Der Digitale Schnellkredit ab 4,05 % - Angebote taggleich möglich! Mehr erfahren

Naturalrabatt

Die meisten Waren und Dienstleistungen werden heutzutage mit Geld bezahlt. In früheren Zeiten war hingegen die Bezahlung in Naturalien mehr als üblich. Noch heute existiert der sogenannte Naturalrabatt, der beinhaltet, dass Käufer einer Ware oder Dienstleistung einen Preisnachlass in Naturalien erhalten.

Worum handelt es sich beim Naturalrabatt?

Der Naturalrabatt stellt eine spezielle Variante des Preisnachlasses dar. In diesem Fall erhält der Kunde, also der Käufer einer Ware oder Nutzer eine Dienstleistung, keinen monetären Rabatt, wie es sonst üblich ist. Stattdessen bekommt der Käufer zusätzlich zu den bestellten und bezahlten Waren noch kostenlose Güter dazu. Letztendlich erhält er also mehr Güter, als er eigentlich bestellt und bezahlt hat. Der Naturalrabatt basiert insbesondere auf den Regelungen, die im Paragraph 336 BGB niedergeschrieben sind. Der Naturalrabatt ist für den Käufer allerdings nur dann vorteilhaft, wenn er tatsächlich auch ein Mehr an Waren gebrauchen kann, die den Naturalrabatt ausmachen.

Welche Varianten des Naturalrabattes gibt es?

Den Naturalrabatt findet man am Markt hauptsächlich in drei unterschiedlichen Varianten vor, nämlich:

    • Zugabe
    • Draufgabe
    • Dreingabe

Die Zugabe zeichnet sich dadurch aus, dass der Käufer einer Ware zusätzlich zur bestellten Menge noch weitere, kostenfreie Güter dazu bekommt. Allerdings handelt es sich bei der Zugabe nicht um gleichartige Güter, sondern stattdessen um andere Waren, die allerdings dennoch zur Bestellung passen. Wenn der Käufer also beispielsweise für seine Wohnung mehrere Eimer Wandfarbe bestellt hat, erhält er vielleicht einen Pinsel zum Anstreichen als kostenlose Zugabe.

Die Draufgabe ist sehr ähnlich wie die Zugabe. Auch in diesem Fall erhält der Käufer zusätzliche Waren zu seiner Bestellung, die kostenfrei sind. Im Gegensatz zur Zugabe sind diese Güter allerdings von gleicher Art wie die aus der ursprünglichen Bestellung. Die dritte Variante des Naturalrabattes ist die sogenannte Dreingabe. In dem Fall gibt es keine zusätzlichen Güter, sondern stattdessen erhält der Käufer innerhalb seiner getätigten Bestellung einen kleineren Teil der Waren kostenfrei. Sie würden in dem Fall also beispielsweise zehn Eimer Wandfarbe kaufen, aber lediglich neun Eimer bezahlen.

Rabattgesetz als Grundlage

Die wichtigste Grundlage für den Naturalrabatt ist in rechtlicher Hinsicht das Rabattgesetz. Hier wiederum kommen vor allem die Paragraphen 336 und 337 bis 338 BGB zum tragen. Allerdings werden dort nicht explizit Naturalrabattes genannt, weil es sich dabei um eine relativ junge Form des Preisnachlasses handelt.
Welche Vorteile haben Naturalrabatt?

Naturalrabattes haben insbesondere für den Verkäufer einen größeren Vorteil. Dieser zeigt sich vor allem in einer Krisensituation. Durch die zwei Varianten Zugabe oder Draufgabe müssen nämlich im Betrieb zusätzlichen Güter hergestellt werden, so dass der so genannte Deckungsbeitrag ansteigt. Anders ausgedrückt: der Käufer empfindet den Naturalrabatt werthaltige, als er beim entsprechenden Unternehmen tatsächlich Kosten verursacht. So ist es nicht ungewöhnlich, dass eine Zugabe in Gegenwert der waren von beispielsweise 200 € das Unternehmen lediglich 100 € kostet.

Der COMPEON Finanzblog

Alles für Unternehmer rund um die Themen Finanzierung, Mittelstand und Digitalisierung. Bleiben Sie mit uns immer informiert!

Jetzt ansehen