Eigenbetrieb
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Beim Eigenbetrieb handelt es sich um eine bestimmte Organisationsform, die in erster Linie von öffentlichen Einrichtungen in Anspruch genommen wird. Verbraucher kennen diesen Organisationsgrad zum Beispiel in Form städtischer Wasser- oder Stromversorger.
Worum handelt es sich beim Eigenbetrieb?
Mit dem Eigenbetrieb ist nicht etwa gemeint, dass ein Unternehmen oder ein Selbstständiger sich in der Selbstversorgung versucht. Stattdessen handelt es sich um eine Organisationsform nach deutschem Recht. Diese wird nahezu ausschließlich von kommunalen Unternehmen genutzt, also beispielsweise von Städten, Gemeinden und Kommunen. Der Eigenbetrieb selbst ist allerdings keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern findet auf der Basis der Gemeinde- und Kreisordnungen statt.
Auf kommunaler Ebene zählt der Eigenbetrieb zum Sondervermögen der entsprechenden Kommune. Zudem findet eine finanzwirtschaftliche Ausgliederung aus der öffentlichen Verwaltung statt. Eigenbetriebe sind allerdings dazu verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Vollzug anschließend mit der Hilfe eines Jahresabschlusses dargelegt wird. Auf Landesebene gibt es schon seit Jahrzehnten ein Pendant zum kommunalen Eigenbetrieb, nämlich die sogenannten Landesbetriebe.
Was sind die Rechtsgrundlagen für den Eigenbetrieb?
Eine wesentliche Rechtsgrundlage der Eigenbetriebe sind im Paragraph 114 Gemeindeordnung NRW beispielhaft für das Bundesland Nordrhein-Westfalen und die entsprechenden Kommunen enthalten. Dort findet die Legaldefinition der Eigenbetriebe statt, die dort als gemeindliche wirtschaftliche Unternehmen bezeichnet werden. Darüber hinaus gibt es in nahezu jedem weiteren Bundesland innerhalb der entsprechenden Gemeindeordnung Grundlagen für den Eigenbetrieb, der dann in den entsprechenden Kommunen durchgeführt werden kann.
Welcher Zweck hat der Eigenbetrieb?
Der Hauptzweck eines kommunalen Eigenbetriebes besteht darin, dass spezielle Leistungen zumindest teilweise unabhängig von grundsätzlichen ökonomischen Prinzipien offeriert werden können. Dies lässt sich am besten an einem Beispiel verdeutlichen. Stellen Sie sich vor, dass in einer Stadt mit insgesamt 20.000 Einwohnern etwa 200 Menschen kurz vor der eigentlichen Stadtgrenze leben. Diese müssen natürlich wie die Bürger innerhalb der Stadt mit Strom und Wasser versorgt werden. Für ein Unternehmen aus der privaten Wirtschaft wäre es allerdings nicht rentabel, für diese gerade einmal 200 Bürgern Strom- und Wasserleitungen zu installieren. Deshalb kann diese Aufgabe durch den Eigenbetrieb der Stadt übernommen werden. Ohnehin sind es meistens die folgenden Versorgungsleistungen, die von Eigenbetrieben der Kommunen erbracht werden:
- Wasserversorgung
- Abwasserentsorgung
- Stromversorgung
- Gasversorgung
- Krankenhäuser
- Verkehrsbetriebe
- Kultureinrichtungen
Welche Vorteile hat der Eigenbetrieb?
Es gibt einige Vorteile, durch die sich der Eigenbetrieb der Kommunen durchaus auszeichnen kann. Vorteile kommen insbesondere im direkten Vergleich mit dem sogenannten Regiebetrieb zum Tragen. Demgegenüber zeichnen sich Eigenbetriebe vor allem durch eine größere Flexibilität hinsichtlich bestimmter Maßnahmen und auch der Personalausstattung aus. Darüber hinaus werden Entscheidungswege verkürzt, es gibt eine höhere Transparenz und auch die Erfolgskontrolle ist aufgrund der vorzunehmenden Sonderrechnung einfacher. Zudem ist es bei einem Eigenbetrieb möglich, eine wirtschaftliche Geschäftsführung zu haben, aber dennoch in weiten Teilen eine Kontrolle durch die jeweiligen Träger durchzuführen.