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Künstlersozialabgabe

 
Die Künstlersozialkasse ist bekanntlich ein Versorgungswerk für Künstler und Publizisten, welches die Hälfte der Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung zahlt. Neben Zuschüssen durch den Bund wird die Künstlersozialkasse unter anderem auch durch die Künstlersozialabgabe finanziert. Die Künstlersozialabgabe ist allerdings nur ein Teil der Finanzierung, die sich vor allen Dingen auf drei Säulen stützt. In unserem Beitrag erfahren Sie, was die Künstlersozialabgabe ist und wer die entsprechenden Abgaben überhaupt zahlen muss. Ferner gehen wir darauf ein, wie hoch die Abgabe ist und worin die Bemessungsgrundlage besteht.

Was ist die Künstlersozialabgabe?

 
Die Künstlersozialversicherung und damit die Künstlersozialkasse müssen natürlich finanziert werden. 50 Prozent nehmen dabei die Beiträge ein, welche die entsprechenden Versicherten zahlen, als zum Beispiel die Künstler und Publizisten. Darüber hinaus gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent, der durch den Bund geleistet wird. Die restlichen 30 Prozent werden dann über die sogenannte Künstlersozialabgabe finanziert. Zahlen müssen diese Künstlersozialabgabe im Prinzip alle Unternehmen, die in regelmäßigen Abständen künstlerische oder publizistische Leistungen beauftragen oder verwerten. Die Abgabe wird dann direkt an die Künstlersozialkasse geleistet, womit die entsprechenden Unternehmen ihrer Beitragspflicht nachkommen.

Welche Unternehmen müssen die Künstlersozialabgabe zahlen?

 
Ob ein Unternehmen abgabepflichtig oder nicht ist, muss gegebenenfalls in Einzelfall überprüft werden. Typischerweise sind es vor allem Unternehmen aus den folgenden Branchen und Bereichen, die meistens eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen:

  • Presseagenturen
  • Verlage
  • Theater
  • Rundfunk
  • Fernsehen
  • Galerien
  • Kunsthandel
  • Ausbildungseinrichtungen für künstlerische Tätigkeiten

Darüber hinaus sind es immer öfter auch Unternehmen, die eine Webseite betreiben und dementsprechend Publizisten und damit beauftragen, den entsprechenden Content zu erstellen, die dann ebenfalls eine Künstlersozialabgabe leisten müssen.

Was ist die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe?

 
Bei einer Künstlersozialabgabe stellen sich eventuell beitragspflichtige Unternehmen natürlich die Frage, was eigentlich die Bemessungsgrundlage für die Abgabe ist. Es handelt sich dabei um das innerhalb eines Kalenderjahres gezahlte Entgelt, welches den Künstlern oder Publizisten seitens der entsprechenden Unternehmen zugeflossen ist. Anders ausgedrückt: Das Entgelt ist der Betrag, den zum Beispiel ein Auftraggeber und damit abgabepflichtiges Unternehmen zahlt, um eine entsprechende Leistung seitens der Künstler oder Publizisten zu erhalten. Lediglich steuerfreie Aufwandsentschädigungen und solche Beträge, welche an die VG Wort oder andere Verwertungsgesellschaften im Jahr gezahlt werden, sind von der Bemessungsgrundlage aufzunehmen.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

 
Die Höhe der Künstlersozialabgabe hat sich in den letzten zehn Jahren mehrfach verändert. Seit dem 1. Januar 2018 beläuft sich der Abgabensatz auf 4,2 Prozent und gilt noch bis einschließlich Ende 2022. Im kommenden Jahr (2023) wird der Abgabensatz deutlicher auf 5,0 Prozent erhöht.

Überprüfung der Abfuhr der Künstlersozialabgabe

 
Abfuhrpflichtige Unternehmen müssen damit rechnen, dass die Deutsche Rentenversicherung von Zeit zu Zeit überprüft, ob eine ordnungsgemäße Abführung der große Sozialabgaben erfolgt ist. Die rechtlichen Mittel stehen dazu definitiv zur Verfügung. Normalerweise umfasst eine solche Prüfung die vergangenen fünf Jahre, weshalb Unternehmen auch für diesen Zeitraum hinweg sowohl Auskunftspflichten als Vorlagepflichten haben. Sollten keine Mängel festgestellt werden, erhält das geprüfte Unternehmen anschließend einen sogenannten positiven Prüfungsbescheid.

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