Gründungskosten
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Die Gründung eines Unternehmens ist nahezu immer mit Kosten verbunden. Dabei kann es sich um Investitionskosten oder auch laufende Kosten handeln, wie zum Beispiel für die Gehälter der neuen Mitarbeiter. Sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung stehen, werden auch als Gründungskosten bezeichnet. Mit diesem Thema möchten uns im folgenden Beitrag näher beschäftigen.
Was sind Gründungskosten?
Per Definition handelt es sich bei Gründungskosten um sämtliche Ausgaben und somit um Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens stehen. Demzufolge sind die Gründungskosten unabdingbar, weil erst dann der Geschäftsbetrieb dauerhaft aufgenommen werden kann. Ein großer Bereich der Gründungskosten sind Gründungsinvestitionen, die sich nicht selten sogar im fünf- oder sechsstelligen Bereich bewegen können.
Welche Gründungskosten gibt es?
Es gibt eine Reihe typischer Gründungskosten, die allerdings auch abhängig von der jeweiligen Branche sind. Zu den am häufigsten in der Praxis auftretenden Gründungskosten zählen insbesondere:
- Provisionen für Makler und Steuerberater
- Notar- und Gerichtskosten
- Gebühren bei Ämtern
- Geschäftsausstattung
- Marketingkosten
- Gründerlohn
Zu den typischen Gründungskosten können zum Beispiel die Notar- und Gerichtskosten gehören, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, bei dem ein Eintrag ins Handelsregister vorgenommen werden muss. Darüber hinaus sind oftmals Provisionen an Makler und Steuerberater zu zahlen, der zum Beispiel die Eröffnungsbilanz erstellt. Zu den Gründungsinvestitionen zählen zum Beispiel Kosten, die durch den Kauf einer Geschäftsausstattung anfallen. Ebenfalls in diesen Bereich fallen Marketingkosten, beispielsweise für das Drucken von Visitenkarten oder auch das Erstellen der Webseite.
Wie werden Gründungskosten in der Bilanz aufgeführt?
Im Zusammenhang mit den Gründungskosten ist es wichtig, die entsprechenden Ausgaben zu erfassen, da diese zur ordentlichen Buchführung zählen. Daher ist es sinnvoll, sämtliche Kaufbelege und Rechnungen gut aufzubewahren und möglichst digital zu speichern. Hintergrund ist, dass die Gründungskosten in der Bilanz aufgeführt und somit verbucht werden müssen. Dazu gibt es die entsprechenden Konten, in der die jeweiligen Gründungskosten aufgeführt werden.
Können Gründungskosten von der Steuer abgesetzt werden?
Für viele Unternehmen ist es eine wichtige Frage, ob die zum Teil nicht unerheblichen Gründungskosten vor der Steuer abgesetzt werden können. Tatsächlich ist das in den meisten Fällen problemlos möglich, sodass die Gründungskosten im Rahmen der sogenannten „Vorweggenommenen Betriebsausgaben“ steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings darf keine Aktivierung als Vermögensgegenstand vorgenommen werden. Demgegenüber ist das bei Gründungsinvestitionen sehr gut möglich, denn diese dürfen abgeschrieben werden.
Was sind die Vorgründungskosten?
Neben den eigentlichen Gründungskosten gibt es häufiger sogenannte Vorgründungskosten. Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich dabei um Ausgaben, die bereits vor der Gründung eines Unternehmens anfallen. Dazu gehört zum Beispiel das Erstellen eines Businessplans oder auch eine umfangreichere Marktanalyse, deren Ergebnisse dann im Geschäftsplan niedergeschrieben werden. Darüber hinaus fallen häufig Marketing- und Reisekosten sowie Honorare für Unternehmensberater in die Sparte der Vorgründungskosten.
Was sind administrative Gründungskosten?
Die Gründungskosten lassen sich durchaus in mehrere Rubriken einteilen, zu denen auch die sogenannten administrativen Gründungskosten zählen. Dabei handelt es sich um Ausgaben, die in der Regel zwingend notwendig sind, weil es zum Beispiel Genehmigungen oder Formalitäten geht, die erforderlich sind. Typische administrative Gründungskosten sind insbesondere:
- Steuerberater
- Gründungsberater
- Gewerbeanmeldung
- Anwalts- und Notarkosten
- Kosten für die Eintragung ins Handelsregister
- Anmeldekosten für Patente oder Marken
Zu beachten ist, dass insbesondere die administrativen Gründungskosten in größerem Umfang abhängig von der jeweiligen Rechtsform der Gesellschaft sind. Besonders günstig sind Personengesellschaften und Einzelunternehmen, denn dort liegen die administrativen Gründungskosten oftmals bei unter 150 Euro. Für eine GmbH hingegen können schon einmal leicht Gründungskosten von über 1.000 Euro anfallen.