GuV Konto
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Ein sehr wichtiges Konto im Rahmen der Buchhaltung eines Unternehmens und des Rechnungsabschlusses ist das GuV Konto. Dabei steht GuV als Abkürzung für „Gewinn und Verlust“. Innerhalb des GuV Kontos findet der Abschluss der Erfolgskonten statt und es kann abgelesen werden, ob das Unternehmen einen Gewinn erzielt oder Verlust erlitten hat.
Worum handelt es sich beim GuV Konto?
Im GuV Konto werden die Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens festgehalten, sodass daraus am Ende des Geschäftsjahres die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden kann. Dazu findet eine Aufteilung des GuV Kontos in Aufwands- und Ertragskonten statt. Buchhalterisch betrachtet handelt es sich beim GuV Konto um ein Unterkonto des Eigenkapitals, da ein direkter Einfluss besteht, da das GuV Konto über das Eigenkapital abgeschlossen wird. Ist bei der Endabrechnung die Seite der Aufwendungen höher als die Erträge, dann hat das Unternehmen einen Betriebsverlust erlitten. Dessen Höhe lässt sich im GuV Konto ablesen.
Worum handelt es sich bei der GuV?
Um die Aufgabe und Funktionsweise des GuV Kontos zu verstehen, ist es zuvor wichtig, sich ein Bild zu machen, warum es dieses Konto überhaupt gibt. Das „Ziel“ besteht darin, durch das Konto eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, die ein Hauptbestandteil des Jahresabschlusses darstellt. An dieser Gewinn- und Verlustrechnung kann abgelesen werden, wie sich der unternehmerische Erfolg darstellt, also ob die Firma also einen Gewinn erzielt oder einen Verlust erlitten hat. Die jährlich zu erstellende Gewinn- und Verlustrechnung muss bestimmten Methode folgen, die sich aus dem Handelsgesetzbuch ableiten lassen.
Wie ist das GuV Konto aufgebaut?
Beim GuV Konto handelt es sich um ein sogenanntes Erfolgskonto. Das bedeutet auch, dass es den Regeln der doppelten Buchführung folgt. Dies wiederum führt dazu, dass sich auf der Sollseite des GuV Kontos, die auf der linken Seite angesiedelt ist, sämtliche Aufwandskonten befinden. Die Habenseite wiederum spielt die Seite der Ertragskonten wieder. Der Abschluss des GuV Kontos erfolgt, indem die beiden Salden (Soll und Haben) subtrahiert werden. Diese Differenz ist anschließend entweder der vom Unternehmen erzielte Gewinn oder der erlittene Verlust und wird in die G+V-Rechnung übertragen.
Die Unterkonten des GuV Kontos
Damit das GuV Konto aufgestellt und abgeschossenen kann, sind verschiedene Unterkonten notwendig. Dabei handelt es sich um die sogenannten Erfolgskonten, die aus den Aufwands- und den Ertragskonten bestehen. Diese Erfolgskonten müssen jedes Jahr auf dem G+V-Konto abgeschlossen werden.
Auf den Aufwandskonten konnten werden sämtliche Kosten verbucht, die dem Unternehmen entstehen. Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden Positionen:
- Personalkosten
- Wareneinsatz
- Energiekosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Verwaltungskosten
- Betriebskosten
- Zinsaufwendungen
Um die Aufwandskonten abzuschließen, findet hinsichtlich des GuV Konto die folgende Buchung statt:
GuV (Soll) an Aufwandskonten (Haben)
Während auf den Aufwandskonten sämtliche Kosten verbucht werden, werden auf den Ertragskonten die Einnahmen zusammengefasst. Dabei handelt es sich vor allem um die folgenden Posten:
- Zuschüsse
- Zinserträge
- Umsatzerlöse
- Außerordentliche Erträge
Der Abschluss der Ertragskonten wird mit folgendem Buchsatz vorgenommen:
Ertragskonten (Soll) an GuV (Haben)
Abschluss der Gewinn- und Verlustrechnung
Am Ende der Buchungen findet der Abschluss des GuV Konto auf das Eigenkapitalkonto statt. Sollte sich ein Jahresüberschuss ergeben haben, so weist der Saldo des G+V-Kontos einen Sollsaldo aus. Das führt dazu, dass der entstandene Gewinn auf der Habenseite des Eigenkapitalkontos abzulesen ist. Gibt es hingegen einen Jahresfehlbetrag, dann befindet sich der GuV-Kontosaldo im Haben und es muss der Buchungssatz: „Eigenkapital (Soll) an GuV (Haben)“ vorgenommen werden. Dieser Verlust wird auf der Sollseite des Eigenkapitalkontos aufgeführt.