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Fälligkeit

Die Fälligkeit ist ein Begriff, der sowohl bei Geldanlagen als auch bei Krediten vorkommt. Im Anlagebereich sind vor allem Festgelder, sonstige verzinsliche Geldanlage und Anleihen betroffen. All diese und noch weitere Anlageprodukte haben oft einen Tag, an dem sie enden, also fällig sind. Bei Rentenpapieren zum Beispiel hat der Inhaber das Recht, bei Fälligkeit sein investiertes Kapital zurück zu erhalten. Bei Versicherungen gibt es ebenfalls Fälligkeiten, wobei sich die meisten Verträge automatisch um die gleiche Frist verlängern, falls der Kunde vorher nicht kündigt. Bei einem Darlehen gibt die Fälligkeit den Zeitpunkt an, zu dem die letzte Rate fällig wird. Anschließend ist der Kredit dann vollständig getilgt.

Weitere Definition der Fälligkeit bei Krediten

Im Zusammenhang mit einem Darlehen wird einerseits dann von der Fälligkeit gesprochen, wenn der gesamte Kredit getilgt sein muss. Auf der anderen Seite gibt es noch eine weitere Definition, die sich auf die einzelnen Raten bezieht. Dann nämlich bezieht sich die Fälligkeit auf jede einzelne Darlehensrate. Was bedeutet dies? Angenommen, der Kreditnehmer hat von der Bank ein Darlehen in Höhe von 5.000 Euro erhalten und es wurde vereinbart, dass die Kreditrate monatlich zum 15. gezahlt wird. In dem Fall ist die Rate demnach am 15. in jedem Monat fällig, muss also bezahlt werden. Diese Leistung ist somit vom Kreditnehmer spätestens zu diesem Fälligkeitsdatum zu erbringen.

Rechtliche Bedeutung der Fälligkeit allgemein

Die Fälligkeit hat nicht nur im Anlage- und Kreditbereich eine Bedeutung, sondern bei zahlreichen Geschäften, vor allem in rechtlicher Hinsicht. In aller Regel wird vertraglich festgehalten, zu welchem Zeitpunkt eine Leistung zu erbringen ist, also fällig ist. Eine Leistung wiederum kann aus der Lieferung von Waren, einer Dienstleistung oder auch dem Bezahlen bestehen. Angenommen, Sie kaufen ein neues Auto und vereinbaren vertraglich, dass dieses spätestens am 10. Mai 2019 geliefert wird und Sie es bis zum 31. Mai 2019 bezahlen. In diesem Fall gibt es zwei rechtlich relevante Fälligkeiten, nämlich die der Leistung (Lieferung des Fahrzeuges) und die der Bezahlung. Die können also vom Händler verlangen, dass Sie das Auto bis zum 15. Mai erhalten, der Verkäufer kann aber auch verlangen, dass Sie bis zum 31. Mai den Kaufpreis zahlen. In beiden Fällen bestehen also rechtliche Ansprüche.

Rechtliche Folgen der Nichteinhaltung bei Fälligkeit

Wer den vereinbarten Fälligkeitstermin nicht einhält, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Der „Geschädigte“ kann zum Beispiel eine Nachfrist setzen oder den Betroffenen direkt in Verzug setzen. Das gilt sowohl dann, wenn eine Leistung nicht fristgerecht erbracht wurde als auch, wenn die Zahlung nicht pünktlich durchgeführt wurde. Insbesondere bei säumigen Zahlungen, die bei Fälligkeit nicht durchgeführt wurden, können anschließend verschiedene Maßnahmen bis hin zur Pfändung ergriffen werden. Allerdings gibt es auch privatrechtliche und gesetzliche Fristen, die einzuhalten sind.

Zahlung vor Fälligkeit manchmal möglich

Die vereinbarte Fälligkeit ist, insbesondere bei Krediten, zunächst einmal für beide Seiten bindend. Das bedeutet, wenn der Kredit in fünf Jahren mit der letzten Rate fällig wird, kann der Kreditnehmer nicht so ohne Weiteres schon in drei Jahren den gesamten Betrag ablösen, also vor der Fälligkeit. Oftmals gibt es dieses Recht jedoch, vor allem für den Schuldner. Dieser darf nämlich meistens bestehende Fälligkeiten vorzeitig ablösen. Demgegenüber ist es dem Gläubiger allerdings normalerweise nicht gestattet, die Leistung vor der eigentlichen Fälligkeit einzufordern.

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