Gewährleistungshaftung
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Alle Verbraucher, die schon einmal Waren gekauft haben, sind früher oder später mit der sogenannten Gewährleistungshaftung in Kontakt gekommen. Diese wird häufig auch als Mängelhaftung bezeichnet und soll insbesondere Käufer und Verbraucher, die Produkte offline oder online haben, vor einem Mangel schützen. In unserem Beitrag möchten wir näher auf die Gewährleistungshaftung eingehen und dabei erläutern, was diese beinhaltet, wie sie funktioniert und was Sie zu diesem Thema sonst noch wissen sollten.
Was ist die Gewährleistungshaftung?
Die Gewährleistungshaftung wird oft auch als Produkthaftung bezeichnet. Sie soll dafür sorgen, dass der Anbieter einer Ware dafür haftet, wenn es Mängel gibt. Geht es um die gesetzliche Gewährleistungsfrist, so erstreckt sich diese über einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Kauf der Produkte. Die Gewährleistungshaftung basiert unter anderem auf dem Paragraphen 433 Abs. 1 BGB. Danach besteht nämlich für Verkäufer einer Sache die Pflicht, die entsprechende Sache in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Gibt es hingegen Mängel, tritt eben die Gewährleistungshaftung in Kraft.
Was sind die Rechte des Käufers?
Im Rahmen der Gewährleistungshaftung gibt es in der Regel mehrere Optionen, die der Käufer bei einer mangelhaften Ware wahrnehmen kann. Hier ist zu unterscheiden, ob sich das Gewährleistungsrecht in Form des Kaufrechts oder des Werkvertragsrechts zeigt. Handelt es sich um den Kauf einer mangelhaften Sache, so stehen dem Käufer normalerweise die folgende Rechte zu:
- Anspruch auf Nacherfüllung
- Rücktrittsrecht
- Minderung des Kaufpreises
- Anspruch auf Schadenersatz
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen
In aller Regel kommen nicht sämtliche Rechte sofort zum Tragen, sondern bauen teilweise aufeinander auf. Die Rechte im Bereich des Werkvertragsrechts sind ganz ähnlich und beinhalten ebenfalls zunächst ausschließlich den Anspruch auf Nacherfüllung. Darauf folgend gibt es mehrere Alternativen, insbesondere das Rücktrittsrecht und das Minderungsrecht.
Wer trägt die Beweislast bei der Gewährleistungshaftung?
Ein interessanter Aspekt bei der Gewährleistungshaftung ist, wer eigentlich die Beweislast dafür trägt, dass ein Mangel existiert und vor allem, seit wann dieser vorhanden ist. Wer allerdings die Beweislast trägt, hängt auch davon ab, wer entsprechende Vertragspartei ist. Geht es um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf, also zum Beispiel um den Erwerb verschiedener Materialien, gibt es eine sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Verkäufer beweisen muss, dass der Mängel nicht schon beim Kauf vorlag. Abweichend davon gilt im Allgemeinen, dass der Käufer auch die Beweislast trägt.
Worin unterscheidet sich die Gewährleistungshaftung von der Garantie?
In der Praxis verwechseln zahlreiche Verbraucher die Gewährleistung und die damit verbundene Gewährleistungshaftung mit einer Garantie. Der Unterschied besteht darin, dass Verkäufer einer Ware eine gesetzliche Gewährleistungshaftung tragen. Das wiederum bedeutet, dass der Verkäufer dazu verpflichtet ist, das mangelhafte Produkt zu reparieren oder in einwandfreier Form neu zu liefern. Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine mehr oder weniger erweiterte, freiwillige Leistung des entsprechenden Verkäufers. Somit besteht das Recht, die Garantieleistung an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. In der Praxis sind Garantien meistens sowohl zeitlich als auch von der Leistung her umfangreicher als die gesetzliche Gewährleistung.
Wie lange gilt die Gewährleistungshaftung?
Jeder gewerbliche Verkäufer ist dazu verpflichtet, eine Gewährleistung von zwei Jahren zu geben. Dies gilt allerdings nur für neue Waren, denn bei Gebrauchtwagen ist die Gewährleistungszeit mit zwölf Monaten nur halb so lang. Abgedeckt sind übrigens von der Gewährleistungshaftung nur solche Mängel, die das entsprechende Produkt zum Kaufzeitpunkt hatte. Dementsprechend gilt die Gewährleistung natürlich nicht für solche Mängel und Fehler, die erstmals durch die Nutzung bzw. nach der Lieferung entstanden sind.