Effektivzins
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Der Zinssatz, den Anleger für Geldanlagen erhalten oder Kreditnehmer bei Darlehen zahlen, lässt sich in zwei Gruppen einteilen. Zum einen gibt es den Nominal- bzw. Sollzins, zum anderen den Effektivzins. Dieser wird oft auch als effektiver Jahreszins bezeichnet.
Worum handelt es sich beim Effektivzins?
Der effektive Jahreszins (Effektivzins) gibt einerseits an, wie hoch die Rendite bei einer Geldanlage ist, die mit Zinsen ausgestattet ist. Auf der anderen Seite kommt der Effektivzins auch bei Finanzierungen zum Tragen. Dort handelt es sich um die Kosten, die bezüglich der Darlehenssumme auf den Kreditnehmer zukommen. Die Angabe des Effektivzinses erfolgt immer in Prozent, wobei die Anlage- oder Kreditsumme die Bezugsbasis ist. Da sich bei Darlehen während der Laufzeit einige Faktoren verändern können, die durchaus einen Einfluss auf die Laufzeit haben, wird dort meistens vom anfänglichen Effektivzins gesprochen.
Der effektive Jahreszins bei einer Geldanlage
Bei einer Geldanlage gibt es für den Anleger oftmals Zinsen als Ertragsform. Auch in diesem Fall ist es wichtig, zwischen Nominal- und Effektivzins zu unterscheiden. Während der Nominalzins nämlich nur den reinen Zinssatz angibt, sind im Effektivzins auch einige Kosten enthalten, die im Zusammenhang mit der Geldanlage anfallen können, allerdings nicht immer alle Gebühren. Daher ist es wichtig, sich bei einer Kapitalanlage im Detail über die Kosten zu informieren. Wenn es Kosten zu berücksichtigen gibt und diese im Effektivzins enthalten sind, ist der effektive Jahreszins immer geringer als der nominale Zinssatz.
Der Effektivzins im Kreditbereich
Im Finanzierungsbereich ist der Effektivzins natürlich ebenfalls von Bedeutung. Er wird übrigens im Allgemeinen durch die folgenden Faktoren bestimmt:
- Nominalzins (Kreditzins)
- Auszahlungskurs (bei Anleihen)
- Tilgung
- Tilgungsverrechnung
- Bearbeitungsgebühren
- Zinsfestschreibungsdauer
Der Effektivzins ist gerade im Darlehensbereich sehr wichtig, denn durch ihn lassen sich Angebote erst miteinander vergleichen und der Kreditsuchende kann so die günstigsten Kreditangebote finden. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass natürlich nur Angebote mit der gleichen Zinsfestschreibungsdauer und Tilgung verglichen werden sollten.
Was ist im Effektivzins nicht enthalten?
Wie bereits erwähnt, sind im Effektivzins keineswegs zwangsläufig alle Kostenfaktoren enthalten, die im Zusammenhang mit einer Geldanlage oder einem Kredit für den Kunden relevant sind. So enthält der Effektivzins zum Beispiel im Rahmen einer Immobilienfinanzierung keine Schätzkosten bzw. Wertermittlungsgebühren, keine Bereitstellungszinsen und auch Kontoführungsgebühren sowie eventuelle Zuschläge für Teilauszahlungen sind im effektiven Jahreszins nicht enthalten. Dieser Tatsache sollte man sich besonders bei einem Vergleich von Angeboten bewusst sein, denn sonst wäre das Ergebnis etwas verwaschen.
Rechtliche Grundlage der Angabe des Effektivzinses
Schon seit vielen Jahren sind Banken dazu verpflichtet, bei einem Kredit neben dem Sollzins immer auch den effektiven Jahreszins anzugeben. Rechtliche Grundlage dafür ist die Deutsche Preisangabenverordnung. Nach § 6 Absatz 1 müssen bei allen Verbraucherdarlehen, also bei Krediten an Privatpersonen, die anfallenden Gesamtkosten in Form eines Zinssatzes pro Jahr angegeben werden, also als effektiver Jahreszins. Eine weitere Rechtsgrundlage ist der § 492 Absatz 2 des BGB in Verbindung mit Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB. Hier wird ebenfalls festgelegt, dass die Angabe des Effektivzinses bei Verbraucherkrediten zwingend erforderlich und zugleich Vertragsbestandteil ist.
Wie wird der Effektivzins berechnet?
In der Praxis findet die Berechnung des effektiven Jahreszinses natürlich automatisch mittels eines Computerprogrammes statt. Trotzdem gibt es eine vereinfachte Formel nach der sogenannten Uniform-Methode, mit der auch „per Hand“ zumindest überschlagsweise der Effektivzinssatz berechnet werden kann. Die Formel lautet im ersten Schritt:
Gesamtkosten Kredit = Zinsen + Bearbeitungsgebühren + Versicherungsbeiträge für eventuelle Restschuldversicherung
Nun wird noch der Nettodarlehensbetrag benötigt, um den Effektivzins zu berechnen. Er ergibt sich, wenn man von der Kreditsumme die Kreditkosten subtrahiert, also vor allem die Zinsen. Nun kann auf Basis der ermittelten Gesamtkosten des Kredites und des Nettodarlehensbetrages auch die Berechnung des Effektivzinses erfolgen:
Effektiver Jahreszinssatz (in %) = (Kreditkosten x 24 x 100 %) / (Nettodarlehensbetrag x (Laufzeit in Monaten + 1))