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Lieferantenkredit

Der Lieferantenkredit wird häufig auch als Ratenkredit oder Handelskredit bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine Darlehen, welches ein Lieferant seinem Abnehmer, also dem Verkäufer einer Ware oder Anbieter einer Dienstleistung, einräumt. Für viele Unternehmen, insbesondere Selbstständige, ist der Lieferantenkredit eine wichtige Finanzierungsalternative.

Was ist die Grundlage für den Lieferantenkredit?

Grundsätzlich ist es zunächst einmal nach dem BGB so, dass der Käufer einer Ware dazu verpflichtet ist, den Kaufpreis nach Erhalt der jeweiligen Ware zu bezahlen. Trotzdem ist es dem Verkäufer natürlich freigestellt, den Käufer ein Zahlungsziel einzuräumen. Er verschiebt damit die Zahlungspflicht auf einen späteren Zeitpunkt. Exakt bei diesem Vorgang handelt es sich um einen Lieferantenkredit. Dieser setzt stets voraus, dass der Käufer einer Ware nach der Übergabe nicht sofort bar zahlen muss, sondern stattdessen räumt der Lieferant ihm ein Zahlungsziele ein. Es handelt sich somit um einen Zahlungsaufschub, der rechtlich betrachtet einen Kredit des Lieferanten an den Käufer darstellt. Dies wird im Paragraph 488 BGB definiert.

Wie funktioniert der Lieferantenkredit im Detail?

Der Lieferantenkredit ist von klassischen Bankkrediten abzugrenzen, denn in diesem Fall erhält der Schuldner kein Bargeld ausgezahlt, wie es bei einem Bankdarlehen der Fall ist. Stattdessen gewährt der Lieferant seinen Kunden einen Zahlungsaufschub. Dies bedeutet, dass der Käufer die Ware entgegennehmen kann, allerdings beispielsweise erst 14 oder 30 Tage später zahlen muss. Trotzdem geben Lieferanten ihren Kunden meistens einen bestimmten Anreiz, dass sie das vereinbarte Zahlungsziel möglichst nicht in vollem Umfang ausnutzen. So wird häufig die Zahlungsbedingung angeboten, dass der Käufer einen Preisnachlass, auch als Skonto bezeichnet, von beispielsweise drei bis fünf Prozent erhält, falls er die Waren doch innerhalb von wenigen Tagen bezahlen sollte.

Welche Vor- und Nachteile hat der Lieferantenkredit?

Der wesentliche Vorteil des Lieferantenkredites besteht für den Käufer darin, dass er die Waren nicht sofort bezahlen muss. Im Idealfall kann er die gekauften Güter selbst weiterveräußern, beispielsweise dann, wenn es sich um einen Zwischenhändler handelt. So kann es passieren, dass er den Verkaufserlös bereits erhält, bevor er den Lieferanten bezahlen muss. Somit entstehen keine Liquiditätsprobleme und falls der Käufer die Waren doch schneller bezahlen kann, erhält er sogar nicht selten ein Skonto seitens des Lieferanten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind zum Teil sogar auf solche Lieferantenkredite angewiesen.

Der wesentliche Nachteil des Lieferantenkredites besteht in der Regel darin, dass der zu zahlende Effektivzins vergleichsweise hoch ist. Mitunter wird dieser Zinssatz in der Rechnung nicht einmal ausgewiesen, sodass sich Käufer bei der Vereinbarung eines Lieferantenkredites genau erkundigen sollten, welche Kosten eventuell auf sie zukommen werden.

Lieferantenkredit statt Bankdarlehen

Für viele Käufer von Waren, die regelmäßig einen Lieferantenkredit nutzen, handelt es sich um eine vorteilhaftere Alternative zum Bankdarlehen. Durch den Lieferantenkredit wird eine eventuell bei der Bank bestehende Kreditlinie nicht belastet und insbesondere bei Inanspruchnahme des Skontos kann der Lieferantenkredit sogar günstiger als ein Bankdarlehen sein. Zudem ist der Lieferantenkredit sehr flexibel und wird in den weitaus meisten Fälle ohne Sicherheiten eingeräumt. Ein weiterer Vorteil besteht gegenüber dem Bankdarlehen darin, dass durch eine ordnungsgemäße Zahlung beim Lieferantenkredit die Geschäftsbeziehung zum Lieferanten gestärkt werden kann.
Vergleich zwischen Lieferantenkredit und Kontokorrentkredit

Der Lieferantenkredit zählt eindeutig zu den kurzfristigen Kreditlinien, die es im Gewerbebereich gibt. Daher findet häufig unter anderem ein Vergleich mit dem Kontokorrentkredit statt. Auch dabei handelt es sich um eine eher kurzfristige Kreditlinie. Ein gravierender Unterschied zwischen Lieferantenkredit und Kontokorrentkredit ist, dass der Lieferantenkredit – wie der Name bereits sagt – vom entsprechenden Lieferanten des jeweiligen Kunden eingeräumt wird. Beim Kontokorrentkredit hingegen handelt es sich um eine Kreditlinie, die naturgemäß seitens der kontoführenden Bank auf dem Girokonto des Kunden zur Verfügung gestellt wird.

Ein weiterer Unterschied zwischen Lieferantenkredit und Kontokorrentkredit besteht darin, dass beim Lieferantenkredit keine Zinsen zu zahlen sind. Ganz im Gegenteil: Sollte der Kunde das Zahlungsziel nicht in Anspruch nehmen und die Rechnung doch sofort bezahlen, kann er in aller Regel sogar ein Skonto nutzen. Beim Kontokorrentkredit hingegen muss für jeden Tag, an dem die Kreditlinie in Anspruch genommen wird, ein Zins an die Bank gezahlt werden. Somit gibt es einige Unterschiede zwischen Lieferantenkredit und Kontokorrentkredit. Diese können von Bedeutung sein, wenn Sie überlegen, welche der zwei Kreditarten Sie sich entscheiden.

Welchen Zweck und Nutzen haben Lieferantenkredite?

Der wesentliche Sinn und Zweck eines Lieferantenkredites ist aus Sicht des Zahlungspflichtigen, dass er eine Zahlungsfrist eingeräumt bekommt. Diese beträgt dann nicht nur die häufig üblichen 14 Tage, sondern der Lieferant räumt zum Beispiel eine Zahlungsfrist in Höhe von 30 Tagen ein. Dadurch wird die Liquidität des Zahlungspflichtigen für diesen Zeitraum geschont und er kann eventuell in dieser Zeit selbst Einnahmen generieren, sodass am Ende der Zahlungsfrist die entsprechende Rechnung bezahlt werden kann.

Viele Zahlungspflichtige sehen den Lieferantenkredit aber auch deshalb sehr gerne, weil er häufig mit einem möglichen Skonto verbunden ist. Sollte die Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist, meistens innerhalb der ersten zehn Tage, gezahlt werden, gibt es einen Preisnachlass von beispielsweise drei Prozent. Die verlängerte Zahlungsfrist in Form des Lieferantenkredites würde also nicht in Anspruch genommen werden, was natürlich ebenfalls für den Zahlungsempfänger einen Vorteil darstellt.

Ein weiterer Sinn und Zweck des Lieferantenkredites besteht darin, dass dadurch zum Beispiel die Inanspruchnahme eines teureren Kontokorrentkredites verhindert werden kann. Es recht nicht muss der Zahlungspflichtige extra einen Kredit aufnehmen, um die Rechnung des Lieferanten möglichst schnell bezahlen zu können. Somit verhindert der Lieferantenkredit auf gewisse Art und Weise auch die Inanspruchnahme einer Kreditlinie bei der Bank, was Vorteile mit sich bringen kann.

Lieferantenkredit haben aber nicht nur für den Zahlungspflichtigen einen Sinn und Zweck, sondern bieten ebenfalls dem Zahlungsempfänger einen Vorteil. Dieser besteht insbesondere in der sogenannten Absatzförderung. Im Rahmen der Preispolitik, die mit einem Lieferantenkredit zusammenhängen kann, können Lieferanten unter Umständen bestehende Kunden an sich binden oder neue Kunden gewinnen, weil sie eben dazu bereit sind, ein längeres Zahlungsziel einzuräumen. Dies ist manchen Zahlungspflichtigen durchaus wichtig, um so vorsichtiger zu kalkulieren und die eigene Liquidität schonend zu können. In der Übersicht sind es demzufolge die folgenden Nutzen, die ein Lieferantenkredit mit sich bringen kann:

  • Liquidität des Zahlungspflichtigen wird geschont
  • Skonto in Form eines Preisnachlasses nutzen
  • Kreditlinie bei der Bank wird geschont
  • Absatzförderung auf Seiten des Zahlungsempfängers

Wie erfolgt die Absicherung eines Lieferantenkredites?

Beim Lieferantenkredit gibt es für gewöhnlich keine „normalen“ Kreditsicherheiten, die zum Beispiel in Form von Bürgschaften oder der Abtretung von Forderungen seitens Banken entgegengenommen werden. Stattdessen beinhaltet die Sicherheit beim Lieferantenkredit, dass die entsprechenden Waren mit einem Eigentumsvorbehalt an den Empfänger geliefert werden. Dieser Eigentumsvorbehalt basiert auf dem sogenannten Abstraktionsprinzip. Das wiederum bedeutet, dass es in Deutschland so geregelt ist, dass nach dem Überlassen einer Sache seitens des bisherigen Eigentümers der Empfänger neuer und auch rechtmäßiger Eigentümer wird. Er ist lediglich dazu verpflichtet, die entsprechende Sache zu bezahlen. Anders stellt sich die Situation beim Eigentumsvorbehalt dar.

In dem Fall bleibt der Lieferant als (ehemaliger) Eigentümer solange rechtlicher Eigentümer des Gegenstandes, bis die Ware bezahlt wurde. Weitere Sicherheiten, außerhalb des Eigentumsvorbehalts gibt es in aller Regel beim Lieferantenkredit nicht. Eine große Sicherheit stellt der Eigentumsvorbehalt für Lieferanten nicht dar. Sie greift im Prinzip nur unter der Voraussetzung, dass der Zahlungspflichtige insolvent wird. Dann kann der Lieferant nämlich seine bereits gelieferten Waren bevor die Gegenstände in die Insolvenzmasse gelangen zurückfordern. Hat der Empfänger die entsprechenden Waren allerdings seinerseits vor der Insolvenz bereits veräußert, würde der entsprechende Verkaufserlös in die Insolvenzmasse fallen. Darüber hinaus gibt es durch den Eigentumsvorbehalt keinen Schutz vor dem sogenannten gutgläubigen Erwerb auf Seiten eines neuen Käufers.

Wann ist der Lieferantenkredit für welche Partei sinnvoll?

Der Lieferantenkredit ist mit einigen Vorteilen ausgestattet, sodass er häufig entweder für den Zahlungsempfänger, für den Zahlungspflichtigen oder meistens für beide Parteien eine sinnvolle Maßnahme darstellt. Für Zahlungspflichtige ist ein Lieferantenkredit seitens des Lieferanten zum Beispiel unter der Voraussetzung sinnvoll, dass kein Bankkredit aufgenommen werden soll oder der Kontokorrentkredit vielleicht schon ausgeschöpft ist, sodass dort keine offene Kreditlinie mehr vorhanden ist. Zusätzlich profitieren Zahlungspflichtige beim Lieferantenkredit davon, dass dieser nicht mit einer Zinszahlung verbunden ist, wie es bei der Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredites der Fall wäre. Damit gehen Zahlungspflichtige oft höheren Kosten aus dem Weg, die durch die Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites in Form der Sollzinsen entstehen würden.

Ebenfalls sinnvoll ist der Lieferantenkredit für Kunden, die keine Verpflichtungen per Vertrag gegenüber Dritten eingehen möchten, wie es für gewöhnlich beim Bankkredit der Fall ist. Das wiederum ist häufig dann von Vorteil, wenn die Kreditwürdigkeit des Zahlungspflichtigen nicht unbedingt die beste ist. Manchmal würde dieser gar keinen Bankkredit bekommen oder einen Kontokorrentkredit nutzen dürfen, sodass der Lieferantenkredit im Prinzip die einzige Finanzierungsalternative darstellen kann. Für sehr preissensible Kunden, die auf ein Skonto in Verbindung mit dem Lieferantenkredit spekulieren, handelt es sich ebenfalls um eine sehr gute Finanzierungsalternative.

Sinnvoll kann der Lieferantenkredit allerdings nicht nur für Zahlungspflichtige sein, sondern ebenfalls für den Lieferanten selbst. Oft dient ein Lieferantenkredit – dann allerdings meistens mit einem Skonto – der Kundenbindung. Dadurch fließt dem Lieferanten oft schnell Liquidität zu, manchmal sogar schneller, als es bei einer normalen Rechnung ohne verlängertes Zahlungsziel der Fall ist.

Beispielrechnung für einen Lieferantenkredit

Dass sich der Lieferantenkredit gleichsam für den Zahlungsempfänger und den Zahlungspflichtigen lohnen kann, möchten wir anhand der folgenden Beispielrechnung verdeutlichen. Wir stellen den Lieferantenkredit auf der einen Seite einem möglichen Kontokorrentkredit auf der anderen Seite gegenüber, den der Zahlungspflichtige in Anspruch nehmen müsste, falls es keinen Lieferantenkredit geben würde.

Lieferantenkredit
Rechnungsbetrag: 25.000 €
Zahlungsziel: 30 Tage
Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen: 3 %
Ersparnis durch Skonto: 750 €
Gesamtkosten für den Zahlungspflichtigen: 24.250 €

Kontokorrentkredit
Zu beanspruchende Kreditlinie: 25.000 €
Laufzeit: 14 Tage
Sollzins: 9,8 %
Zinskosten insgesamt: 93,97 €
Gesamtkosten: 25.093,97 €

An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Lieferantenkredit günstiger als die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredites ist. Das basiert zum einen auf dem eingeräumten Skonto und auf der anderen Seite greift die Tatsache, dass beim Lieferantenkredit keine Zinsen an den Lieferanten zu zahlen sind.

Bilanzierung des Lieferantenkredites

Die Bilanzierungspflicht für Lieferantenkredite basiert nicht auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch, seine stattdessen auf dem HGB. Genauer gesagt ist die Grundlage vor allem der Paragraph 266 Abs. 2 B II 1 HGB. Dieser besagt, dass die sich aus dem Lieferantenkredit ergebende Forderung auf Seiten des Lieferanten als sogenannte „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ erfasst werden müssen. Zudem ist innerhalb der Bilanz der Nennwert der Forderung aufzuführen, da der Lieferant nicht wissen kann, ob der entsprechende Zahlungspflichtige das Skonto in Anspruch nimmt oder nicht. Relevant ist das für die Bilanz allerdings nur dann, wenn die offene Forderung über den entsprechenden Bilanzstichtag hinaus geht. Demgegenüber muss der Zahlungspflichtige, also der Empfänger der Waren, den Lieferantenkredit bei sich als sogenannte Lieferverbindlichkeit erfassen.

Welche Alternativen gibt es zu einem Lieferantenkredit?

Der Lieferantenkredit stellt für Zahlungspflichtige eine Finanzierungsalternative dar. Wer einen derartigen Zahlungsaufschub seitens seines Lieferanten nicht eingeräumt bekommt, dem stehen noch weitere Alternativen zur Finanzierung zur Verfügung. In erster Linie sind hier der Kontokorrentkredit und ein klassischer Gewerbekredit seitens der Bank zu nennen.

Einen Kontokorrentkredit nutzen die meisten Geschäftskunden ohnehin, da diese Kreditlinie auf dem Girokonto zur Verfügung gestellt wird. Sollte es sich bei den gelieferten Waren um einen höheren Gegenwert handeln, kommt eventuell auch die Inanspruchnahme eines sogenannten Betriebsmittelkredites als Gewerbekredit infrage. Dieser hat in der Regel eine recht kurze Laufzeit und dient vor allem der Finanzierung von Materialien und Waren, die geliefert worden sind.

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