Girokonto
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Das Girokonto ist nach wie vor das Bankkonto, welches von den weitaus meisten Bürgern genutzt wird. Dieses Konto fällt in die Gruppe der Zahlungsverkehrskonten, denn in erster Linie wird das Girokonto in Anspruch genommen, um am Zahlungsverkehr teilzunehmen. Dies bedeutet, dass auf dem Girokonto fast immer die Gutschrift des Gehalts, einer Ausbildungsvergütung, der Rente und sonstiger Einkünfte erfolgt. Auf der anderen Seite werden auf dem Girokonto viele Ausgaben verbucht, wie zum Beispiel Versicherungsprämien, Mietzahlungen, Kreditraten oder sonstige Aufwendungen.
Girokonto kann im Haben und Soll geführt werden
Es gibt nicht viele Bankprodukte, die sowohl im Soll als auch im Haben geführt werden können. Das Girokonto gehört dazu, vorausgesetzt natürlich, dass die Bank dem jeweiligen Kontoinhaber einen Dispositionskredit oder anderweitigen Überziehungsrahmen eingeräumt hat. Das Girokonto als beinhaltet zahlreiche Leistungen bzw. diese sind mit dem Konto verbunden. Je nach Bank, Angebot und Kunde können insbesondere die folgenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Girokonto abgerufen werden:
- Überweisungen tätigen
- Am Lastschrifteinzugsverkehr teilnehmen
- Daueraufträge einrichten und ausführen
- Online-Banking
- Dispositionskredit in Anspruch nehmen
- Mit zum Girokonto gehöriger Kundenkarte bargeldlos zahlen und am Geldautomaten Bargeld verfügen
- Kreditkarte zum Girokonto
All diese Leistungen sind typisch für sämtliche Girokonten, die nicht besonderen Einschränkungen unterliegen, wie es zum Beispiel bei einem Guthabenkonto der Fall wäre.
Was kostet ein Girokonto?
Das Girokonto ist nicht nur das am häufigsten genutzte Bankkonto der Deutschen, sondern für die meisten Kunden gleichzeitig auch das teuerste Konto. Dies trifft übrigens ebenfalls auf die Banken zu, denn für gewöhnlich ist der Zahlungsverkehr nebst Führen des Girokontos für das Kreditinstitut ein Verlustgeschäft. Beim Girokonto gibt es zunächst einen Hauptkostenfaktor, nämlich die Kontoführungsgebühren. Diesbezüglich existieren am Markt mehrere Gebührenmodelle, die von den jeweiligen Banken genutzt werden. Dazu zählen insbesondere die folgenden drei Modelle:
- Grundgebühr
- Grundgebühr plus Abrechnung Buchungsposten
- Einzelabrechnung der Buchungsposten
Auf breiter Ebene durchgesetzt hat sich vor allem das erste Modell, nämlich dass sämtliche gewöhnliche Leistungen des Girokontos mit der monatlich zu zahlenden Grundgebühr abgegolten werden. Ebenfalls nicht selten ist eine Mischung aus Grundgebühr und Abrechnung der Buchungen, die dann beispielsweise 30 Buchungsposten pro Monat enthält, während jeder weitere Buchungsposten einzeln abgerechnet wird. Jeder Kunde muss an dieser Stelle für sich selbst ermitteln, welches Gebührenmodell am günstigsten ist.
Nicht alle Banken berechnen Kontoführungsgebühren, denn insbesondere einige Direktbanken stellen manchmal ein sogenanntes kostenloses Girokonto zur Verfügung. Dies ist allerdings oftmals an eine Bedingung geknüpft. Sollte diese nicht erfüllt sein, müssen die Kontoinhaber auch beim kostenlosen Girokonto Kontoführungsgebühren zahlen. Eine häufig genannte Bedingung besteht darin, dass beispielsweise monatlich 1.200 Euro an Gehaltseingang auf dem Konto verbucht werden müssen, damit die Kostenfreiheit gereift.
Neben den Kontoführungsgebühren kann es beim Girokonto noch weitere Kosten geben. Dazu können beispielsweise gebührenfreie extra Leistungen zählen und natürlich insbesondere der Dispozins. Dieser wird von der Bank allerdings nur dann berechnet, wenn das Girokonto überzogen ist, der zugesagte Dispositionskredit also in Anspruch genommen wird. Grundsätzlich ist der Dispositionskredit ein sehr teures Darlehen, denn durchschnittlich berechnen die Banken hier zwischen neun und zehn Prozent für die Überziehung des Girokontos.
Wer darf ein Girokonto eröffnen?
Wer ein Girokonto eröffnen möchte, muss volljährig sein. Allerdings bieten die Banken mittlerweile auch schon Jugendlichen und Schülern ein Girokonto an. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, allerdings müssen dann die gesetzlichen Vertreter, demzufolge in der Regel die Eltern, der Kontoeröffnung zustimmen. Seit wenigen Jahren gibt es zudem für jeden EU-Bürger das Recht auf ein Girokonto. Die Bank darf seit diesem Zeitpunkt keine Kontoeröffnung ablehnen, falls der Kunde noch bei keinem Kreditinstitut innerhalb der EU ein Girokonto besitzt. Allerdings sind die Banken nicht dazu verpflichtet, alle mit dem Girokonto verbunden Leistungen zur Verfügung zu stellen. So müssen beispielsweise keine Kreditkarten ausgegeben werden und auch die Einräumung eines Dispositionskredites ist nicht obligatorisch, sondern die kontoführende Bank kann frei entscheiden, wem sie die Überziehung zur Verfügung stellt und wem nicht.