht, ist bei Bankern als Sicher­heit eine sichere Bank. Bar­vermögen und sichere Bürg­schaften sind daher als Sicherheiten immer gut verwendbar. Weniger beliebt sind Sicher­heiten, die starken Wert­schwankungen unter­liegen: Dazu zählen Mobilien wie Fahr­zeuge, Werk­zeuge und Maschinen oder auch Aktien. Über­raschend: Zwar sind Immobilien und Lebens­versicherungen sehr wert­beständig, aber oftmals nur mit großer Ver­zögerung zu verwerten.

Daraus ergibt sich folgende Reihen­folge, wenn es um die Beliebtheit von Sicher­heiten bei der Unter­nehmens­finanzierung geht:

Psychologische Sicherheiten

Bei psychologischen Sicher­heiten geht es nicht darum, einen gewissen Wert zu erzielen, sondern den Gesell­schafter des Unter­nehmens mit in die Pflicht zu nehmen. Auf diese Weise soll, auch wenn kein aus­reichendes Vermögen vorhanden ist und der Nenn­wert keinen Einfluss auf die eigentliche Kredit­vergabe hat, die Ver­ant­wortung des Gesell­schafters betont werden. Ein Beispiel dafür können selbst­schuldnerische Bürgschaften sein.

Financial Covenants

Der Begriff Financial Covenants beschreibt zusätzliche vertragliche Ab­sprachen zwischen dem Kredit­geber und Kredit­nehmer. Dabei werden Unter­nehmen, die einen Kredit erhalten, dazu verpflichtet, bestimmte wirt­schaft­liche Anforderungen einzuhalten – und die ent­sprechenden Kennzahlen dem kreditgebenden Finanz­dienst­leister regelmäßig mitzu­teilen. Weicht das Unter­nehmen von diesen vertraglich vereinbarten Zahlen ab, können sich beispielsweise, je nach Vertrag, die Zinsen aufgrund des höheren Verlust­risikos erhöhen, eine Art Straf­gebühr verlangt oder der Kredit­vertrag sogar voll­kommen gekündigt werden. Häufig wird bei Financial Covenants auch von einer Ersatz­sicherheit gesprochen, da sie eine Schutz­funktion für den Finanz­dienst­leister darstellen.

Wie werden Sicherheiten zur Unternehmens­finanzierung am besten belegt?

Um die Sicherheiten zu belegen, sollten Unter­nehmer zum Bank­gespräch am besten direkt Nach­weise mit­bringen. Dazu zählen bei Vermögens­werten wie Bank­gut­haben und Spar­verträgen natürlich die letzten Konto­auszüge, bei Lebens­versicherungen die ent­sprechenden Ver­träge und bei Mobilien die Kauf­belege sowie Papiere. Ebenso verhält es sich bei Immo­bilien. Liegen bereits Gut­achten von un­partei­ischen Sach­ver­ständigen vor, sollten Unter­nehmer diese eben­falls unbedingt mit­bringen.

Welche Unterlagen Sie zu einem ersten Bank­gespräch eben­falls mit­nehmen sollten, verrät unsere praktische Check­liste zu Abhaken:

Checkliste Unterlagen erstes Bankgespräch

Was kann man tun, wenn keine Sicher­heiten vorhanden sind?

Für Unternehmen, die keine oder nicht ausreichende Sicher­heiten vorweisen können, bieten sich bei der Unter­nehmens­finanzierung trotzdem viel­fältige Möglich­keiten.

Zunächst einmal ist es sinnvoll, mehr als nur ein Ange­bot zur Finanzierung einzuholen. Die Bewertung von Sicher­heiten unterscheidet sich von Bank zu Bank. Wer mehrere Angebote über Vergleichs­plattformen wie COMPEON einholt, geht auf Nummer sicher und erhält umfassende Transpa­renz – auch was die Bewertung von Sicher­heiten zur Unter­nehmens­finanzierung betrifft.

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung ohne oder mit nur wenig Sicher­heiten bieten Fördermittel mit Haftungsfreistellungen: Bürgschafts­banken über­nehmen die Rolle von Sicherheiten und bürgen zu einem gewissen Prozent­satz für die Finan­zierung. COMPEON arbeitet dafür mit renommierten Förder­banken wir der KfW, NRW.BANK und der Investitionsbank Berlin sowie Bürg­schafts­banken zusammen – jede Anfrage wird dadurch automatisch auf Förder­fähig­keit geprüft, sodass keine Förderungen mehr verpasst werden.

Beratung zur Finanzierung mit Förder­mitteln oder generell zum Thema Sicher­heiten bei der Unter­nehmens­finanzierung? Einfach kostenfreie Anfrage bei COMPEON stellen, Finanzierungs­bedarf ein­tragen und von persön­lichem und unab­hängigen Finanzierungs­experten beraten lassen:

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Sonderfall Spezialfinanzierer

Je nach Finanzierungs­bedarf können Unternehmen auch auf Finanzierer zurückgreifen, die Sicher­heiten anders bewerten und alternative Finanzierungs­lösungen zum traditionellen Bank­kredit anbieten. In allen Branchen haben sich mittler­weile Spezial­finanzierer im Markt etabliert, die sich ausschließlich mit bestimmten Finanzierungs­produkten beschäftigen: Das kann Leasing oder Factoring, aber auch Wareneinkaufsfinanzierung. Der Vorteil für Unter­nehmen: Sicher­heiten werden hier anders bewertet als vom klassischen Banker und ermöglichen so höhere Finanzierungs­spielräume – auch ohne Sicher­heiten. Factoring Unter­nehmen setzten so laut Branchen­zahlen des Deutschen Factoring Verbands 2017 über 232 Milliarden Euro um. Im Bereich Leasing berichtet der Bundes­verband Deutscher Leasing-Unternehmen für 2017 von 67 Milliarden Euro, die die Mitglieder des Verbands für ihre Kunden an Investitionen realisiert haben. Beide Geschäfts­felder wachsen stark. Ebenso verhält es sich mit Waren­ein­kaufs­finanzierung.

Sind keine werthaltigen Sicherheiten vorhanden, ist Beteiligungs­kapital oder Mezzanine-Kapital eine passende Lösung. Bei einer Beteiligung wird dem Unter­nehmen zusätzliches Eigen­kapital zugeführt. Bei Mezzanine-Kapital handelt es sich um oftmals unbe­sicherte Nachrang­darlehen, die dem Unter­nehmen zu Verfügung gestellt werden, um eine Finanzierung beispiels­weise über einen klassischen Kredit erst möglich zu machen.

COMPEON arbeitet mit über 250 Finanzierungs­instituten zusammen und kennt daher Finanzierer, die Sicher­heiten bestmöglich bewerten oder sogar gänzlich darauf verzichten. Auch komplexe Finanzierungen mit Mezzanine-Kapital sind über COMPEON möglich – wir beraten Sie gerne.

Unser COMPEON Glossar: Wir bringen Licht ins Dunkel

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