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Garantiezins

Bei den meisten Kapitalanlagen erhalten Anleger den Ertrag in Form von Zinsen. Vielleicht haben Sie in dem Zusammenhang bzw. speziell mit einer Kapitallebensversicherung schon einmal vom sogenannten Garantiezins gehört. Dabei handelt es sich um einen Zinssatz, der seitens der Versicherungsgesellschaft als Mindestzins zu garantieren ist. In unserem Beitrag gehen wir näher darauf ein, worum es sich beim Garantiezins handelt. Ferner erläutern wir die Festlegung des Garantiezins, dessen Zweck sowie, bei welchen Finanzprodukten dieser in der Praxis zum Einsatz kommt.

Worum handelt es sich beim Garantiezins?

Oftmals wird der Garantiezins auch als Höchstrechnungszins oder Höchstzinssatz bezeichnet, wobei diese Namen sogar noch korrekter als Garantiezinsen sind. Festgelegt wird der Höchstzinssatz vom Bundesfinanzministerium. Zu beachten ist der Garantiezins in erster Linie von Versicherungsgesellschaften, die ihre Deckungsrückstellungen berechnen. Für Verbraucher hingegen ist der Garantiezins ein wichtiger Maßstab, was die erzielbare Rendite mit der entsprechenden Lebens- oder privaten Rentenversicherung angeht.

Wie wird der Garantiezins festgelegt?

Die Festlegung und Berechnung des Garantiezinses wird auf Basis der Umlaufrendite durchgeführt, die von der EZB veröffentlicht wird. Diese Umlaufrendite wiederum bezieht sich auf Staatsanleihen aus dem europäischen Raum, die zum einen eine Laufzeit von zehn Jahren und zum anderen eine Rendite haben. Ausgehend davon findet eine Berechnung der durchschnittlichen Rendite statt. Im nächsten Schritt werden unterschiedliche Zinsentwicklungen angenommen und auf deren Grundlage zukünftige, durchschnittliche Renditen ermittelt. Diese zukünftigen Durchschnittsrenditen sind die Grundlage für den Höchstrechnungszins, der zum Beispiel bis zum Jahre 2015 maximal 60 Prozent dieser ermittelten Durchschnittsrendite betragen dürfte. Seit 2017 beläuft sich der Garantiezins auf 0,9 Prozent und wird im kommenden Jahr (2022) sogar auf lediglich noch 0,25 Prozent fallen.

Wie ist die Entwicklung des Garantiezinses?

Bis auf wenige Ausnahmen sind die Garantiezinsen in den letzten mehr als 100 Jahren fast kontinuierlich gefallen. Erstmals veröffentlicht wurde der Höchstrechnungszins im Jahre 1903 und betrug damals 3,5 Prozent. Bis zum Jahre 1941 stieg er auf vier Prozent, was lediglich noch einmal zwischen 1994 und 2000 als Höchstzins erreicht wurde. Seit der Jahrtausendwende ist der Garantiezins kontinuierlich gefallen, und zwar von 4,0 auf 0,25 Prozent im kommenden Jahr.

Was ist der Sinn des Höchstrechnungszinses?

Der Garantiezins hat eine wichtige Bedeutung, die im Zusammenhang mit den Deckungsrückstellungen der Versicherungsunternehmen steht. Er stellt vereinfacht dargestellt eine Mindesthöhe dar, in der die Verpflichtungen der Versicherungsunternehmen innerhalb der Bilanz abzubilden sind. Daher ist es unter anderem nicht erlaubt, den innerhalb eines Vertrages festgelegten Garantiezins im Nachhinein zu erhöhen. Eine Absenkung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn das Versicherungsunternehmen zu Beispiel den Zins nicht mehr am Kapitalmarkt erwirtschaften kann.

Bei welchen Finanzprodukten greift der Garantiezins?

Vorgeschrieben ist die Ermittlung und Nutzung des Höchstrechnungszinssatzes zum einen im Rahmen der Lebensversicherung und zum anderen bei privaten Krankenversicherungen. Für Verbraucher hingegen spielt der Garantiezins fast ausschließlich bei Kapitallebensversicherungen eine Rolle, da er dort eine Aussage über die mögliche Rendite trifft. Zwar gibt es zusätzlich zum Zins bei Lebensversicherungen noch die Überschussbeteiligung. Ist der Garantiezins jedoch bereits relativ gering, ist nicht davon auszugehen, dass eine überdurchschnittlich hohe Überschussbeteiligung zu erwarten ist. Insbesondere aufgrund der gesunkenen Garantiezinsen sind Kapitallebensversicherungen für immer mehr Anleger in den vergangenen Jahren unattraktiver geworden.

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