Kapitalertragsteuer
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Die Kapitalertragsteuer kennen die meisten Anleger, die mit ihren Investments Erträge generieren. Auf der einen Seite handelt es sich dabei um eine Erhebungsform der Einkommensteuer, auf der anderen Seite ist die Kapitalertragsteuer allerdings auch als Erhebungsform der Körperschaftsteuer für Unternehmen ein Begriff. In unserem Beitrag erfahren Sie, worum es sich bei der Kapitalertragsteuer in Deutschland handelt. Ferner gehen wir auf deren Funktionsweise ein, wer welche Kapitalertragsteuer zahlen muss, welche Rolle Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag spielen sowie, was Sie zum Thema Kapitalertragsteuer noch wissen sollten.
Was ist die Kapitalertragsteuer?
In Deutschland handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer um eine sogenannte Erhebungssteuer, die sich einerseits auf die Einkommensteuer bei Privatpersonen sowie auf die Körperschaftsteuer bei Unternehmen bezieht. Gleichsam ist die Kapitalertragsteuer eine sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet, dass der entsprechende Schuldner von den Erträgen die Steuer abzieht und umgehend an das zuständige Finanzamt abgeführt. Den meisten Menschen wird die Kapitalertragsteuer in Form der Abgeltungssteuer ein Begriff sein, denn diese beinhaltet, dass Erträge aus Anlagevermögen besteuert werden.
Wann wird eine Kapitalertragsteuer für Privatpersonen fällig?
In der Regel haben in erster Linie Anleger mit der Kapitalertragsteuer zu tun. Immer dann, wenn aus einem Kapital heraus Erträge erzielt werden, ist in der Regel auch eine Kapitalertragsteuer – meistens in Form der Abgeltungssteuer – zu zahlen. Dies gilt insbesondere für die folgenden Ertragsarten:
- Zinsen, zum Beispiel auf dem Festgeldkonto
- Dividenden bei Aktien
- Erträge aus Fonds oder Zertifikaten
- Kursgewinne beim Handel mit Derivaten oder Wertpapieren
- Währungsgewinne beim Investment in Fremdwährungen
Es sind also im Grunde alle üblichen Ertragsarten, bei denen die Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer greift. Die frühere Spekulationssteuer gibt es nicht mehr, sodass unabhängig von der Haltedauer die entsprechenden Erträge besteuert werden.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist im Gründe die Kapitalertragsteuer für Privatpersonen und zeichnet sich durch ihren einheitlichen Steuersatz aus. Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer war die Höhe der Kapitalertragsteuer davon abhängig, um welche Art Erträge es sich handelte. So mussten Anleger beispielsweise auf Dividenden lediglich 20 Prozent an Kapitalertragsteuer zahlen, während für die meisten verzinslichen Anlageformen 30 Prozent berechnet wurden. Mit der Abgeltungssteuer gibt es nun einen einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent, der auf sämtliche Ertragsarten anfällt. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer, sodass sich insgesamt in der Regel ein Steuersatz von etwas mehr als 28 Prozent ergibt.
Welche Rolle spielen Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag?
Grundsätzlich müssen Anleger in Deutschland also ihre Erträge, die aus vorhandenem Kapital resultieren, in ihrer Einkommensteuererklärung angeben und versteuern lassen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, wenn der jedem Bürger zustehende Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wird. Dieser beträgt für Ledige 801 Euro und Verheiratete können insgesamt 1.602 Euro in Anspruch nehmen. Bis zu dieser Grenze werden in dem entsprechenden Jahr generierte Erträge nicht besteuert.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Dieser beinhaltet, dass Sie zum Beispiel der Bank den Auftrag erteilen, bis zur Höhe des freigestellten Betrages keine Abfuhr der Abgeltungssteuer vorzunehmen. Allerdings ist zu beachten, dass die Summe aller bei verschiedenen Finanzdienstleister gestellten Freistellungsaufträge keinesfalls den Sparerpauschbetrag überschreiten darf. Sind die Erträge höher als der Pauschbetrag, findet für den überschüssigen Betrag die Abfuhr der Abgeltungssteuer statt.
Welche Privatanleger müssen Kapitalertragsteuer zahlen?
Bei den weitaus meisten Privatanlegern ist nach Einführung der Abgeltungssteuer diese zu zahlen, sodass die vorherige Kapitalertragsteuer faktisch ersetzt wurde. Trotzdem sind einige Anleger unter bestimmten Voraussetzungen nach wie vor verpflichtet, bei der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP auszufüllen und dementsprechend Kapitalertragsteuer zu zahlen. Dies trifft zum Beispiel auf Investoren zu, die zwar in Deutschland wohnen, jedoch bei einem ausländischen Finanzdienstleister Geld angelegt haben. Da ausländische Banken und Broker im Normalfall keine Abgeltungssteuer abführen, muss der Steuerpflichtige sich selbst darum kümmern und dementsprechend die Kapitalertragsteuer zahlen. Gleiches gilt unter anderem für Anleger, die Erträge durch eine Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft erzielen.