Der Digitale Schnellkredit ab 4,05 % - Angebote taggleich möglich! Mehr erfahren

Gemeinkostenzuschlagssätze

Es gibt im Bereich der Wirtschaft zahlreiche Begriffe, die den meisten Verbrauchern nicht nur unbekannt sind, sondern mit denen sie normalerweise nichts zu tun haben. Dies gilt unter anderem auch für den Fachbegriff der Gemeinkostenzuschlagssätze, die nahezu ausschließlich für Unternehmen von Relevanz sind. Hier geht es vor allem um die Kostenkalkulation, die möglichst genau vorgenommen werden sollte.

Was sind Gemeinkostenzuschlagssätze?

Per Definition handelt es sich beim Gemeinkostenzuschlagssatz um eine Methode, um – prozentual gemessen – die Gemeinkosten den unterschiedlichen Kostenträgern in einem Unternehmen zuzurechnen. Dabei wird normalerweise das sogenannte Verursachungsprinzip angewendet. Mittels eines Betriebsabrechnungsbogens ist es möglich, für verschiedene Kostenstelle den entsprechenden Gemeinkostenzuschlagssatz zu ermitteln.

Was sind Gemeinkosten eigentlich?

Um Gemeinkostenzuschlagssätze in ihrer Gänze zu verstehen, ist es sinnvoll, zunächst die Gemeinkosten zu definieren. Dazu sollte man wissen, dass die Produktkosten oder die Kosten für eine Dienstleistung immer aus zwei Komponenten bestehen, nämlich zum einen aus den Einzelkosten und zum anderen aus den Gemeinkosten. Diese zwei Kostenarten haben direkten Einfluss auf den Preis und die entsprechende Leistung.

Die Einzelkosten lassen sich einfach dem entsprechenden Kostenträger zuordnen, was in der Form bei den Gemeinkosten nicht ohne Weiteres möglich ist. Dennoch möchten die Unternehmen die Gemeinkosten den Kostenträgerstellen zuordnen. Meistens wird in dem Zusammenhang zwischen den Kostenstellengemeinkosten und Kostenträgergemeinkosten unterschieden. Zu den Kostenträgergemeinkosten zählen insbesondere:

    • Mieten
    • Gehälter
    • Abschreibungen
    • Energie
    • Telefon

Demgegenüber werden zum Beispiel Filialen oder Unternehmensabteilungen den Kostenstellengemeinkosten zugeordnet. Die Gemeinkosten selbst werden in der Regel einer von vier Gruppen zugeordnet, nämlich: Fertigungsgemeinkosten, Materialgemeinkosten, Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten.

Was beinhaltet der Gemeinkostenzuschlagssatz?

Die Bedeutung der Gemeinkostenzuschlagssätze besteht darin, dass diese im Rahmen der Vollkostenrechnung angewendet werden. In der Teilkostenrechnung hingegen hat der Satz im Grunde keine Bedeutung. Die wesentliche Bedeutung des Gemeinkostenzuschlagssatzes demzufolge darin, im Rahmen der Kostenrechnungserstellung eine separate Kostenzuordnung durchführen zu können. Dabei hat meistens ein Mitarbeiter die Aufgabe, die Gemeinkosten, die nicht auf direktem Wege zurechenbar sind, auf die jeweiligen Kostenträger zu verteilen.

Was ist das Ziel des Gemeinkostenzuschlages?

Beim Gemeinkostenzuschlag handelt es sich um einen prozentualen Zuschlag, der auf die jeweiligen Einzelkosten durchgeführt wird. Das wesentliche Ziel besteht darin, so die Gemeinkosten den einzelnen Kostenträgern zurechnen zu können. Insbesondere im Fertigungs- und Handelsbereich sind die Kostenträger in der Regel identisch mit einzelnen Produkten. So kann das Unternehmen letztendlich feststellen, welche Gesamtkosten (Einzel- und Gemeinkosten) auf ein einzelnes Produkt oder auch eine Dienstleistung anfallen.

Beispiel für einen Gemeinkostenzuschlag

In der Praxis gibt zahlreiche Beispiele für einen Gemeinkostenzuschlag. Nehmen wir dazu ein, dass ein Stand eines Gemüsehändlers auf dem wöchentlichen Markt zunächst einmal Kosten in Höhe von 50 Euro in Form der Standmiete verursacht. Das Problem besteht nun darin, dass diese 50 Euro Standmiete nicht direkt auf einen Kopf Salat umgerechnet werden können, den der Gemüsehändler auf dem Markt verkauft.

Daher handelt es sich bei der Standmiete um Gemeinkosten. Gehen wir weiter davon aus, dass der Kopf Salat den Gemüsehändler im Einkauf 20 Cent kostet und er beabsichtigt, an dem entsprechenden Markttag möglichst 80 Köpfe Salat zu verkaufen. In dem Fall ist es nun die Aufgabe, die Gemeinkosten von 50 Euro über das Mittel des Gemeinkostenzuschlagssatzes noch auf den Kopfsalat aufzuschlagen. Dazu wird folgende Berechnung durchgeführt:

50 Euro (Standmiete) / 80 Köpfe Salat = 0,625 (62,5%)

Den Kosten von 20 Cent pro Kopf Salat müssen also noch 12,50 Cent (62,5%) Gemeinkosten hinzugerechnet werden, sodass die Gesamtkosten bei 32,50 Cent/Kopf Salat liegen. Zu Vereinfachung gehen wir natürlich davon aus, dass der Händler ausschließlich Salat verkaufen möchte.

Der COMPEON Finanzblog

Alles für Unternehmer rund um die Themen Finanzierung, Mittelstand und Digitalisierung. Bleiben Sie mit uns immer informiert!

Jetzt ansehen