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Quellensteuer

Den Begriff der Quellensteuer kennen die meisten Anleger im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer. Darüber hinaus gibt es allerdings noch weitere Quellensteuern, die einem oft gar nicht als solche bekannt sind. In unserem Beitrag erfahren Sie, was eine Quellensteuer ist und wie sie funktioniert. Ferner gehen wir darauf ein, wer die Quellensteuer bei Kapitalerträgen einbehält, wie hoch die Steuer ist und wie sie bei ausländischen Kapitalerträgen funktioniert.

Worum handelt es sich bei der Quellensteuer?

Prinzipiell ist die Bezeichnung Quellensteuer eine Zusammenfassung unterschiedlicher Abgaben, die allesamt diesen Namen tragen. In Deutschland gehören zu den Quellensteuern insbesondere die Lohnsteuer, die Abzugssteuer bei Künstlern, die Aufsichtsratsteuer und auch die Kapitalertragsteuer. Diese ist auch in der Regel gemeint, wenn in der Praxis von einer Quellensteuer gesprochen wird. Trotzdem ist natürlich die Lohnsteuer die größte Quellensteuer, wenn es um die entsprechenden Steuereinnahmen geht. Der Name Quellensteuer kommt übrigens daher, weil die Besteuerung faktisch an der Quelle erfolgt, an der die steuerpflichtigen Einnahmen entstehen.

Wie ist die Funktionsweise der Quellensteuer?

Die Quellensteuer funktioniert nach einem relativ einfachen Prinzip. Nehmen wir die zuvor genannte Lohnsteuer als Grundlage. In dem Fall erhalten entsprechende Arbeitnehmer nicht den Bruttolohn, sondern stattdessen gibt es ein Nettoeinkommen. Vom Bruttogehalt werden nämlich nicht nur zuvor die Sozialabgaben abgezogen, sondern ebenfalls die Lohnsteuer. Hier wird wiederum deutlich, dass die Quellensteuer exakt dort abgeführt wird, wo die entsprechenden Einnahmen entstehen, in dem Fall eben in Form des Bruttogehaltes. Nach dem gleichen Prinzip funktioniert auch die Kapitalertragsteuer, heutzutage in Form der Abgeltungssteuer. Auch hier findet der Abzug dort statt, wo die Kapitalerträge entstehen, also in der Regel bei der Bank oder einem Broker.

Wer ist für das Einbehalten der Quellensteuer bei Kapitalerträgen verantwortlich?

Da es auch bei der Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer handelt, ist in Deutschland die jeweilige Bank oder der Broker dazu verpflichtet, die Steuer einzubehalten und anschließend an das entsprechende Finanzamt abzuführen. Bei ausländischen Finanzdienstleistern gilt das in der Regel nicht, sodass der Anleger in dem Fall selbst dafür verantwortlich ist, die Kapitalerträge im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anzugeben und dementsprechend den Abzug der Quellensteuer zu veranlassen.

Sie können den direkten Abzug der Quellensteuer allerdings in gewissen Grenzen verhindern, indem Sie Ihrer Bank oder dem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Jeder Bundesbürger besitzt nämlich einen sogenannten Sparerpauschbetrag über 801 Euro, der sich auf jährliche Kapitalerträge bezieht. Haben Sie also beispielsweise bei einer Bank innerhalb eines Jahres 380 Euro an Kapitalerträgen erzielt und einen Freistellungsauftrag in Höhe von 400 Euro erteilt, findet kein Abzug der Quellensteuer bzw. keine Abfuhr an das Finanzamt statt. Die Abgeltungssteuer als Quellensteuer bezieht sich übrigens mittlerweile auf nahezu alle Formen von Erträgen, die mit Kapitalvermögen erzielt werden können, insbesondere:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Kursgewinne
  • Währungsgewinne

 

Welche Höhe hat die Quellensteuer?

Dass es keine pauschale Antwort auf die Frage gibt, wie hoch die Quellensteuer hierzulande ist, ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich eben um einen Oberbegriff für mehrere Steuerarten handelt. Das wird deutlich, wenn man die bekanntesten Quellensteuern gegenüberstellt, nämlich zum einen die Lohn- und zum anderen die Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer hat zwar einen fixen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent, jedoch hängt die Höhe der Lohnsteuer zum Beispiel davon ab, wie hoch das entsprechende Einkommen des Steuerpflichtigen ist. Hier greift die sogenannte Steuerprogression, innerhalb derer der Steuersatz immer höher wird, desto mehr Einkommen generiert wird. Die Kapitalertragsteuer in Form der Abgeltungssteuer ist als Quellensteuer zumindest einheitlich, weil immer 25 Prozent der Kapitalerträge in Abzug gebracht werden müssen.

Ausländische Kapitalerträge und die deutsche Quellensteuer

Etwas anders funktioniert die Quellensteuer bei Kapitalerträgen, die aus dem Ausland stammen. Der Grund ist, dass zum Beispiel ausländische Banken nicht dazu verpflichtet sind, die entsprechende Abgeltungssteuer an die deutschen Finanzämter abzuführen. Oftmals fällt zum Beispiel beim Kauf ausländischer Aktien und der nach dem Verkauf erzielten Rendite in zwei Ländern eine Steuerpflicht an. Da es in dem Fall zu einer sogenannten Doppelbesteuerung kommen würde, gibt es zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten getroffen hat. Die Abkommen regeln meistens, in welchem Land die Quellensteuer zu zahlen ist und dass eben keine Doppelbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge vorgenommen wird.

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