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Mittelständische Unternehmen

Was ist ein mittelständisches Unternehmen – kurze Definition

Mittelständische Unternehmen zählen zum Mittelstand bzw. dem gewerblichen Mittelstand, bei dem es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt. Um die mittelständischen Unternehmen von den großen Unternehmen abzugrenzen, wird die Höhe des Umsatzes und/oder die Anzahl der Beschäftigten der Unternehmen genutzt. Zum Teil wird auch auf die Bilanzsumme Bezug genommen.

Des Weiteren werden neben den genannten quantitativen Merkmalen auch qualitative Aspekte mit einbezogen wie die Einheit von Eigentum und die unternehmerische Verantwortung. Allgemeine akzeptierte statistische Kriterien um den Mittelstand von den großen Unternehmen abzugrenzen gibt es nicht.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mio. Euro bzw. weniger als 50 Mio. Euro oder mit 10 bis 499 Beschäftigten gelten nach einer häufig verwendeten Klassifizierung (Unternehmensgrößenstruktur) als mittelständische Unternehmen.

Wie viele mittelständische und kleine Betriebe gibt es in Deutschland?

Eine Statistik von Statista zeigt die Anzahl der Betriebe in Deutschland im Zeitraum von 2009 bis 2016 auf und das unterteilt nach Größenklassen. Abgebildet werden in der Statistik die vom Finanzamt erfassten Betriebe von Anfang Januar bis Ende Dezember der jeweiligen Jahre:

Mittelstand Kleinbetriebe Kleinstbetriebe
2016 792.326 1.191.438 5.646.198
2015 820.778 1.214.853 5.688.385
2014 820.778 1.214.853 5.688.385
2013 820.778 1.214.853 5.688.385
2012 799.135 1.189.727 6.391.015
2011 799.135 1.189.727 6.391.015
2010 799.135 1.189.727 6.391.015
2009 758.051 1.141.146 6.312.465

(Quelle:https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157401/umfrage/unternehmen-nach-groessenklasse-im-jahr-2009/)

In welchen Bereichen sind mittelständische Unternehmen zu finden?

In jedem Jahr gibt es ein Ranking „Mittelstand 10.000“, wo die bedeutendsten deutschen Mittelstandsbetriebe aufgelistet werden. Insgesamt verteilen sich die Top-Mittelständler auf 462 Branchen, wobei der Automobilhandel mit 483 Unternehmen im Jahr 2016 am stärksten vertreten war. Den zweiten Platz nimmt der Maschinenbau mit 470 Unternehmen ein, gefolgt von den Bäckereien mit 356 Betrieben.

Es ergibt sich insgesamt eine Verteilung von

  • 53 % Industrieunternehmen
  • 29 % Dienstleister
  • 18 % Handelsunternehmen.

(Quelle:http://die-deutsche-wirtschaft.de/die-100-branchen-mit-dem-hoechsten-mittelstandsumsatz/)

Nach einer Analyse der Zeitschrift „Die Deutsche Wirtschaft“ sind die meisten der mittelständischen Betriebe – nach absoluten Zahlen – in folgenden Bundesländern zu finden:

  • Nordrhein-Westfalen: 22 %
  • Bayern: 21 %
  • Baden-Württemberg: 21 %.

Die Schlusslichter Bildern Bremen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern mit je 1 % Anteil. Wird das Verhältnis der mittelständischen Betriebe zur Größe nach Einwohnerzahl gesetzt, dann ergibt sich eine andere Reihenfolge (pro 1 Mio. Einwohner):

  • Hamburg 185
  • Bremen 182
  • Bayern 163
  • Baden-Württemberg 159

Wie wird der Mittelstand finanziert?

Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stehen finanziell recht gut dar. Im Jahre 2016 erhöhte sich nach Untersuchungen des IfM Bonn und der Universität Siegen deren Eigenkapitalquote seit Jahren kontinuierlich. Zugleich sind die Verbindlichkeiten der KMU gegenüber den Kreditinstituten im Verhältnis zur Bilanzsumme gesunken. Insgesamt weisen die kleinen und mittelständischen Unternehmen dadurch erstmals eine höhere Eigenkapitalquote auf, als die großen Unternehmen. Nur die Kleinstunternehmen verfügen trotz einer höheren Zuwachsrate noch immer eine geringe Eigenkapitalausstattung.

Der Grund für diese Entwicklung ist in den strengeren Vorgaben durch Basel II bzw. III  zu finden. Viele der kleinen und mittleren Unternehmen – ebenso wie die größeren Familienunternehmen – haben ihr Eigenkapital durch einbehaltene Gewinne erhöht, um so zu verhindern, dass sich ihre Fremdkapitalkonditionen verschlechtern. Dieses wird auch durch die Senkung der Unternehmenssteuern positiv unterstützt. Zudem bauen viele der mittelständischen Unternehmen auch auf Lieferantenkredite und kurzfristige Bankverbindlichkeiten.

Auch wenn die KMU trotz der angebotenen alternativen Finanzierungsinstrumente weiterhin vorrangig auf Bankkredite setzen, so wird die Bedeutung der Eigenkapitalfinanzierung vermutlich weiterhin zunehmen. Der Grund ist, dass nahezu alle Unternehmen bspw. der zunehmenden Digitalisierung begegnen müssen und das bedeutet zusätzliche Investitionen in Informationstechnologie, um so die Wettbewerbsfähigkeit erhalten zu können. Aufgrund der unternehmensspezifischen Lösungen und dem generell hohen Wertverlust sind die IT-Technologien zur Besicherung von Bankkrediten jedoch weniger geeignet.

Wann ist ein Unternehmen ein Klein- bzw. Kleinstunternehmen?

Mit Wirkung zum 01. Januar 2005 wurden die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) neu definiert. Durch die Erhöhung der KMU-Schwellenwerte ist die neue Regelung gekennzeichnet worden und zudem kam es zu der Einführung der Kategorie „Kleinstunternehmen“.

Jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, gilt als Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören auch die Einheiten, die eine handwerkliche oder eine andere Tätigkeit als Einzelperson- oder Familienbetrieb ausüben, ebenso wie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer unternehmerischen bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Der Status bestimmt sich nach der KMU-Definition wie folgt:

Übersicht zu den Schwellenwerten zur Bestimmung des Status:

 Unternehmens-     Kategorie  Zahl der  Mitarbeiter  Umsatz oder-  Bilanzsumme
 Mittelgroß  < 250  Bis 50 Mio. Euro  43 Mio. Euro
 klein  < 50  Bis 10 Mio. Euro  10 Mio. Euro
 Mikro  < 10  Bis 2 Mio. Euro  2 Mio. Euro

 

Allerdings besteht für die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit und das Finanzamt der Begriff Kleinstunternehmen (Mikro) nicht.  Umgangssprachlich werden insbesondere die Unternehmen als Kleingewerbe bezeichnet, die die Kleinstunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nehmen. Ein Kleingewerbe wird von einer Person betrieben, die nicht nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufmann bezeichnet werden kann. Somit ist er nicht verpflichtet, die Rechte und Pflichten des Kaufmänner auszuleben. Das bedeutet der Kleinstunternehmer unterliegt nicht der Buchführungspflicht, sofern er die Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreitet.

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