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Gründungszuschuss

 
In Deutschland gibt es die Möglichkeit, dass Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, einen sogenannten Gründungszuschuss erhalten. Dieser ist allerdings an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die der Beantragende erfüllen muss. Innerhalb der letzten 20 Jahre gab es einige Veränderungen beim Gründungszuschuss. Wir wollen in unserem Beitrag auf einige Details eingehen und erläutern, was der Gründungszuschuss ist, welche Voraussetzungen es gibt, wie hoch die Förderung ist und was es zu diesem Thema noch an relevanten Fakten gibt.

Was ist der Gründungszuschuss?

 
Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine sogenannte Transferleistung, die seitens des Staates fließt. Der Sinn und Zweck besteht darin, die Existenzgründung von Privatpersonen zu fördern. Bezahlt wird Gründungszuschuss seitens der Bundesagentur für Arbeit, sodass es eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass sie zum Zeitpunkt der Beantragung erwerbslos und arbeitslos gemeldet sind. Der Gründungszuschuss als Förderung für Existenzgründungen ist ein Baustein des Hartz IV Konzepts, welches es mittlerweile seit fast 20 Jahren gibt.

Unter welchen Voraussetzungen erhält man einen Gründungszuschuss?

 
Wer einen Gründungszuschuss erhalten will, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten sind:

  • Geplante Selbstständigkeit soll hauptberuflich ausgeübt werden
  • Sie sind arbeitslos (gemeldet)
  • Es existiert noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 150 Tage
  • Fachkundige Stelle bescheinigt die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells
  • Persönliche Eignung des Gründers

Die wichtigsten Voraussetzungen sind also zusammengefasst, dass Sie arbeitslos sind, noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und sowohl Ihre geplante Geschäftstätigkeit tragfähig erscheint als auch Sie eine ausreichende persönliche und fachliche Eignung haben, um überhaupt eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen zu können.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

 
Grundsätzlich gliedert sich der Gründungszuschuss in zwei Phasen, weshalb auch Unterschiede bei der Höhe der Förderung existieren. Die erste Phase erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Gründungszuschuss identisch mit der Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes. Darüber hinaus gibt es einen Zuschlag von 300 Euro pro Monat, der in erster Linie dazu gedacht ist, eine soziale Absicherung zu gewährleisten. In der sich anschließenden Phase fällt die Zahlung des Grundbetrages weg, der zuvor identisch mit dem Arbeitslosengeld gewesen ist. Das bedeutet, dass in dieser zweiten Phase nur noch ein monatlicher Betrag in Höhe von 300 Euro als Gründungszuschuss gezahlt wird.

Wie lange erhalte ich den Gründungszuschuss?

 
Den Gründungszuschuss erhalten Sie insgesamt für einen Zeitraum von maximal 15 Monaten. Diese Zeitspanne gliedert sich in die zuvor beschriebenen zwei Phasen, also in sechs Monate und anschließende neun Monate.

Sozialversicherung beim Gründungszuschuss

 
In der Phase, in der Sie einen Gründungszuschuss erhalten, gibt es oft Fragen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung. Bei der Rentenversicherung gestaltet es sich so, dass keine Verpflichtung besteht, in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Lediglich einige selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeiten sind davon ausgenommen, wie zum Beispiel Lehrer oder Künstler. Diese sind verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Während Sie einen Gründungszuschuss beziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Allerdings gilt Vergleich zu Arbeitnehmern eine etwas andere Mindestbemessungsgrundlage. Wichtig zu wissen ist, dass keine Versteuerung des Gründungszuschusses stattfindet.

Wie und wo stelle ich einen Antrag?

 
Wenn Sie einen Gründungszuschuss haben möchten, müssen Sie im ersten Schritt einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Dort müssen Sie eine Reihe von Angaben machen, nicht nur zu Ihrer Person, sondern ebenfalls zu der geplanten, selbständigen Tätigkeit. Im Antrag ist bereits aufgeführt, welche Unterlagen und Bescheinigungen Sie eventuell beifügen müssen, wie zum Beispiel die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle im Hinblick auf die Tragfähigkeit der Existenzgründung, Nachweis persönlicher Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine Anmeldung zur selbstständigen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung).

 

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