Der Digitale Schnellkredit ab 4,05 % - Angebote taggleich möglich! Mehr erfahren

Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit von Personen nimmt im Finanzierungsbereich einen wichtigen Teil ein. In Deutschland ist es so geregelt, dass nicht Volljährige keine Schulden machen dürfen, bis auf ganz wenige Ausnahmen. Da die Volljährigkeit in aller Regel gleichzusetzen ist mit der uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit, spielt diese bei der Darlehensvergabe eine kurze, aber entscheidende Rolle.

Was ist die Geschäftsfähigkeit?

Wie der Name bereits sagt, bedeutet Geschäftsfähigkeit, dass es den entsprechenden Personen erlaubt ist, rechtsverbindliche Geschäfte abzuschließen. In Deutschland und in den meisten anderen Ländern ist die vollständige Geschäftsfähigkeit identisch mit dem Eintritt der Volljährigkeit. Anders ausgedrückt: Hierzulande gilt jede natürliche Person als voll geschäftsfähig, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Geschäftsfähigkeit ist daher eine zwingende Voraussetzung dafür, einen Kredit beantragen und aufnehmen zu können.

Unterschiedliche Stufen der Geschäftsfähigkeit

Wenn von der Geschäftsfähigkeit gesprochen wird, dann ist damit in der Regel die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit gemeint, die auch als voll Geschäftsfähigkeit bezeichnet wird. Abgesehen davon gibt es allerdings drei Stufen der Geschäftsfähigkeit, die sich nach dem Alter der Person richten und wie folgt aussehen:

  • Nicht geschäftsfähig
  • Eingeschränkt geschäftsfähig
  • Uneingeschränkt geschäftsfähig

Als nicht geschäftsfähig gelten alle Kinder bis einschließlich des Alters von sechs Personen. Bis zum Erreichen des siebten Lebensjahres dürfen Kinder keinerlei eigene rechtsverbindliche Entscheidungen treffen und sind demzufolge nicht geschäftsfähig. Eine zweite Stufe gibt es ab dem Erreichen des siebten Lebensjahres, denn dann gilt die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit. Diese beinhaltet, dass Kinder und Jugendliche zwar eigene Entscheidungen treffen dürfen, diese jedoch in der Regel von der Zustimmung der Eltern abhängig sind.

Eine Ausnahme gibt es allerdings, nämlich sogenannte Taschengeldgeschäfte. Möchte sich das Kind zum Beispiel von seinem Taschengeld eine Zeitschrift zum Preis von fünf Euro kaufen, ist das im Rahmen der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit ausreichend, damit ein rechtsverbindliches Geschäft zu Stande kommt. Die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit tritt dann mit Erreichen des 18. Lebensjahres ein. Ab diesem Zeitpunkt kann jede natürliche Person, die nicht geisteskrank ist oder unter Vormundschaft steht, eigenständig rechtsverbindliche Entscheidungen treffen und somit auch Geschäfte abschließen. Aus diesem Grund müssen Banken stets darauf achten, dass sie keinen Kredit mit Minderjährigen abschließen, da diese entweder nicht geschäftsfähig oder nur eingeschränkt geschäftsfähig sind.

Geschäftsfähigkeit: Banken müssen Kreditfähigkeit prüfen

Im Finanzierungsbereich wird meistens nicht von der Geschäftsfähigkeit gesprochen, sondern stattdessen von der Kreditfähigkeit. Gemeint ist allerdings das gleiche, nämlich dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein muss, damit er einen Kredit erhalten darf. Die Kreditfähigkeit tritt somit zum gleichen Zeitpunkt ein, zu dem der Kunde voll geschäftsfähig und somit volljährig wird. Zur Prüfung der Kreditfähigkeit sind die Kreditgeber deshalb verpflichtet, weil es in Deutschland nicht erlaubt ist, Geld an nicht voll geschäftsfähige Personen zu verleihen. Die Prüfung der Geschäftsfähigkeit und somit der Kreditfähigkeit ist jedoch einfach. Die Banken müssen sich lediglich einen Personalausweis vorlegen lassen und anhand des Geburtsdatums zu prüfen, ob der Kreditantragsteller bereits volljährig ist.

Kreditaufnahme mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit möglich?

Auf der einen Seite gilt in Deutschland die Maßgabe, dass Kredite nicht an Minderjährige und somit nicht an eingeschränkt geschäftsfähige oder gar nicht geschäftsfähige Personen vergeben werden dürfen. Auf der einen Seite existiert jedoch eine Ausnahme, die dazu führt, dass unter bestimmten Umständen auch eingeschränkt geschäftsfähige ein Darlehen erhalten können.

In der Praxis kommt dieser Sachverhalt insbesondere dann vor, wenn der Minderjährige bereits selbstständig ist und ein eigenes Business hat, für welches er eine Finanzierung benötigt. Um den Mangel der fehlenden Geschäftsfähigkeit auszugleichen, müssen allerdings nicht nur die Eltern und somit die Erziehungsberechtigten (gesetzliche Vertreter) der Darlehensaufnahme zustimmen, sondern eine Erlaubnis des zuständigen Vormundschaftsgerichtes muss ebenfalls eingeholt werden. Liegt beides vor, dürfen Banken auch an eingeschränkt geschäftsfähige Kunden einen Kredit vergeben.

Der COMPEON Finanzblog

Alles für Unternehmer rund um die Themen Finanzierung, Mittelstand und Digitalisierung. Bleiben Sie mit uns immer informiert!

Jetzt ansehen