Gebrauchsmuster
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Die meisten Menschen in Deutschland haben schon einmal den Begriff Patent gehört. Ein ganz ähnliches Dokument ist das sogenannte Gebrauchsmuster, welches häufig auch als kleines und schnelles Patent bezeichnet wird. In unserem Beitrag möchten wir darauf eingehen, worum es sich bei einem Gebrauchsmuster handelt, welches die Schutzvoraussetzungen sind und wie das Eintragungsverfahren verläuft. Ferner erläutern wir kurz die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Gebrauchsmuster und dem bekannteren Patent.
Was ist ein Gebrauchsmuster?
Ein Gebrauchsmuster wird häufig auch als schnelles Schutzrecht bezeichnet. Während die Erteilung eines Patents häufig einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nimmt, dauert es beim Gebrauchsmuster oft nur einige Wochen, bis die entsprechende Eintragung erfolgt. Inhalt des Gebrauchsmusters ist, dass durch die Eintragung in das entsprechende Register ein Schutzrecht gilt, welches innerhalb von Deutschland rechtswirksam ist. Die Rechte sind bei einem Gebrauchsmuster faktisch die gleichen wie bei einem Patent.
Wofür werden Gebrauchsmuster eingetragen?
In erster Linie sind es – wie bei einem Patent – technische Erfindungen, für die ein Gebrauchsmuster eingetragen wird. Voraussetzung ist dabei, dass es sich um tatsächliche Neuerungen handelt und diese zudem in wirtschaftlicher Hinsicht auf verwertbar sind. Wichtig zu wissen ist, dass ein Gebrauchsmuster bzw. die zugrunde liegende Erfindung nicht inhaltlich geprüft werden. Daher stellen Gebrauchsmuster oftmals eine optimale Ergänzung zur Anmeldung eines Patents dar, weil es dort oft mehrere Jahre dauert, bis die Eintragung erfolgt.
Was sind die Schutzvoraussetzungen bei einem Gebrauchsmuster?
Zwar wird ein Gebrauchsmuster deutlich schneller eingetragen als ein Patent, aber die Schutzvoraussetzungen sind nahezu identisch. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit ein Gebrauchsmuster eintragsfähig ist:
- Neuheit der Erfindung
- Gewerbliche Anwendbarkeit
- Erfinderischer Schritt
Es muss sich also zunächst um eine Neuerung handeln, die dem aktuellen Stand der Technik in gewissen Punkten voraus ist. Ferner muss die entsprechende Erfindung gewerblich nutzbar sein, man sollte damit also Geld verdienen können. Die dritte Schutzvoraussetzung besteht darin, dass ein erfinderischer Schritt zu erkennen ist, der dazu geführt, dass die Neuerungen erfunden wurde.
Wie lange besteht der Schutz bei einem Gebrauchsmuster?
Während ein Patent maximal für einen Zeitraum von 20 Jahren erteilt werden kann, ist die Schutzdauer bei einem Gebrauchsmuster wesentlich geringer. Im ersten Schritt beträgt diese maximal drei Jahre. Allerdings ist es in den meisten Ländern möglich, eine anschließende Verlängerung der Schutzdauer zu beantragen, höchstens allerdings auf zehn Jahre.
Wie verläuft das Eintragungsverfahren beim Gebrauchsmuster?
Zunächst einmal müssen Sie natürlich die Eintragung eines Gebrauchsmusters beantragen, was Sie beim zuständigen Patent- und Markenamt durchführen. Dabei geht es allerdings nur darum, ob die formellen Kriterien erfüllt wurden, jedoch setzt sich das Markenamt nicht mit den sogenannten sachlichen Voraussetzungen auseinander. Kommt das Patent- und Markenamt zu einer positiven Entscheidung, wird das Gebrauchsmuster in das sogenannte Gebrauchsmusterregister eingetragen. Damit ist die Eintragung bereits abgeschlossen und der entsprechenden Inhaber des Gebrauchsmusters hat das Recht, seine Erfindung bis auf weiteres bzw. bis zum Ablauf der Eintragung ausschließlich zu nutzen.
Was ist der Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Patent?
Einen wesentlichen Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Patent haben wir bereits aufgeführt, nämlich dass es wesentlich länger dauert, bis ein Patent erteilt wird. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass es beim Gebrauchsmuster keine Eintragung von Verfahren gibt, wie es beim Patent der Fall ist. So ist es zum Beispiel nicht möglich, unter anderem mathematischen Methoden, Regeln oder Organisationsmodelle als Gebrauchsmuster eintragen zu lassen. Darüber hinaus wird das Gebrauchsmuster deshalb einfach und schnell eingetragen, weil es im Gegensatz zum Patent keine inhaltliche Prüfung im Hinblick auf das „Funktionieren“ der Erfindung und im Hinblick auf die sogenannte Erfindungshöhe gibt.