Gewerbeschein
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Wer selbstständig ist und ein sogenanntes Gewerbe betreibt, der muss sich vorher eine behördliche Erlaubnis einholen. Diese wird landläufig auch als Gewerbeschein bezeichnet. In unserem Beitrag erfahren Sie zunächst, worum es sich bei einem Gewerbeschein handelt. Darüber hinaus erläutern wir unter anderem, für welche Art von Tätigkeit ein Gewerbeschein benötigt wird, wo dieser zu beantragen ist, welche Angaben auf dem Gewerbeschein enthalten sind und welche Kosten durch die Anmeldung verursacht werden.
Worum handelt es sich bei einem Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein ist ein offizielles Dokument, welches von der zuständigen Behörde, in der Regel dem Gewerbeamt, ausgestellt wird. Gleichzeitig handelt es sich beim Gewerbeschein um einen Nachweis darüber, dass die entsprechende Person ein Gewerbe behördlich angemeldet hat und gleichermaßen berechtigt dazu ist, die auf dem Gewerbeschein genannte Tätigkeit durchzuführen. Dies ist nicht selbstverständlich, denn wer beispielsweise eine Vorstrafe hat, bekommt in vielen Fällen keinen Gewerbeschein und darf dementsprechend die geplante Tätigkeit nicht ausführen.
Je nach Gewerbe wird ein solcher Gewerbeanmeldungsschein entweder problemlos und ohne weitere Nachweise ausgestellt, oder es sind zusätzliche Erfordernisse und Dokumente notwendig. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Tätigkeiten, die speziellen Kontrollen unterliegen oder die an einen Tätigkeitsnachweis gebunden sind. In diesem Fall werden meistens bestimmte Anforderungen an den Selbstständigen gestellt, der nur dann beim Erfüllen der Voraussetzungen einen Gewerbeschein erhält.
Wo beantrage ich einen Gewerbeschein?
Die Beantragung des Gewerbescheins erfolgt bei der zuständigen Gewerbehaltestelle, die wiederum normalerweise zur Abteilung des Ordnungsamtes zählt. Ausgestellt wird der Gewerbeschein normalerweise bei der Gemeindeverwaltung und muss demzufolge auch dort beantragt werden. Dies muss auch heute noch meist persönlich erfolgen, da die Identität des Antragstellers durch Vorlage des Personalausweises zu überprüfen ist.
Welche Angaben enthält der Gewerbeschein?
Die wohl wichtigste Angabe, die auf dem Gewerbeschein genannt werden muss, ist die exakte Bezeichnung des beantragten und später auszuführenden Gewerbes. Falls Sie beispielsweise eine Tierpension führen möchten, muss diese Tätigkeit im Gewerbeschein genannt werden. Mitunter kann es notwendig sein, auf einem Beiblatt erweiternde Erklärungen zur entsprechenden Tätigkeit festzuhalten. Darüber hinaus enthält der Gewerbeschein persönliche Angaben, wie zum Beispiel Namen der Person, Firmensitz und auch weitere Gewerbe können dort aufgeführt sein, falls die Gewerbeanmeldung für mehrere Tätigkeiten gelten soll.
Was kostet ein Gewerbeschein?
Wer einen Gewerbeschein beantragt, der muss mit – wenn auch relativ geringen – Kosten rechnen. In der Regel berechnen die entsprechenden Gewerbemeldestellen Gebühren zwischen 20 bis 60 Euro in Form von Bearbeitungsgebühren. Besitzen Sie bereits einen Gewerbeschein und soll das Gewerbe lediglich umgemeldet werden, werden dafür normalerweise zwischen 10 bis 20 Euro berechnet.
Wer darf einen Gewerbeschein beantragen?
Grundsätzlich kann nicht einfach jede Person in Deutschland einen Gewerbeschein beantragen, sondern es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere:
- Erlaubnis gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen liegt vor
- Zusätzlich Erlaubnis bei einem erlaubnispflichtige Gewerbe
- Benötigte Unterlagen können beigebracht werden, wie zum Beispiel Personalausweis
- Eventuelle Vorstrafen sind kein Hindernis für das Gewerbe
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung brauchen bestimmte Selbstständige übrigens keinen Gewerbeschein. Das gilt für die sogenannten Freiberufler, wie zum Beispiel Journalisten, Architekte und Ärzte. Diese betreiben kein Gewerbe, sondern gehen einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Daher müssen sie sich lediglich beim Finanzamt anmelden, jedoch keinen Gewerbeschein bei der Gewerbemessstelle beantragen. Dies hat durchaus Vorteile, denn da kein Gewerbe existiert, ist beim Überschreiten einer bestimmten Gewinngrenze auch keine Gewerbesteuer zu zahlen.