Buchgrundschuld
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Die Buchgrundschuld ist in erster Linie im Zuge einer Baufinanzierung als Kreditsicherheit von Bedeutung. Es handelt sich dabei um eine spezielle Variante der Grundschuld, die sich dadurch kennzeichnet, dass eine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen wird und kein Grundschuldbrief vorhanden ist.
Welche Eigenschaften besitzt die Buchgrundschuld?
Im Bereich der Grundschulden als Kreditsicherheit gibt es am Markt zwei gängige Varianten. Zum einen wird eine sogenannte Briefgrundschuld angeboten, die sich dadurch auszeichnen kann, dass ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Die zweite Variante ist die Buchgrundschuld. In diesem Fall wird kein Grundschuldbrief ausgestellt, sondern allein die Eintragung ins Grundbuch ist der Nachweis, dass die Grundschuld rechtmäßig besteht. Ein Unterschied zwischen der Buch- und der Briefgrundschuld besteht darin, dass die Briefgrundschuld etwas einfacher weiterzugeben ist. Die Aushändigung des Grundschuldbriefes reicht nämlich zunächst aus, damit der Gläubiger bzw. Eigentümer wechselt. Bei der Buchgrundschuld ist es hingegen immer notwendig, die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch einzutragen.
Wird eine Buchgrundschuld genutzt?
Die Buchgrundschuld ist heutzutage eine durchaus gängige Form der Kreditsicherheit, die im Bereich der Immobilienfinanzierung eingesetzt wird. Wer also ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück erwirbt, muss zur Finanzierung gegenüber der Bank fast immer eine Grundschuld bestellen. Für die Bank ist die Grundschuld wichtig, denn dadurch hat sie das Recht, bei nicht ordnungsgemäßer Zahlung der Raten sogar die Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie anzuordnen. Dass in der Praxis die Buchgrundschuld nicht so oft wie die Briefgrundschuld genutzt wird, hängt einfach damit zusammen, dass die Banken sich oft die Option offenhalten möchten, die Grundschuld zu „verkaufen“. Dann ist eben die Weiterreichung des Grundschuldbriefes einfacher, als eine Änderung im Grundbuch zu veranlassen.
Wie erfolgt die Eintragung der Buchgrundschuld?
Die Eintragung einer Buchgrundschuld erfolgt stets von einem Notar. In der Praxis handelt es sich dabei um den Notar des Kreditgebers, der dann im Grundbuchamt die Eintragung der Grundschuld veranlasst. Der Eintrag findet in Abteilung III des Grundbuchs unter der Rubrik „Lasten und Beschränkungen“ statt. Zu beachten ist, dass die Eintragung einer Grundschuld für den Kreditnehmer mit Kosten verbunden ist, die sich für gewöhnlich im Bereich von 0,5 bis 0,8 Prozent der Kaufsumme bzw. der Gegenwert der Grundschuld belaufen.
Welchen Wert hat die Buchgrundschuld?
Die Grundschuld, unabhängig davon, ob es sich um eine Brief- oder Buchgrundschuld handelt, hat stets einen gewissen Wert. In aller Regel setzen die Banken 60 Prozent des Beleihungswertes an, wenn es um die Höhe der Grundschuld geht. Damit wird stets ein gewisses Sicherheitspolster berücksichtigt, denn natürlich kann die zu finanzierende Immobilie im Laufe der Jahre an Wert verlieren. Aus diesem Grund agieren Banken auch relativ vorsichtig mit der Bewertung und somit mit der Höhe, welche die Grundschuld einnehmen soll.
Welche Vorteile hat die Buchgrundschuld für den Schuldner?
Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen Brief- und Buchgrundschuld. Banken nehmen grundsätzlich trotz des etwas höheren Aufwandes durchaus gerne eine Briefgrundschuld entgegen, da sie dann die Möglichkeit haben, die Grundschuld relativ schnell und einfach an einen anderen Gläubiger weiterzugeben. Genau dieser Fakt ist allerdings ein Nachteil für den Kreditnehmer, denn dieser muss sich dann vielleicht nach einigen Jahren oder Jahrzehnten plötzlich mit einem anderen Gläubiger auseinandersetzten. Aus diesem Grund ist die Buchgrundschuld für den Kreditnehmer definitiv von Vorteil, denn dann hat die Bank nicht ohne Weiteres die Möglichkeit, die Grundschuld an einen anderen neuen Gläubiger weiter zu reichen.