Bilanzsumme
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Die Bilanz ist die wichtigste Aufstellung für Unternehmen, aus der sich zahlreiche Kennzahlen ableiten lassen. Dazu zählt unter anderem die Bilanzsumme, die unter anderem etwas darüber aussagen, in welcher Größenordnung das Unternehmen angesiedelt ist.
Worum handelt es sich bei der Bilanzsumme?
Als Bilanzsumme wird die Summe aller Positionen, die sich zum einen auf der Aktiv- und zum anderen auf der Passivseite der Bilanz befinden, bezeichnet. Kennzeichnend für die Bilanzsumme ist, dass diese sowohl im Bereich der Aktiva als auch der Passiva identisch sein muss. Daran ist unter anderem eine korrekt erstellte Bilanz zu erkennen. Eine wichtige Größe ist die Bilanzsumme als Kennzahl, denn daraus lässt sich zum Beispiel ableiten, in welcher Größenordnung der Umsatz eines Unternehmens anzusiedeln ist. Seitens des Gesetzgebers findet ebenfalls eine Verwendung der Bilanzsumme statt, indem auf diese Weise größere von mittleren oder kleinen Unternehmen getrennt werden.
Änderungen in der Bilanzsumme:Bilanzverlängerung und -verkürzung
Es gibt verschiedene Geschäftsvorfälle, die entweder eine Änderung oder keine Änderung in der Bilanzsumme verursachen. Die Bilanzsumme ändert sich immer dann, wenn ein Geschäftsvorfall dazu führt, dass sowohl ein entsprechendes Konto auf der Aktiv- als auch auf der Passseite angesprochen wird. Findet eine Erhöhung bei der Position statt, dann wird dies auch als sogenannte Bilanzverlängerung bezeichnet.
Ein Beispiel für eine Bilanzverlängerung ist, wenn vom Unternehmen eine IT-Einrichtung mit einem Zahlungsziel erworben wird. In dem Fall wird die IT-Einrichtung per Konto an Verbindlichkeiten gebucht, sodass auf beiden Konten eine Erhöhung stattfindet. Dies wiederum führt zur Zunahme der Bilanzsumme und somit zur angesprochenen Bilanzverlängerung.
Das Gegenteil ist die Bilanzverkürzung. Diese bildet sich unter der Voraussetzung, dass beide Positionen auf der Aktiv- bzw. Passivseite reduziert werden. Zum Beispiel würde die entsprechende Buchung vorgenommen werden, wenn die erworbene IT-Einrichtung bezahlt wird.
Keine Änderungen der Bilanzsumme
Wie zuvor erwähnt, führt nicht jeder Geschäftsvorfall zu einer Änderung der Bilanzsumme. Keine Änderung gibt es, falls durch einen Geschäftsvorfall zwar ebenfalls zwei Positionen angesprochen werden, sich diese allerdings beide entweder auf der Aktiv- oder auf der Passivseite der Bilanz finden. In diesen Fällen wird entweder von einem Aktiv- oder einem Passivtausch gesprochen. Die Folge ist jeweils, dass keine Änderung der Bilanzsumme stattfindet.
Ein typischer Geschäftsvorfall, der zu einem Aktivtausch führt, wäre der Kauf einer Maschine mit sofortiger Bezahlung. Der entsprechende Buchungssatz würde in dem Fall „Maschine an Kasse“ lauten. Dadurch würden beide angesprochenen Aktivkonten erhöht, nicht jedoch die Bilanzsumme.
Die Bilanzsumme als Kennzahl und Größenmaßstab
Nach außen hin hat die Bilanzsumme eine wichtige Bedeutung als Kennzahl und gleichzeitiger Größenmaßstab. Hier kommen auch einige Gesetze zum Tragen, beispielsweise Paragraph 267 Handelsgesetzbuch (HGB), innerhalb dessen Kapitalgesellschaften nach ihrer Größe in die folgenden Gruppen eingeteilt werden:
- Kleine Kapitalgesellschaften
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften
- Große Kapitalgesellschaften
Um diesbezüglich eine einheitliche Richtlinien zu haben, gilt die jeweilige Bilanzsumme als Maßstab. Eine weitere Aufgabe der Bilanzsumme besteht darin, innerhalb einer Branche Unternehmen miteinander vergleichen zu können. In dem Fall fungiert die Bilanzsumme als repräsentative Kennzahl, sodass beispielsweise die Schwergewichte in einer Branche leicht auszumachen sind. Dies gilt vorwiegend in der Finanzdienstleistungsbranche, während in vielen anderen Branchen neben der Bilanzsumme der Umsatzerlös oder auch die Anzahl der Mitarbeiter herangezogen werden, um eine Größeneinordnung vorzunehmen.