Lastschriftverfahren einfach erklärt
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Das Lastschriftverfahren ist ein Teil des Zahlungsverkehrs und wird im Bankenbereich schon seit Jahrzehnten genutzt. Im Unterschied zur Banküberweisung ergreift beim Lastschriftverfahren nicht der Zahlungspflichtige die Initiative, sondern stattdessen wird der fällige Betrag vom Zahlungsempfänger, der gleichzeitig Gläubiger der Schuld ist, veranlasst. Die Banken müssen allerdings zustimmen, dass der jeweilige Kunde am Lastschriftverfahren teilnehmen darf.
Wie funktioniert das Lastschriftverfahren in der Praxis?
Kennzeichnend für das Lastschriftverfahren ist zunächst einmal, dass der Zahlungsempfänger eine Vereinbarung mit seiner Bank trifft, dass er überhaupt Lastschriften einziehen darf. Die Bank geht damit nämlich ein gewisses Bonitätsrisiko ein, denn Zahlungspflichtige haben aus verschiedenen Gründen in der Regel mehrere Wochen Zeit, einer Lastschrift zu widersprechen, da es durchaus passieren kann, dass die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers wieder rückgängig gemacht wird. Eine Lastschrift darf ausschließlich dann eingezogen werden, wenn eine Einzugsermächtigung seitens des Zahlungspflichtigen vorliegt.
Dieser muss also dem Zahlungsempfänger schriftlich bestätigen, dass er von seinem Konto einen bestimmten Betrag einziehen darf. Grundsätzlich wird zwischen dem Lastschrifteinzug mit und ohne Widerspruch unterschieden, wobei die zuletzt genannte Variante eher unüblich ist. Seit vielen Jahren werden hierzulande mehr Transaktionen per Lastschrift als per Überweisung getätigt, was insbesondere daran liegt, dass zum Beispiel die meisten Versicherungsgesellschaften die Beiträge ihrer Versicherungsnehmer per Lastschrift einziehen.
Historie: Abbuchungsverfahren und Einzugsermächtigungsverfahren
Ursprünglich gab es beim Lastschriftverfahren zwei Varianten, nämlich zum einen das Einzugsermächtigungsverfahren, welches wir im vorherigen Abschnitt bereits erläutert haben. Zum anderen existierte das Dauerabbuchungsverfahren. Der Unterschied bestand darin, dass der Zahlungsempfänger beim Abbuchungsverfahren – im Gegensatz zum Lastschrifteinzugsverfahren – kein Widerspruchsrecht hatte. Das Dauerabbuchungsverfahren hat allerdings mittlerweile in der Praxis insbesondere seit der SEPA-Lastschrift keine Bedeutung mehr bzw. wurde durch zwei SEPA-Verfahren ersetzt.
Europäisches Lastschriftverfahren SEPA
Seit geraumer Zeit gibt es nicht nur die SEPA-Überweisung, die im gesamten EU-Raum verpflichtend ist, sondern darüber hinaus auch die SEPA-Lastschrift. SEPA steht übrigens für „Single Euro Payment Area“ (Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum), der es insbesondere zum Ziel hat, Zahlungen innerhalb der EU zu vereinfachen. Dies betrifft eben nicht nur die SEPA-Überweisung, sondern auch die SEPA-Lastschrift. Seit Einführung der SEPA-Lastschrift ist das zuvor erwähnte Abbuchungsverfahren nicht mehr existent, denn es ist durch die sogenannte Firmen-Lastschrift ersetzt worden.
In der Praxis unterscheidet man bei der SEPA-Lastschrift daher heute zwei Verfahren, nämlich die sogenannte Basis-Lastschrift für den Privatkundenbereich sowie die Firmen-Lastschrift, die von Geschäftskunden genutzt wird. Beim SEPA Lastschriftverfahren als Basisvariante hat sich im Vergleich zum früheren Einzugsermächtigungsverfahren nicht allzu viel geändert. Lediglich die einzuhaltenden Fristen sind etwas anders, wann zum Beispiel Lastschriften dem jeweiligen Kreditinstitut vorliegen müssen. Während das frühere Abbuchungsverfahren auch zwischen Geschäfts- und Privatkunden genutzt werden konnte, gilt die heutige SEPA Firmen-Lastschrift ohne Einschränkung nur für den Geschäftsverkehr, der zwischen zwei Geschäftskunden stattfindet. Weiterhin besteht allerdings auch bei der Firmen-Lastschrift kein Widerspruchsrecht, wie es bei früheren Abbuchungsverfahren ebenfalls der Fall gewesen ist.
Wann ist ein Lastschriftverfahren sinnvoll?
Die Zahlung per Lastschriftverfahren ist nur eine Variante, mit der Zahlungspflichtige ihrer Pflicht nachkommen können, zum Beispiel den Kauf von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durchzuführen. Daher stellt sich die Frage, wann Lastschriften im Vergleich zum Dauerauftrag oder auch zur einzelnen Überweisung die geeignete Alternative sein können. Eine einzelne Überweisung ist immer dann sinnvoll, wenn es sich tatsächlich um einen einmaligen Betrag handelt, der an den entsprechenden Zahlungsempfänger überwiesen werden soll. Für eine einmalige Zahlung machen weder die Einrichtung eines Dauerauftrages noch das Lastschriftverfahren Sinn.
Beim Dauerauftrag geht es vor allem um regelmäßige Zahlungen, die zum einen in der gleichbleibenden Frequenz und zum anderen mit dem gleichen Betrag durchgeführt werden sollen. Daher ist zum Beispiel die Zahlung der monatlichen Miete oder auch die von Vereinsbeiträgen per Dauerauftrag sinnvoll. Das Lastschriftverfahren wird hingegen an dieser Stelle der selten verwendet. Stattdessen sind Zahlungen per Lastschrift insbesondere unter den zwei folgenden Voraussetzungen sinnvoll:
- Regelmäßige Zahlungen, beispielsweise monatlich
- Unterschiedliche Zahlbeträge
Im Unterschied zum Dauerauftrag geht es beim Lastschriftverfahren demnach vor allem darum, dass auch hier eine regelmäßige Zahlung erfolgt, die Beträge jedoch beispielsweise jeden Monat anders sind. Das kommt zum Beispiel bei Mobilfunkrechnungen, Stromzahlungen und anderen Verträgen vor. Allerdings kann das Lastschriftverfahren natürlich ebenfalls genutzt werden, wenn die zu zahlenden Beträge identisch sind, weil es sich um ein für den Zahlungspflichtigen sehr bequemes Verfahren handelt.
Wie kündige ich das Lastschriftverfahren?
Grundlage des Lastschriftverfahrens ist, dass Sie dem entsprechenden Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Daher müssen Sie diese Ermächtigung widerrufen, wenn Sie das Lastschriftverfahren kündigen möchten. Am besten senden Sie diesen Widerruf schriftlich an den Zahlungsempfänger und nutzen dabei ein Einschreiben mit Rückschein. Die Bank hingegen hat mit der Kündigung des Lastschriftverfahrens in der Regel nichts zu tun, weil diese lediglich hin und wieder stichprobenartig prüft, ob überhaupt eine Einzugsermächtigung vorliegt.
Was beinhaltet das Lastschriftverfahren mit Kreditkarte?
Wenn vom Lastschriftverfahren mit Kreditkarte gesprochen wird, dann gibt es diesbezüglich zwei unterschiedliche Definitionen, nämlich:
- Offener Betrag der Kreditkartenrechnung wird per Lastschrift eingezogen
- Zahlung mit der Kreditkarte und Einzug des Rechnungsbetrages
Lastschriftverfahren mit Kreditkarte bedeutet also in der ersten Definition, dass schlichtweg der offene Saldo Ihrer Kreditkartenabrechnung seitens der Bank bzw. der Kreditkartengesellschaft per Lastschrift von Ihrem Girokonto eingezogen wird. Dies ist die absolut übliche Zahlungsweise, wie eine Kreditkartenrechnung normalerweise beglichen wird.
Bei der zweiten Definition geht es darum, dass mit dem Lastschriftverfahren der Kreditkarte gemeint ist, dass Sie zum Beispiel bei einem Händler vor Ort mit Ihrer Kreditkarte zahlen und der entsprechende Betrag dann per Lastschrift von Ihrem Kreditkartenkonto eingezogen wird. Das gleiche Verfahren wird häufig bei Online-Zahlungen verwendet, denn auch dort findet anschließend der Einzug des Rechnungsbetrages per Lastschrift von Ihrem jeweiligen Kreditkartenkonto statt. Bei dieser Zahlungsvariante sollten Sie bedenken, dass ein Lastschrifteinzug der Kreditkarte nicht so ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann, wie es zum Beispiel beim gewöhnlichen Lastschriftverfahren der Fall ist, bei dem Ihr Girokonto belastet wird.
Ist das Lastschriftverfahren ohne Unterschrift gültig?
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst dem jeweiligen Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung geben. Handelt es sich dabei um ein sogenanntes schriftliches SEPA-Mandat, muss in dem Fall eine Unterschrift erfolgen. Trotzdem bedeutet das nicht, dass das Lastschriftverfahren ohne Unterschrift ungültig wäre. Alternativ gibt es nämlich auch die Möglichkeit, ein SEPA-Mandat auf elektronischem Wege zu erteilen. In diesem Fall ist keine Unterschrift notwendig, das erteilte Mandat also dennoch gültig.
Worin unterscheiden sich gewöhnliche Lastschrift und SEPA-Lastschrift?
Die klassische Lastschrift wird oft als Einzugsermächtigung bezeichnet. Alternativ fällt auch der Abbuchungsauftrag in die Kategorie der klassischen Lastschriften. Beide Verfahren, also die Einzugsermächtigung und den Abbuchungsauftrag, gibt es allerdings innerhalb der EU seit einigen Jahren nicht mehr in der ursprünglichen Form. Stattdessen muss ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren genutzt werden, welches als Basis-Verfahren und als SEPA-Firmenlastschrift existiert. Genutzt werden darf das früher übliche Einzugsermächtigungsverfahren ausschließlich für solche Zahlungen, die mittels einer Zahlkarte vorgenommen werden, also beispielsweise beim Händler vor Ort mit der Bankkarte. Aus dem Grund gibt es in der Hinsicht keinen Unterschied mehr zwischen dem klassischen Lastschriftverfahren und der SEPA- Lastschrift, weil das zuerst genannte Verfahren ohne Kartenzahlung nicht mehr existiert.
Worin unterscheiden sich Lastschrift und Dauerauftrag?
Sowohl Lastschrifteinzug als auch Dauerauftrag eignen sich in erster Linie für wiederkehrende Zahlungen. Dennoch gibt es einige Unterschiede zwischen diesen zwei Zahlungssystemen. Der Dauerauftrag wird nahezu ausschließlich für Zahlungsverpflichtungen genutzt, bei denen der Zahlbetrag gleichbleibend ist. Zwar gibt es auch beim Lastschriftverfahren Zahlbeträge, die sich nicht oder nur selten verändern. Allerdings kann die SEPA-Lastschrift zusätzlich genutzt werden, um beispielsweise monatlich abweichende Zahlungen vorzunehmen.
Der große Unterschied zwischen Lastschrift und Dauerauftrag ist allerdings, von wem die Zahlungsinitiative ausgeht. Beim Dauerauftrag ist es so, dass Sie diesen als Zahlungspflichtiger einrichten müssen. Sie sind demzufolge dafür verantwortlich, dass der Auftrag regelmäßig ausgeführt und das Geld an den Empfänger überwiesen wird. Bei der Lastschrift hingegen liegt es beim Zahlungsempfänger, zum einen die Zahlung zu veranlassen und zum anderen darauf zu achten, dass diese pünktlich vorgenommen wird. Darüber hinaus besteht ein weiterer Unterschied darin, dass Sie beim Dauerauftrag Ihrer Bank einen Auftrag erteilen, beim Lastschriftverfahren hingegen als Zahlungspflichtiger dem jeweiligen Zahlungsempfänger die Erlaubnis geben, den entsprechenden Betrag jeweils von Ihrem Konto einzuziehen.
Kann ich eine Lastschriftabbuchung zurückgeben?
Das Lastschriftverfahren wird auch deshalb von vielen Privatkunden gerne genutzt, weil es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, eine Abbuchung zurückgeben zu lassen. Damit unterscheidet sich die Lastschrift auch vom Dauerauftrag und der Überweisung, denn eine auf diese Weise veranlasste Zahlung kann nicht ohne Weiteres und Zustimmung des Zahlungsempfängers einfach zurückgebucht werden. Bei der Lastschrift hingegen haben Sie normalerweise mindestens sechs Wochen nach der Abbuchung Zeit, dieser zu widersprechen und der Bank den Auftrag zu geben, eine Rückbuchung der Lastschrift vorzunehmen. Im Wesentlichen gibt zwei Rückgabegründe von Lastschriften, nämlich:
- Wegen Widerspruch
- Mangels Deckung
Wegen Widerspruch kann der Kontoinhaber die Rückgabe einer bereits abgebuchten Lastschrift vornehmen lassen, falls die Abbuchung zum Beispiel einen fehlerhaften Betrag beinhaltet oder der Veranlasser gar nicht dazu berechtigt war, den Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Die Rückgabe mangels Deckung wird hingegen von der Bank veranlasst, falls Ihr Konto nicht die ausreichende Deckung aufwies, um den Lastschriftbetrag zu zahlen. Meistens findet die Abbuchung dann trotzdem zunächst statt, anschließend wird der Betrag allerdings vom Konto des Zahlungsempfängers faktisch wieder zurückgeholt.