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Gesamtschuldner

Der Begriff Schuldner ist den meisten Menschen bekannt. Es handelt sich dabei um eine Person, die gegenüber einer anderen Person oder einem Unternehmen eine – meistens finanzielle – Verpflichtung hat. Das klassische Beispiel für einen Schuldner ist jemand, der einen Kredit aufgenommen hat. In der Praxis gibt es allerdings verschiedene Arten von Schuldnern, wie zum Beispiel den Gesamtschuldner.

Worum handelt es sich beim Gesamtschuldner?

Der Gesamtschuldner ist nicht eine einzelne Person, sondern es handelt sich dabei um eine Bezeichnung für mehrere juristische oder natürliche Personen, die für eine Gesamtschuld haften. Die Grundlage ist, dass die einzelnen Schuldner eine Verpflichtung gemeinsam eingegangen sind, was auch als „gesamtschuldnerisch“ bezeichnet wird. In der Praxis gibt es deutlich mehr solcher rechtlichen Konstruktionen, als man zunächst vermuten könnte. Rechtliche Grundlage für die Gesamtschuldnerschaft ist das Bürgerliche Gesetzbuch, vor allem der Paragraph 420 ff. Rechtlich abgegrenzt werden muss die Gesamtschuld und somit auch der Gesamtschuldner aufgrund der Konstruktion von der Teilschuld bzw. vom Teilschuldner.

Wie entsteht eine Gesamtschuld?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Gesamtschuld entstehen kann. Die erste Varianten besteht in der Entstehung per Gesetz und alternativ ist es ebenfalls möglich, dass die Gesamtschuld in Form einer vertraglichen Vereinbarung begründet wird. Die Anordnung gibt es vor allem per Gesetz auf Basis des BGB, wo meistens von der vorgeschriebenen, gesamtschuldnerischen Haftung gesprochen wird. Ein klassisches Beispiel, wenn die Gesamtschuld vorgeschrieben ist, ist ein Delikt, welches von mehreren Personen begangen wurde. In diesem Fall haften die Akteure gesamtschuldnerisch und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine gemeinsame oder voneinander unabhängige Handlung gehandelt hat. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Gesamtschuld bei einer OHG, denn dort müssen alle vorhandenen Gesellschafter als Gesamtschuldner haften.

Gesamtschuldner im Alltag

Wie eingangs erwähnt, gibt es diverse Alltagssituationen, bei denen es automatisch bzw. meistens Gesamtschuldner gibt. Allgemein formuliert gibt es die Gesamtschuldnerhaftung immer dann, wenn ein Vertrag nicht nur von einer, sondern von mehreren Personen abgeschlossen wird. Das kommt in der Praxis zum Beispiel in den folgenden Varianten häufiger vor:

  • Mietvertrag
  • Kaufvertrag
  • Kontovertrag (Eröffnung Konto)
  • Kreditvertrag
  • Versicherungsvertrag
  • Mobilfunkvertrag

Im Unterschied dazu gibt es natürlich auch sehr individuelle Verträge, bei denen es nie eine gesamtschuldnerische Haftung geben kann, wie zum Beispiel ein Arbeitsvertrag. Generell steht dem Gläubiger bei den Gesamtschuldnern immer das Recht zu, frei zu wählen, an wen er sich wendet, um die Forderung geltend zu machen. Somit darf der Gläubiger einen bestimmten Schuldner auswählen oder sich mit seiner Forderung alternativ auch an alle Schuldner wenden.

Bei Krediten ist es zum Beispiel oftmals so, dass der Bank die Bonität nur eines Kreditnehmers nicht ausreicht. In dem Fall besteht oft die Möglichkeit, dass der Kreditsuchende einen sogenannten Mitantragssteller vorschlägt. Häufig handelt es sich dabei um den Ehepartner. In diesem Fall nehmen das Darlehen also zwei Personen auf, die demzufolge gegenüber der Bank auch gesamtschuldnerisch haften. Ähnlich sieht es beim Mieten einer Wohnung aus, wenn der Mietvertrag von zwei Personen unterschrieben wird. Auch dann kann sich der Vermieter bei Schäden oder ausbleibenden Mietzahlungen sowohl an einen als auch an beide Gesamtschuldner wenden.

Unterschied zwischen der Gesamtschuld und anderen Schuldnerarten

Neben der Gesamtschuld gibt es noch einige andere Schuldnerarten und rechtliche Schuldverhältnisse, die sich unterscheiden. Bei der Teilschuld ist es zum Beispiel so, dass zwar auch mehrere Schuldner vorhanden sein können, im Gegensatz zum Gesamtschuldner jedoch jeder Schuldner nur für einen Teil der Gesamtforderung haftet. Ebenfalls abzugrenzen ist die sogenannte gemeinschaftliche Schuld. Diese beinhaltet, dass alle Schuldner die Forderung nur gemeinsam erfüllen können und nicht ein einzelner Schuldner.

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