Zielkauf
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Den meisten Menschen ist der Begriff Zielkauf besser als Zahlungsziel bekannt. In der Regel ist mindestens eine gewerblich tätige Personen an einem derartigen Zielkauf beteiligt, während der Gegenpart ein Unternehmen oder auch eine Privatperson sein kann.
Worum handelt es sich beim Zielkauf?
Inhalt des Zielkaufs ist es, dass zum Beispiel der Empfänger einer Ware und der entsprechende Lieferant einen Tag vereinbaren, bis zu dem die Lieferung zwingend zu bezahlen ist. Damit steht der Zielkauf der grundlegenden Vorgehensweise, wie sie auch im BGB beschrieben ist, entgegen. Normalerweise gilt das Prinzip, dass der Kaufpreis Zug um Zug bezahlt wird, nämlich nachdem der Käufer die Ware erhalten hat.
Beim Zielkauf hingegen wird zwischen den zwei beteiligten Parteien ein Zahlungsziel von beispielsweise 30 Tagen vereinbart. Die Ware muss demzufolge beim Zielkauf nicht sofort, sondern in dem Fall erst einen Monat nach Übergabe bezahlt werden. Oftmals ist der Lieferant bzw. Verkäufer dazu bereit, ein Skonto einzuräumen, falls der Käufer das Zahlungsziel nicht vollständig ausschöpft. Wer also beispielsweise einen Zielkauf mit einer Frist von 30 Tagen tätigt und die Waren schon innerhalb der ersten zehn Tage bezahlt, erhält vom Lieferant mitunter ein Skonto (Preisnachlass) von beispielsweise drei Prozent.
Was ist der Zweck des Zielkaufs?
Der Zielkauf und das damit verbundene Zahlungsziel haben unter Gewerbetreibenden mehrere Zwecke. Zum einen kann der Verkäufer durch das Einräumen eines Zahlungsziels seinen Absatz erhöhen. Für den Käufer hingegen bietet der Zielkauf vor allem die Möglichkeit, durch das Zahlungsziel eine Finanzierung in Form eines Lieferantenkredites in Anspruch nehmen zu können. Nachteilig ist für den Lieferanten allerdings, dass dieser das entsprechende Kreditrisiko trägt, sollte der Käufer beispielsweise bis zum Ablauf des Zahlungsziels insolvent werden. Aus dem Grund vereinbaren Lieferanten mit den Käufern häufig einen Eigentumsvorbehalt, sodass der Verkäufer solange Eigentümer der gelieferten Waren bleibt, bis diese vollständig bezahlt wurden.
Zielkauf stellt eine Extra-Vereinbarung dar
Da der Zielkauf in gewisser Art und Weise dem üblichen Vorgehen laut BGB entgegensteht, muss zwischen den beteiligten Parteien stets eine Extra-Vereinbarung geschlossen werden. Der BGB schreibt nämlich vor, dass die entstandene Schuld sofort in Form der Bezahlung des Kaufpreises zu begleichen ist, nachdem die Ware geliefert wurde. Findet dies nicht statt, handelt es sich um einen klassischen Zielkauf.
Mit Abstand am häufigsten genutzt wird das Zahlungsziel im Bereich B2B, also bei Transaktionen zweier Gewerbetreibender miteinander. Häufige Zahlungsziele sind im Rahmen des Zielkaufs insbesondere 14 und 30 Tage. Unternehmen und Selbstständige profitieren beim Zielkauf davon, dass sie ihre Liquidität bestens für die nähere Zukunft planen können. Sie wissen insbesondere genau, wann sie die Waren bezahlen müssen bzw. bis wann sie ihr Geld erhalten und können so optimal kalkulieren.
Gibt es Nachteile beim Zielkauf?
Am Zielkauf gibt es durchaus von verschiedenen Seiten auch Kritik. Diese betrifft weniger den B2B-Bereich, sondern in erster Linie das Privatkundengeschäft. Immerhin räumen zahlreiche Lieferanten und Unternehmen ihren Endkunden als Privatpersonen ebenfalls häufig Zahlungsziele ein. Kritiker befürchten allerdings, dass der Zielkauf im privaten Bereich zu einer größeren Verschuldung führt oder zumindest das Potenzial hat, mehr Schulden zu machen. Immerhin muss der Käufer den Kaufpreis nicht sofort nach Erhalt der Ware zahlen, sondern vielleicht erst nach 30 oder gar 60 Tagen. Dies verführt indirekt dazu, bis zu diesem Datum noch weitere Käufe durchzuführen, die man sich vielleicht gar nicht leisten kann.
Praxisbeispiel für einen Zielkauf
In der Praxis gibt es zahlreiche Beispiele für Zielkäufe. Angenommen, Sie möchten als Privatperson bei einem großen Onlinehändler ein Paar Schuhe kaufen. Oftmals wird Ihnen dann die Option angeboten, den Kaufpreis entweder sofort zu bezahlen oder ein Zahlungsziel von 30 Tagen zu nutzen. Im letzteren Fall müssen Sie demzufolge den Kaufpreis erst nach spätestens 30 Tagen bezahlen. Häufig ist dies allerdings mit einem kleinen Aufpreis verbunden, während die direkte Bezahlung finanziell vorteilhafter ist. So möchten die Händler naturgemäß erreichen, dass ein Zielkauf möglichst von relativ wenigen Kunden genutzt wird, damit der Lieferant nicht zu lange auf eine größere Gesamtsumme warten muss.