Schuldenbremse
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Die Schuldenbremse wird insbesondere seit der Coronakrise in den Medien häufig erwähnt. Es wird darüber berichtet, ob trotz der massiv gestiegenen Ausgaben des Staates weiterhin die Schuldenbremse gelten soll oder nicht. Doch worum handelt es sich überhaupt bei einer Schuldenbremse, wie funktioniert sie und für wen gilt die Bremse der Schulden?
Was ist die Schuldenbremse?
Die Bedeutung der Schuldenbremse in Deutschland lässt sich prinzipiell bereits an der Bezeichnung erkennen. Es handelt sich dabei um eine in der Verfassung verankerte Regelung. Diese beinhaltet, dass eine Begrenzung der Staatsverschuldung in Deutschland vorgesehen ist. Die Schuldenbremse meint also, dass der deutsche Staat nur in begrenztem Umfang neue Schulden machen darf. Für die Länder gibt es sogar ein Verbot der Neuverschuldung, während der Bund bis zu 0,35 Prozent auf Basis des Bruttoinlandsproduktes neue Schulden aufnehmen darf.
Allerdings existieren bezüglich der Schuldenbremse einige Ausnahmen, wie zum Beispiel in Wirtschaftskrisen oder aufgrund von Naturkatastrophen. Dazu zählt augenscheinlich auch die Coronakrise, im Zuge derer der Staat durch die massiven Unterstützungen der Wirtschaftsteilnehmer neue Schulden aufnehmen musste. Grundsätzlich soll die Schuldenbremse der Stabilisierung des Staatshaushaltes dienen, damit nicht ohne Limit neue Schulden aufgenommen werden können.
Wie funktioniert die Schuldenbremse?
Die Schuldenbremse in Deutschland funktioniert etwas anders als das Schweizer Vorbild, denn dabei handelt es sich um eine sogenannte Budgetregel. Das bedeutet, dass nicht nur die neue Aufnahme von Schulden verboten ist, sondern darüber hinaus müssen vorhandene Darlehen in bestimmtem Umfang zurückgeführt werden. Die deutschen Schuldenbremse hingegen funktioniert auf der Grundlage, dass die Nettokreditaufnahme reduziert werden soll. Das bedeutet allerdings nicht, dass Schulden in gewissem Umfang zwingend zurückgeführt werden müssen.
Innerhalb der Schuldenbremse in Deutschland findet eine Aufteilung in strukturelle und konjunkturelle Bestandteile statt. Die konjunkturelle Komponente sorgt dafür, dass bei konjunkturellen Schwankungen die Darlehensobergrenze erhöht werden kann, sodass eine Aufnahme weiterer Schulden möglich ist. Dafür müssen diese neuen Schulden allerdings innerhalb einer Hochkonjunktur zurückgezahlt werden. Strukturelle Schulden hingegen dürfen die Bundesländer seit 2020 nicht mehr machen, während der Bund nur noch höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes als neue Schulden aufnehmen darf.
Für wen gilt die Schuldenbremse?
Die Schuldenbremse gilt in Deutschland sowohl für den Bund als auch für die Länder. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass für die Länder ein absolutes Verbot der Neuverschuldung gilt, während der Bund noch bis zu 0,35 Prozent des BIP an Schulden neuer Art machen darf. Nicht betroffen von der Schuldenbremse sind dagegen die Kreise, Städte, Gemeinden und Kommunen.
Was der Unterschied zwischen Schuldenbremse und schwarzer Null?
Oftmals wird im Zusammenhang mit der Schuldenbremse auch von der schwarzen Null gesprochen. Es gibt allerdings Unterschiede zwischen den zwei Begriffen. Die sogenannte schwarze Null ist nämlich weiterreichend als die Schuldenbremse, da sie voraussetzt, dass die staatlichen Ausgaben nicht höher als die Einnahmen sind. Das wiederum bedeutet, dass es bei der schwarzen Null keine neuen Schulden geben darf. Demgegenüber ist es zumindest dem Bund innerhalb der Schuldengrenze gestattet, bis zu 0,35 Prozent des BIP an neuen Schulden aufzunehmen. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Schuldenbremse per Grundgesetz vorgegeben ist, während es sich bei der schwarzen Null lediglich um eine von der Politik vorgegebene Richtlinie handelt.
Sinnhaftigkeit und Kritik an der Schuldenbremse
Die Schuldenbremse ist in Deutschland alles andere als unumstritten. Kritisiert wird vor allem, dass durch die Schuldenbremse eventuell dringend notwendige Investitionen seitens des Staates verhindert werden. Das kann insbesondere bei einer schwachen Konjunktur kontraproduktiv sein, denn gerade dann muss durch Investitionen und Ausgaben der Markt wieder angekurbelt werden. Eine prinzipielle Kritik lautet in dem Zusammenhang, dass der Staat in seiner Handlungsunfähigkeit durch die Schuldenbremse eingeschränkt wäre. Darüber hinaus wird ebenfalls kritisiert, dass die Schuldenbremse nicht für die Kommunen und Gemeinden gilt, die jedoch durchaus einen großen Anteil an der Neuverschuldung insgesamt haben können.