Pfandrecht
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Das Pfandrecht findet im Alltag in zahlreichen Bereichen seine Anwendung. Rechtlich betrachtet handelt es sich beim Pfandrecht um ein Wertrecht, welches die Aufgabe hat, eine bestimmte Forderung abzusichern, damit sich der Gläubiger im Zweifelsfall am Pfandgegenstand bedienen kann. Zum Einsatz kommt das Pfandrecht beispielsweise im Bankenbereich, wenn der Kreditnehmer zur Absicherung eines Immobiliendarlehens eine Grundschuld als sogenanntes Grundpfandrecht zugunsten der Bank eintragen lässt.
Abhängigkeit von Pfandhaftung und Bestehen der Forderung
Das Prinzip des Pfandrechts beinhaltet die sogenannte Akzessorietät. Dies bedeutet, dass die Pfandhaftung abhängig davon ist, dass eine gesicherte Forderung besteht. Dies ist daraus abzuleiten, dass das Pfandrecht selbst ausschließlich eine Sicherungsfunktion beinhaltet. Das Prinzip der Akzessorietät beinhaltet allerdings nicht, dass die zu besichernde Forderung schon zu dem Zeitpunkt bestehen muss, zu dem das Pfandrecht eingeräumt wird. Daher kann sich das Akzessorietätsprinzip im Rahmen des Pfandrechts auch auf zukünftige Forderungen beziehen. Wichtig ist nur, dass die Forderung spätestens zu dem Zeitpunkt existiert, an dem die Verwertung des Pfandrechts vorgenommen werden soll.
Rangordnung als wichtiges Prinzip beim Pfandrecht
Ein wichtiges Element des gesamten Sachenrechts, somit auch des Pfandrechts, ist das Prinzip der Rangfolge. Dieses beinhaltet, dass immer der Gläubiger bei der Inanspruchnahme des Pfandrechts vorrangig ist, dessen Forderung zeitlich am frühsten vorliegt. Dies setzt allerdings voraus, dass es nach außen hin erkennbar ist, bei welchem Recht es sich um das zeitlich früheste handelt. Die Rangordnung kommt beispielsweise im Zuge der Grundpfandrechte zum Tragen. Ist zum Beispiel eine Immobilie mit mehreren Grundschulden belastet, so wird die Forderung des Gläubigers zuerst befriedigt, dessen Grundschuld am frühsten, also im sogenannten ersten Rang, eingetragen wurde.
Das Pfandrecht in verschiedenen Alltagsbereichen
Wie eingangs bereits erwähnt, kommt das Pfandrecht in verschiedenen Alltagsbereichen Tag für Tag zum Einsatz. Mit am häufigsten werden Pfandrechte sicherlich als Grundschulden im Bankenbereich genutzt, indem Immobilienkredite gegen das Stellen einer Grundschuld oder Hypothek (heute eher selten) vergeben werden. Ein weiteres Pfandrecht, welches in der alltäglichen Situation ebenfalls häufig genutzt wird, ist das Mietpfandrecht. In diesem Fall besitzt der Vermieter einer Wohnung oder einer Immobilie grundsätzlich das Recht, nach dem Einrichten einer Mietkaution bestehende und offene Forderungen auszugleichen, indem er beispielsweise ein bestimmtes Guthaben auf einem Mietkautionskonto einbehält.
Ebenfalls häufig zum Einsatz kommt das Pfandrecht im Zuge der Verpfändung von Wertpapieren und Sparguthaben, die meistens der Bank als Sicherheit für einen vergebenen Kredit dienen. Finanzämter zum Beispiel erlassen oftmals einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. In diesem Fall hat der Gläubiger das Recht, sich am Einkommen des Schuldners zu bedienen, sodass der Lohn in diesem Fall der Pfandgegenstand ist. Allerdings ist hier die sogenannte Pfändungsfreigrenze zu beachten, denn ein gewisser Teil des Einkommens muss vor einer Pfändung geschützt bleiben.
Pfandhaftung für Gesamtforderung
Charakteristisch für das Pfandrecht ist, dass die Sache, die zugunsten des Gläubigers verpfändet wurde, stets für die gesamte existierende Forderung heranzuziehen ist. Begleicht der Schuldner zwischenzeitlich einen Teil der Forderung, ist der Gläubiger dennoch nicht dazu verpflichtet, dementsprechend einen Teil des Pfandes an den Schuldner zurückzugeben. Dieses Prinzip wird auch als ungeteilte Pfandhaftung bezeichnet. Demgegenüber existiert allerdings auch das Prinzip der geteilten Pfandhaftung. Dieses kommt zum Einsatz, wenn mehrere Pfandstücke existieren und jedes einzelne Stück für einen Teil der Gesamtforderung haftet. Meistens existieren dann Teilforderungen, die – zumindest ungefähr – mit dem Wert des jeweiligen Pfandgegenstandes übereinstimmen.