Preisuntergrenze
Inhaltsverzeichnis
In manchen Situationen kann es innerhalb der Wirtschaft und vor allem im Zuge eines Wettbewerbes sinnvoll sein, eine sogenannte Preisuntergrenze einzuführen und durchzusetzen. Diese kann insbesondere in einer Rezession dafür sorgen, dass die entsprechenden Unternehmen nicht noch mehr Einbußen beim Absatz hinnehmen müssen. Ob und in welchem Umfang eine Preisuntergrenze überhaupt zum Einsatz kommt, ist allerdings auch vom jeweiligen Wirtschaftssystem abhängig.
Worum handelt es sich bei der Preisuntergrenze?
Die Preisuntergrenze ergibt sich normalerweise aus dem gewöhnlichen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Sie bezieht sich auf die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens, die den Kunden angeboten werden. Dabei wird unter der Preisuntergrenze in der Regel der Verkaufs- oder Angebotswert einer Ware bzw. Dienstleistung verstanden, den das entsprechende Unternehmen mindestens erhalten muss, um keine Verluste zu erleiden.
Die Preisuntergrenze ermitteln Unternehmen in aller Regel auf der Grundlage der sogenannten Deckungsbeitragsrechnung. Vereinfacht dargestellt ist die Preisuntergrenze also der Verkaufswert einer Ware oder einer Dienstleistung, die beim Unternehmen als Minimum erreicht werden muss, damit die sogenannte schwarze Null am Ende in der Bilanz abzulesen ist.
Welche Arten der Preisuntergrenze gibt es?
Innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung gibt es drei unterschiedliche Varianten der Preisuntergrenze, nämlich:
- Kurzfristige Preisuntergrenze
- Langfristige Preisuntergrenze
- Liquiditätsorientierte Preisuntergrenze
Eine andere Bezeichnung für die kurzfristige Preisuntergrenze ist absolute Preisuntergrenze. In diesem Fall ist die Preisuntergrenze faktisch identisch mit den variablen Stückkosten, die bei Firmen im Zusammenhang mit der Herstellung von Gütern oder dem Vertrieb von Dienstleistungen entstehen. In dem Fall findet keine Berücksichtigung der Fixkosten statt. Die kurzfristige Preisuntergrenze hilft allerdings nur für einen gewissen Zeitraum, denn selbst wenn das Unternehmen seine Produkte zum Preis der variablen Kosten veräußert, erleidet es Verluste. Daher stellt die kurzfristige Preisuntergrenze nur eine vorübergehende Lösung dar.
Die langfristige Preisuntergrenze
Da eine Firma mit der kurzfristigen Preisuntergrenze lediglich die variablen Stückkosten abdeckt und es dennoch auf Dauer zu Verlusten kommt, tritt meistens anschließend oder von vornherein die sogenannte langfristige Preisuntergrenze in Kraft. Diese wird normalerweise auf der Basis der Deckungsbeitragsrechnung ermittelt und führt dazu, dass beim Verkauf der Produkte oder beim Anbieten der Dienstleistungen keine monetären Verluste entstehen. Der Unterschied zur kurzfristigen Preisuntergrenze besteht darin, dass nicht nur die variablen Kosten berücksichtigt werden, sondern ebenfalls die sogenannten Fixkosten. Auf dieser Grundlage wird die langfristige Preisuntergrenze mit der folgenden Formel ermittelt:
Stückkosten + Fixkosten / Anzahl der produzierten Güter = LPU
Liquiditätsorientierte Preisuntergrenze
Die dritte Variante der Preisuntergrenze, die am Markt anzutreffen es, ist die sogenannte liquiditätsorientierte Preisuntergrenze. Diese trägt der Tatsache Rechnung, dass sowohl bei der kurzfristigen als auch der langfristigen Preisuntergrenze die Liquidität nicht berücksichtigt wird. Dabei spielt diese bei nahezu jedem Unternehmen eine große Rolle, nämlich in Form der Liquiditätssicherung.
Ein Problem kann die Liquidität zum Beispiel in der Form werden, weil nicht alle produzierten Güter innerhalb eines gleichen Zeitraums veräußert werden können. Dabei spielen zum Beispiel Zahlungsziele für Kunden ebenfalls eine Rolle. Kennzeichend für liquiditätsorientierte Preisuntergrenze ist daher, dass neben den variablen Kosten sowie den Fixkosten auch die kurzfristig ausgabenwirksamen Einnahmen einbezogen werden.
Wann gibt es eine verordnete Preisuntergrenze?
In der „normalen“ Wirtschaft legen Unternehmen ihre eventuelle Preisuntergrenze selbst fest. Manchmal kann es allerdings notwendig werden, dass der Staat eingreift. Dies geschieht allerdings nicht in einer freien Marktwirtschaft, sondern in der Regel – wenn überhaupt – in der sozialen Marktwirtschaft. In dem Fall kann der Staat für gewisse Güter eine Preisuntergrenze festlegen, wenn er keine Subventionen leisten kann oder möchte.
Dies bezieht sich allerdings meistens ausschließlich auf lebensnotwendige Grundgüter, wie zum Beispiel Milch oder Brot. In dem Fall dient die Preisuntergrenze dazu, eine weitere Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Sollten die Unternehmen nämlich aufgrund der zu geringen Preise Verluste erleiden und sogar insolvent werden, ist eventuell die Grundversorgung nicht mehr gewährleistet. Dies versucht der Staat dann durch die Einführung einer Preisuntergrenze zu verhindern.